Dermatologische Reha – UV-Reizbehandlung mehrerer Hautbezirke

Abrechnungshinweise für Rehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin

FachgruppeRehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 562
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 20 und GOÄ-Nr. 75
GOÄ-Abrechnung für Dermatologische Reha – UV-Reizbehandlung mehrerer Hautbezirke

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Dämpft entzündliche oder hyperproliferative Hautaktivität durch kontrollierte UV-Dosis und verbindet lokale Befundkontrolle mit sicherer kumulativer Exposition. Die Behandlung umfasst reizbehandlung mehrerer umschriebener Hautbezirke mit Ultraviolettlicht in einer Sitzung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei UV-ansprechender Dermatose nach Hauttyp- und Medikamentenprüfung; Spektrum, Dosis, Areal und Reaktion sind je Sitzung zu dokumentieren. Erforderliche Kernleistung: Reizbehandlung mehrerer umschriebener Hautbezirke mit Ultraviolettlicht in einer Sitzung; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Nrn. 538, 560 und 561 sind daneben nicht berechnungsfähig.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher –. Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung; neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane beziehungsweise eines anderen in Nr. 7 genannten Organsystems. Nur bei vollständigem Leistungsinhalt; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8.
GOÄ-Nr. 562KernpositionReizbehandlung mehrerer umschriebener Hautbezirke mit Ultraviolettlicht in einer Sitzung. Nrn. 538, 560 und 561 sind daneben nicht berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 20Bedingt / alternativÄrztliches Gruppenberatungsgespräch bei chronischer Erkrankung, mindestens 50 Minuten. Nur bei eigenständiger ärztlicher Gruppenschulung.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung. Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher –; Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung; neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen..

GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane beziehungsweise eines anderen in Nr. 7 genannten Organsystems; Nur bei vollständigem Leistungsinhalt; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8..

GOÄ-Nummer 562: Reizbehandlung mehrerer umschriebener Hautbezirke mit Ultraviolettlicht in einer Sitzung; Nrn. 538, 560 und 561 sind daneben nicht berechnungsfähig..

GOÄ-Nummer 20: Ärztliches Gruppenberatungsgespräch bei chronischer Erkrankung, mindestens 50 Minuten; Nur bei eigenständiger ärztlicher Gruppenschulung..

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.