Osteoporose-Reha – quantitative CT-Osteodensitometrie mit Bewegungs-/Aufbautherapie
Abrechnungshinweise für Rehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Quantifiziert Frakturrisiko und Knochenverlust, damit Prävention und medikamentöse Therapie nicht allein vom Lebensalter abhängig gemacht werden. Die Behandlung umfasst quantitative Computertomographie zur Osteodensitometrie.
Wann ist sie anwendbar?
Bei Fragilitätsfraktur, relevanten Risikofaktoren, längerfristiger Glukokortikoidexposition oder wenn das Messergebnis eine Therapieentscheidung verändert. Erforderliche Kernleistung: Quantitative Computertomographie zur Osteodensitometrie; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Nur bei tatsächlich durchgeführter quantitativer CT-Osteodensitometrie.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher –. Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung; neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane beziehungsweise eines anderen in Nr. 7 genannten Organsystems. Nur bei vollständigem Leistungsinhalt; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8. |
| GOÄ-Nr. 5380 | Kernposition | Quantitative Computertomographie zur Osteodensitometrie. Nur bei tatsächlich durchgeführter quantitativer CT-Osteodensitometrie; nicht zusätzlich zur DXA für dieselbe Fragestellung ohne eigenständige Indikation. |
| GOÄ-Nr. 506 | Bedingt / alternativ | Krankengymnastische Ganzbehandlung als Einzelbehandlung |
| GOÄ-Nr. 510 | Bedingt / alternativ | Übungsbehandlung auch mit mediko-mechanischen Apparaten. Nicht neben Nr. 521. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung. Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher –; Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung; neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen..
GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane beziehungsweise eines anderen in Nr. 7 genannten Organsystems; Nur bei vollständigem Leistungsinhalt; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8..
GOÄ-Nummer 5380: Quantitative Computertomographie zur Osteodensitometrie; Nur bei tatsächlich durchgeführter quantitativer CT-Osteodensitometrie; nicht zusätzlich zur DXA für dieselbe Fragestellung ohne eigenständige Indikation..
GOÄ-Nummer 506: Krankengymnastische Ganzbehandlung als Einzelbehandlung.
GOÄ-Nummer 510: Übungsbehandlung auch mit mediko-mechanischen Apparaten; Nicht neben Nr. 521..
GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
