Radioaktiver Resorptions-/Exkretionstest mit zusätzlicher Ganzkörperzählermessung
Abrechnungshinweise für Nuklearmedizin

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Quantifiziert Aufnahme, Verteilung beziehungsweise Ausscheidung radioaktiver Stoffe und schätzt daraus interne Belastung oder organspezifische Transportfunktion ab. Die Abklärung umfasst nachweis beziehungsweise quantitative Bestimmung von Resorption und Messung mit dem Ganzkörperzähler.
Wann ist sie anwendbar?
Bei begründetem Inkorporationsverdacht beziehungsweise validierter funktioneller Testfrage; Messgeometrie, Kalibrierung, Zeitpunkte und verwendetes Radionuklid müssen bekannt sein. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Nachweis beziehungsweise quantitative Bestimmung von Resorption und Messung mit dem Ganzkörperzähler.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger ärztlicher Beratung mit eigener medizinischer Indikation und tatsächlicher Erbringung; nicht lediglich für technische Aufklärung, Indikationsprüfung oder einfache Befundmitteilung. |
| GOÄ-Nr. 5470 | Kernposition | Nachweis und/oder quantitative Bestimmung von Resorption, Exkretion oder Verlust von körpereigenen Stoffen bzw. radioaktiv markierten Analoga in Blut, Urin, Faeces oder Liquor – einschließlich notwendiger Radioaktivitätsmessungen über dem Verteilungsraum |
| GOÄ-Nr. 5485 | Bedingt / alternativ | Messung mit dem Ganzkörperzähler – gegebenenfalls einschließlich quantitativer Analysen von Gammaspektren. Nur wenn zusätzlich tatsächlich eine Ganzkörperzählermessung durchgeführt wurde. |
| SACHKOSTEN | Auslage / Sachkosten | Radiopharmazeutikum/Testsubstanz für Resorptions-/Exkretionstest. Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Nur bei eigenständiger ärztlicher Beratung mit eigener medizinischer Indikation und tatsächlicher Erbringung; nicht lediglich für technische Aufklärung, Indikationsprüfung oder einfache Befundmitteilung..
GOÄ-Nummer 5470: Nachweis und/oder quantitative Bestimmung von Resorption, Exkretion oder Verlust von körpereigenen Stoffen bzw. radioaktiv markierten Analoga in Blut, Urin, Faeces oder Liquor – einschließlich notwendiger Radioaktivitätsmessungen über dem Verteilungsraum.
GOÄ-Nummer 5485: Messung mit dem Ganzkörperzähler – gegebenenfalls einschließlich quantitativer Analysen von Gammaspektren; Nur wenn zusätzlich tatsächlich eine Ganzkörperzählermessung durchgeführt wurde..
Auslagen und Sachkosten
SACHKOSTEN
Radiopharmazeutikum/Testsubstanz für Resorptions-/Exkretionstest. Nur die für den Patienten tatsächlich verbrauchte Menge des Radiopharmazeutikums; keine zusätzlichen Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung oder Entsorgung.
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
