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GOÄ-Ziffer 520
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GOÄ – 520
Teilmassage (Massage einzelner Körperteile)
Einfachsatz
× 1
2.62 €
Regelhöchstsatz
× 1.8
4.72 €
Höchstsatz
× 2.5
6.56 €
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 518: Prothesengebrauchsschulung des Patienten – gegebenenfalls einschließlich seiner Betreuungsperson -, auch Fremdkraftprothesenschulung, Mindestdauer 20 Minuten, je Sitzung
- GOÄ 521: Großmassage (mehrere Körperteile, z.B. Beine, Arme, Rücken, Füße, Hände, Knie, Schultergelenke), je Sitzung.
- GOÄ 516: Extensionsbehandlung mit Schrägbett, Extensionstisch, Perlgerät
- GOÄ 523: Massage im extramuskulären Bereich (z.B. Bindegewebsmassage, Periostmassage, manuelle Lymphdrainage)
- GOÄ 515: Extensionsbehandlung (z.B. Glissonschlinge)
- GOÄ 525: Intermittierende apparative Kompressionstherapie an einer Extremität, je Sitzung
