Orthopädisch-schmerzmedizinische Reha – radiale Stoßwellentherapie
Abrechnungshinweise für Rehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Moduliert einen lokalisierten muskuloskelettalen Schmerz durch mechanische beziehungsweise elektrische Reize und ergänzt aktive Funktionsbehandlung. Die Behandlung umfasst radiale Stoßwellentherapie.
Wann ist sie anwendbar?
Bei klarer Zielstruktur und dokumentiertem konservativem Behandlungskonzept; Kontraindikationen, behandelte Region, Dosis und funktionelles Therapieziel sind festzuhalten. Erforderliche Kernleistung: Radiale Stoßwellentherapie; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Je Sitzung unabhängig von der Zahl behandelter Körperareale einmal.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher –. Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung; neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane beziehungsweise eines anderen in Nr. 7 genannten Organsystems. Nur bei vollständigem Leistungsinhalt; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8. |
| GOÄ-Nr. A302-RSWT | Kernposition | Radiale Stoßwellentherapie bei orthopädischer/chirurgischer/schmerztherapeutischer Indikation, analog Nr. 302 GOÄ. Je Sitzung unabhängig von der Zahl behandelter Körperareale einmal; BÄK geht von durchschnittlich zwei bis drei, maximal vier Sitzungen pro Behandlungsfall aus. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung. Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher –; Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung; neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen..
GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane beziehungsweise eines anderen in Nr. 7 genannten Organsystems; Nur bei vollständigem Leistungsinhalt; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8..
GOÄ-Nummer A302-RSWT: Radiale Stoßwellentherapie bei orthopädischer/chirurgischer/schmerztherapeutischer Indikation, analog Nr. 302 GOÄ; Je Sitzung unabhängig von der Zahl behandelter Körperareale einmal; BÄK geht von durchschnittlich zwei bis drei, maximal vier Sitzungen pro Behandlungsfall aus..
GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
