Radioaktiver Resorptions-/Exkretionstest mit zusätzlicher Ganzkörperzählermessung

Abrechnungshinweise für Nuklearmedizin

FachgruppeNuklearmedizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 5470
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5485
Auslagen / Sachkosten1 gesondert zu prüfende Position
GOÄ-Abrechnung für Radioaktiver Resorptions-/Exkretionstest mit zusätzlicher Ganzkörperzählermessung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Quantifiziert Aufnahme, Verteilung beziehungsweise Ausscheidung radioaktiver Stoffe und schätzt daraus interne Belastung oder organspezifische Transportfunktion ab. Die Abklärung umfasst nachweis beziehungsweise quantitative Bestimmung von Resorption und Messung mit dem Ganzkörperzähler.

Wann ist sie anwendbar?

Bei begründetem Inkorporationsverdacht beziehungsweise validierter funktioneller Testfrage; Messgeometrie, Kalibrierung, Zeitpunkte und verwendetes Radionuklid müssen bekannt sein. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Nachweis beziehungsweise quantitative Bestimmung von Resorption und Messung mit dem Ganzkörperzähler.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger ärztlicher Beratung mit eigener medizinischer Indikation und tatsächlicher Erbringung; nicht lediglich für technische Aufklärung, Indikationsprüfung oder einfache Befundmitteilung.
GOÄ-Nr. 5470KernpositionNachweis und/oder quantitative Bestimmung von Resorption, Exkretion oder Verlust von körpereigenen Stoffen bzw. radioaktiv markierten Analoga in Blut, Urin, Faeces oder Liquor – einschließlich notwendiger Radioaktivitätsmessungen über dem Verteilungsraum
GOÄ-Nr. 5485Bedingt / alternativMessung mit dem Ganzkörperzähler – gegebenenfalls einschließlich quantitativer Analysen von Gammaspektren. Nur wenn zusätzlich tatsächlich eine Ganzkörperzählermessung durchgeführt wurde.
SACHKOSTENAuslage / SachkostenRadiopharmazeutikum/Testsubstanz für Resorptions-/Exkretionstest. Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 5485

Bedingte oder alternative Position

Hinterlegter Faktor: 1

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Nur bei eigenständiger ärztlicher Beratung mit eigener medizinischer Indikation und tatsächlicher Erbringung; nicht lediglich für technische Aufklärung, Indikationsprüfung oder einfache Befundmitteilung..

GOÄ-Nummer 5470: Nachweis und/oder quantitative Bestimmung von Resorption, Exkretion oder Verlust von körpereigenen Stoffen bzw. radioaktiv markierten Analoga in Blut, Urin, Faeces oder Liquor – einschließlich notwendiger Radioaktivitätsmessungen über dem Verteilungsraum.

GOÄ-Nummer 5485: Messung mit dem Ganzkörperzähler – gegebenenfalls einschließlich quantitativer Analysen von Gammaspektren; Nur wenn zusätzlich tatsächlich eine Ganzkörperzählermessung durchgeführt wurde..

Auslagen und Sachkosten

SACHKOSTEN

Radiopharmazeutikum/Testsubstanz für Resorptions-/Exkretionstest. Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.