Wirbelsäulenrehabilitation – einfache Extensionsbehandlung, z. B. Glissonschlinge
Abrechnungshinweise für Rehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Verbessert bei Wirbelsäulenbeschwerden Beweglichkeit, Rumpfstabilität und belastbare Alltagsfunktion durch dosierte Bewegung, Extension und physikalische Maßnahmen. Die Behandlung umfasst extensionsbehandlung, etwa mit Glissonschlinge.
Wann ist sie anwendbar?
Bei rehabilitationsbedürftiger funktioneller Einschränkung ohne akute strukturelle Kontraindikation; Verfahren, Intensität und Verlaufskontrolle richten sich nach Befund und messbarem Rehabilitationsziel. Erforderliche Kernleistung: Extensionsbehandlung, etwa mit Glissonschlinge; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher –. Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung; neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane beziehungsweise eines anderen in Nr. 7 genannten Organsystems. Nur bei vollständigem Leistungsinhalt; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8. |
| GOÄ-Nr. 515 | Kernposition | Extensionsbehandlung, z. B. mit Glissonschlinge |
| GOÄ-Nr. 506 | Bedingt / alternativ | Krankengymnastische Ganzbehandlung als Einzelbehandlung. Nur bei eigenständiger zusätzlicher Krankengymnastik; erforderliche Massage(n) sind in Nr. 506 enthalten. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung. Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher –; Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung; neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen..
GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane beziehungsweise eines anderen in Nr. 7 genannten Organsystems; Nur bei vollständigem Leistungsinhalt; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8..
GOÄ-Nummer 515: Extensionsbehandlung, z. B. mit Glissonschlinge.
GOÄ-Nummer 506: Krankengymnastische Ganzbehandlung als Einzelbehandlung; Nur bei eigenständiger zusätzlicher Krankengymnastik; erforderliche Massage(n) sind in Nr. 506 enthalten..
GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht..
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
