Dermatologische Reha – lokale Photochemotherapie (Bade-/Creme-PUVA)

Abrechnungshinweise für Rehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin

FachgruppeRehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 565 und GOÄ-Nr. 567
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 761 und GOÄ-Nr. 75
GOÄ-Abrechnung für Dermatologische Reha – lokale Photochemotherapie (Bade-/Creme-PUVA)

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Dämpft entzündliche oder proliferative Hautprozesse durch dosierte UV-Exposition, bei PUVA nach Photosensibilisierung, und ermöglicht eine flächenbezogene Therapiekontrolle. Die Behandlung umfasst photochemotherapie, je Sitzung und Phototherapie mit selektivem UV-Spektrum, je Sitzung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei geeigneter, ausreichend ausgedehnter oder therapieresistenter Dermatose nach Prüfung von Hauttyp, Begleitmedikation, kumulativer UV-Dosis und individuellen Hautkrebsrisiken. Erforderliche Kernleistungen: Photochemotherapie, je Sitzung und Phototherapie mit selektivem UV-Spektrum, je Sitzung; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativÄrztliche Beratung
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben Nrn. 6 bis 8.
GOÄ-Nr. 761Bedingt / alternativUV-Erythemschwellenwertbestimmung einschließlich Nachschau. Nur bei tatsächlich durchgeführter Schwellenwertbestimmung; nicht neben Nrn. 560, 561 oder 562.
GOÄ-Nr. 565KernpositionPhotochemotherapie, je Sitzung
GOÄ-Nr. 567KernpositionPhototherapie mit selektivem UV-Spektrum, je Sitzung. Bei lokaler Photochemotherapie (Bade- beziehungsweise Creme-PUVA) kann Nr. 567 nach der Leistungslegende zusätzlich zu Nr. 565 berechnet werden.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Ärztliche Beratung.

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Nur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben Nrn. 6 bis 8..

GOÄ-Nummer 761: UV-Erythemschwellenwertbestimmung einschließlich Nachschau; Nur bei tatsächlich durchgeführter Schwellenwertbestimmung; nicht neben Nrn. 560, 561 oder 562..

GOÄ-Nummer 565: Photochemotherapie, je Sitzung.

GOÄ-Nummer 567: Phototherapie mit selektivem UV-Spektrum, je Sitzung; Bei lokaler Photochemotherapie (Bade- beziehungsweise Creme-PUVA) kann Nr. 567 nach der Leistungslegende zusätzlich zu Nr. 565 berechnet werden..

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.