Orthopädisch-schmerzmedizinische Reha – radiale Stoßwellentherapie

Abrechnungshinweise für Rehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin

FachgruppeRehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. A302-RSWT
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 75
GOÄ-Abrechnung für Orthopädisch-schmerzmedizinische Reha – radiale Stoßwellentherapie

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Moduliert einen lokalisierten muskuloskelettalen Schmerz durch mechanische beziehungsweise elektrische Reize und ergänzt aktive Funktionsbehandlung. Die Behandlung umfasst radiale Stoßwellentherapie.

Wann ist sie anwendbar?

Bei klarer Zielstruktur und dokumentiertem konservativem Behandlungskonzept; Kontraindikationen, behandelte Region, Dosis und funktionelles Therapieziel sind festzuhalten. Erforderliche Kernleistung: Radiale Stoßwellentherapie; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Je Sitzung unabhängig von der Zahl behandelter Körperareale einmal.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher –. Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung; neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane beziehungsweise eines anderen in Nr. 7 genannten Organsystems. Nur bei vollständigem Leistungsinhalt; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8.
GOÄ-Nr. A302-RSWTKernpositionRadiale Stoßwellentherapie bei orthopädischer/chirurgischer/schmerztherapeutischer Indikation, analog Nr. 302 GOÄ. Je Sitzung unabhängig von der Zahl behandelter Körperareale einmal; BÄK geht von durchschnittlich zwei bis drei, maximal vier Sitzungen pro Behandlungsfall aus.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung. Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A302-RSWT

Kernposition der Kombination

Analog bewertet zu: 302
Source note: Bundesärztekammer: Radiale Stoßwellentherapie bei orthopädischen Indikationen.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher –; Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung; neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen..

GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane beziehungsweise eines anderen in Nr. 7 genannten Organsystems; Nur bei vollständigem Leistungsinhalt; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8..

GOÄ-Nummer A302-RSWT: Radiale Stoßwellentherapie bei orthopädischer/chirurgischer/schmerztherapeutischer Indikation, analog Nr. 302 GOÄ; Je Sitzung unabhängig von der Zahl behandelter Körperareale einmal; BÄK geht von durchschnittlich zwei bis drei, maximal vier Sitzungen pro Behandlungsfall aus..

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.