Osteoporose-Reha – DXA-Knochendichtemessung mit Bewegungs-/Aufbautherapie
Abrechnungshinweise für Rehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Verbindet die gemessene Knochendichte und das individuelle Frakturrisiko mit Kraft-, Gleichgewichts- und Sturzpräventionstraining, um weitere Frakturen und immobilitätsbedingten Funktionsverlust zu vermeiden. Die Abklärung umfasst osteodensitometrie mittels Dual-Energy-X-ray-Absorptiometrie (DXA).
Wann ist sie anwendbar?
Bei Osteoporose beziehungsweise erhöhtem Frakturrisiko mit rehabilitativem Trainingsbedarf; DXA-Indikation, vorausgegangene Frakturen, Sturzrisiko, Schmerz und Belastbarkeit bestimmen das sichere Aufbauprogramm. Erforderliche Kernleistung: Osteodensitometrie mittels Dual-Energy-X-ray-Absorptiometrie (DXA); sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher –. Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung; neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane beziehungsweise eines anderen in Nr. 7 genannten Organsystems. Nur bei vollständigem Leistungsinhalt; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8. |
| GOÄ-Nr. 5475 | Kernposition | Osteodensitometrie mittels Dual-Energy-X-ray-Absorptiometrie (DXA) |
| GOÄ-Nr. 506 | Bedingt / alternativ | Krankengymnastische Ganzbehandlung als Einzelbehandlung |
| GOÄ-Nr. 510 | Bedingt / alternativ | Übungsbehandlung auch mit mediko-mechanischen Apparaten. Nicht neben Nr. 521. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung. Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher –; Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung; neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen..
GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane beziehungsweise eines anderen in Nr. 7 genannten Organsystems; Nur bei vollständigem Leistungsinhalt; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8..
GOÄ-Nummer 5475: Osteodensitometrie mittels Dual-Energy-X-ray-Absorptiometrie (DXA).
GOÄ-Nummer 506: Krankengymnastische Ganzbehandlung als Einzelbehandlung.
GOÄ-Nummer 510: Übungsbehandlung auch mit mediko-mechanischen Apparaten; Nicht neben Nr. 521..
GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
