Wirbelsäulenrehabilitation – kombinierte Geräteextension mit Wärme und Massage

Abrechnungshinweise für Rehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin

FachgruppeRehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 514
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 75
GOÄ-Abrechnung für Wirbelsäulenrehabilitation – kombinierte Geräteextension mit Wärme und Massage

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Verbessert bei Wirbelsäulenbeschwerden Beweglichkeit, Rumpfstabilität und belastbare Alltagsfunktion durch dosierte Bewegung, Extension und physikalische Maßnahmen. Die Behandlung umfasst extensionsbehandlung kombiniert mit Wärmetherapie und Massage mittels Gerät.

Wann ist sie anwendbar?

Bei rehabilitationsbedürftiger funktioneller Einschränkung ohne akute strukturelle Kontraindikation; Verfahren, Intensität und Verlaufskontrolle richten sich nach Befund und messbarem Rehabilitationsziel. Erforderliche Kernleistung: Extensionsbehandlung kombiniert mit Wärmetherapie und Massage mittels Gerät; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher –. Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung; neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane beziehungsweise eines anderen in Nr. 7 genannten Organsystems. Nur bei vollständigem Leistungsinhalt; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8.
GOÄ-Nr. 514KernpositionExtensionsbehandlung kombiniert mit Wärmetherapie und Massage mittels Gerät. Komplexleistung; die enthaltene Wärmetherapie und Massage nicht zusätzlich berechnen.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung. Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher –; Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung; neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen..

GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane beziehungsweise eines anderen in Nr. 7 genannten Organsystems; Nur bei vollständigem Leistungsinhalt; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8..

GOÄ-Nummer 514: Extensionsbehandlung kombiniert mit Wärmetherapie und Massage mittels Gerät; Komplexleistung; die enthaltene Wärmetherapie und Massage nicht zusätzlich berechnen..

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.