Dermatologische Reha – UV-Lichtbehandlung
Abrechnungshinweise für Rehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Dämpft entzündliche oder hyperproliferative Hautaktivität durch kontrollierte UV-Dosis und verbindet lokale Befundkontrolle mit sicherer kumulativer Exposition. Die Behandlung umfasst behandlung mit Ultraviolettlicht in einer Sitzung.
Wann ist sie anwendbar?
Bei UV-ansprechender Dermatose nach Hauttyp- und Medikamentenprüfung; Spektrum, Dosis, Areal und Reaktion sind je Sitzung zu dokumentieren. Erforderliche Kernleistung: Behandlung mit Ultraviolettlicht in einer Sitzung; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Nicht mit Nrn. 561 oder 562 für dieselbe Sitzung kombinieren.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher –. Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung; neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane beziehungsweise eines anderen in Nr. 7 genannten Organsystems. Nur bei vollständigem Leistungsinhalt; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8. |
| GOÄ-Nr. 560 | Kernposition | Behandlung mit Ultraviolettlicht in einer Sitzung. Nicht mit Nrn. 561 oder 562 für dieselbe Sitzung kombinieren. |
| GOÄ-Nr. 20 | Bedingt / alternativ | Ärztliches Gruppenberatungsgespräch bei chronischer Erkrankung, mindestens 50 Minuten. Nur bei eigenständiger ärztlicher Gruppenschulung. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung. Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher –; Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung; neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen..
GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane beziehungsweise eines anderen in Nr. 7 genannten Organsystems; Nur bei vollständigem Leistungsinhalt; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8..
GOÄ-Nummer 560: Behandlung mit Ultraviolettlicht in einer Sitzung; Nicht mit Nrn. 561 oder 562 für dieselbe Sitzung kombinieren..
GOÄ-Nummer 20: Ärztliches Gruppenberatungsgespräch bei chronischer Erkrankung, mindestens 50 Minuten; Nur bei eigenständiger ärztlicher Gruppenschulung..
GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
