Psychotherapeutische Behandlung nach GOÄ-Nr. 849
Psychiatrie und Psychotherapie · Psychotherapie – Behandlung

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Behandelt eine psychoreaktive, psychosomatische oder neurotische Störung in einem mindestens zwanzigminütigen ärztlich-psychotherapeutischen Gespräch mit konkretem therapeutischem Inhalt. Die Behandlung umfasst psychotherapeutische Behandlung bei psychoreaktiven.
Wann ist sie anwendbar?
Bei diagnostisch begründeter psychischer beziehungsweise psychosomatischer Störung, wenn nicht nur beraten oder exploriert, sondern eine eigenständige psychotherapeutische Intervention durchgeführt und dokumentiert wurde. Erforderliche Kernleistung: Psychotherapeutische Behandlung bei psychoreaktiven; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 849 | Kernposition | Psychotherapeutische Behandlung bei psychoreaktiven, psychosomatischen oder neurotischen Störungen, Dauer mindestens 20 Minuten. Nur bei psychoreaktiven, psychosomatischen oder neurotischen Störungen; eigenständige psychotherapeutische Behandlung, Dauer mindestens 20 Minuten. Mehrfachansatz am selben Tag nur für tatsächlich getrennte, medizinisch begründete Sitzungen; nicht mehrfach innerhalb einer Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 857 | Bedingt / alternativ | Orientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen. Eigenständiger orientierender Test außerhalb der 20-Minuten-Mindestzeit. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kombinationsregeln und Alternativen
Hinweise zur Kombination
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Neuropsychologische Psychotherapie – Einzelbehandlung“ sowie „Psychotherapeutische Akutbehandlung bei akuter psychischer Krise“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Indikation, Setting, Beginn und Ende beziehungsweise Dauer, Teilnehmer, Verfahren, Inhalt und therapeutisches Ergebnis
GOÄ-Nr. 849: Nur bei psychoreaktiven, psychosomatischen oder neurotischen Störungen; eigenständige psychotherapeutische Behandlung, Dauer mindestens 20 Minuten. Mehrfachansatz am selben Tag nur für tatsächlich getrennte, medizinisch begründete Sitzungen; nicht mehrfach innerhalb einer Sitzung.
passende Störung/Indikation
psychotherapeutische Intervention
Dauer mindestens 20 Minuten
bei mehreren Sitzungen getrennte Uhrzeiten und medizinische Begründung
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 857 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Eigenständiger orientierender Test außerhalb der 20-Minuten-Mindestzeit.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
