Orthopädisch-schmerzmedizinische Reha – extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT)
Abrechnungshinweise für Rehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Moduliert einen lokalisierten muskuloskelettalen Schmerz durch mechanische beziehungsweise elektrische Reize und ergänzt aktive Funktionsbehandlung. Die Behandlung umfasst extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT).
Wann ist sie anwendbar?
Bei klarer Zielstruktur und dokumentiertem konservativem Behandlungskonzept; Kontraindikationen, behandelte Region, Dosis und funktionelles Therapieziel sind festzuhalten. Erforderliche Kernleistung: Extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT); sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Nr. 445 nicht zusätzlich.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher –. Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung; neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane beziehungsweise eines anderen in Nr. 7 genannten Organsystems. Nur bei vollständigem Leistungsinhalt; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8. |
| GOÄ-Nr. A1800-ESWT | Kernposition | Extrakorporale Stoßwellentherapie bei orthopädischer/chirurgischer/schmerztherapeutischer Indikation, analog Nr. 1800 GOÄ. Nur bei ESWT mit Großgerät, Ortungseinrichtung und potenziell hochenergetischer Energiedichte im Fokus. Die BÄK empfiehlt den Analogansatz je Sitzung und geht von höchstens drei Ansätzen im GOÄ-Behandlungsfall aus; Nr. 445 nicht zusätzlich. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung. Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher –; Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung; neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen..
GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane beziehungsweise eines anderen in Nr. 7 genannten Organsystems; Nur bei vollständigem Leistungsinhalt; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8..
GOÄ-Nummer A1800-ESWT: Extrakorporale Stoßwellentherapie bei orthopädischer/chirurgischer/schmerztherapeutischer Indikation, analog Nr. 1800 GOÄ; Nur bei ESWT mit Großgerät, Ortungseinrichtung und potenziell hochenergetischer Energiedichte im Fokus. Die BÄK empfiehlt den Analogansatz je Sitzung und geht von höchstens drei Ansätzen im GOÄ-Behandlungsfall aus; Nr. 445 nicht zusätzlich..
GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
