Einzelimpfung mit Beratung und symptombezogener Untersuchung

Abrechnungshinweise für Rheumatologie

AbrechnungsfallEinzelimpfung mit Beratung und symptombezogener Untersuchung bei antirheumatischer Therapie
FachgruppeRheumatologie
GOÄ-Abrechnung für Einzelimpfung mit Beratung und symptombezogener Untersuchung bei antirheumatischer Therapie

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Schließt Impflücken und reduziert das individuelle Erkrankungs- beziehungsweise Komplikationsrisiko entsprechend Alter, Grunderkrankung, Exposition oder Reiseanlass. Die Behandlung umfasst schutzimpfung (intramuskulär, subkutan).

Wann ist sie anwendbar?

Nach Prüfung von Impfstatus, aktueller STIKO-Indikation, Kontraindikationen und erforderlichem Schema; zusätzliche Injektionen nur bei tatsächlich paralleler Gabe. Erforderliche Kernleistung: Schutzimpfung (intramuskulär, subkutan); sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Ein Kombinationsimpfstoff in einer Injektion ist keine Parallelimpfung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung - auch mittels Fernsprecher -. Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34. Hier eigenständige Impfberatung bei ausschließlicher Schutzimpfung nach Nr. 375; bei paralleler Impfung nach Nr. 377 stattdessen die andere Kette verwenden.
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung. Tatsächlich erbrachte symptombezogene Untersuchung; neben Leistungen C bis O die Behandlungsfallbegrenzung für Nr. 1 und/oder Nr. 5 beachten. Nicht neben Nr. 6, 7 oder 8.
GOÄ-Nr. 375KernpositionSchutzimpfung (intramuskulär, subkutan) - gegebenenfalls einschließlich Eintragung in den Impfpaß -. Tatsächlich intramuskulär oder subkutan verabreichte Schutzimpfung einschließlich Eintrag in den Impfpass. Ein Kombinationsimpfstoff in einer Injektion ist keine Parallelimpfung. Keine Nr. 252 für dieselbe Gabe, keine Nr. 70 für den enthaltenen Impfpass-Eintrag. Erforderliche Nachbeobachtung am Impftag enthalten.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34. Hier eigenständige Impfberatung bei ausschließlicher Schutzimpfung nach Nr. 375; bei paralleler Impfung nach Nr. 377 stattdessen die andere Kette verwenden..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Tatsächlich erbrachte symptombezogene Untersuchung; neben Leistungen C bis O die Behandlungsfallbegrenzung für Nr. 1 und/oder Nr. 5 beachten. Nicht neben Nr. 6, 7 oder 8..

GOÄ-Nummer 375: Schutzimpfung (intramuskulär, subkutan) - gegebenenfalls einschließlich Eintragung in den Impfpaß -; Tatsächlich intramuskulär oder subkutan verabreichte Schutzimpfung einschließlich Eintrag in den Impfpass. Ein Kombinationsimpfstoff in einer Injektion ist keine Parallelimpfung. Keine Nr. 252 für dieselbe Gabe, keine Nr. 70 für den enthaltenen Impfpass-Eintrag. Erforderliche Nachbeobachtung am Impftag enthalten..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.