Parallele Schutzimpfungen mit klinischer Untersuchung
Abrechnungshinweise für Rheumatologie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Schließt Impflücken und reduziert das individuelle Erkrankungs- beziehungsweise Komplikationsrisiko entsprechend Alter, Grunderkrankung, Exposition oder Reiseanlass. Die Behandlung umfasst schutzimpfung (intramuskulär, subkutan) und Zusatzinjektion bei Parallelimpfung.
Wann ist sie anwendbar?
Nach Prüfung von Impfstatus, aktueller STIKO-Indikation, Kontraindikationen und erforderlichem Schema; zusätzliche Injektionen nur bei tatsächlich paralleler Gabe. Erforderliche Kernleistungen: Schutzimpfung (intramuskulär, subkutan) und Zusatzinjektion bei Parallelimpfung; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Symptombezogene Untersuchung. Tatsächlich erbrachte symptombezogene Untersuchung; neben Leistungen C bis O die Behandlungsfallbegrenzung für Nr. 1 und/oder Nr. 5 beachten. Nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. |
| GOÄ-Nr. 375 | Kernposition | Schutzimpfung (intramuskulär, subkutan) - gegebenenfalls einschließlich Eintragung in den Impfpaß -. Erste tatsächlich intramuskulär oder subkutan verabreichte Schutzimpfung. Impfpass-Eintrag und erforderliche Nachbeobachtung am Impftag enthalten. |
| GOÄ-Nr. 377 | Kernposition | Zusatzinjektion bei Parallelimpfung. Zusätzliche tatsächlich verabreichte Impfinjektion bei Parallelimpfung; Impfstoff und Injektionsstelle dokumentieren. Nr. 1 und 2 sind neben Nr. 377 auch dann ausgeschlossen, wenn zugleich Nr. 375 berechnet wird. Keine zweite Nr. 375 oder Nr. 252 für dieselbe zusätzliche Gabe; ein Kombinationsimpfstoff allein erfüllt Nr. 377 nicht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Tatsächlich erbrachte symptombezogene Untersuchung; neben Leistungen C bis O die Behandlungsfallbegrenzung für Nr. 1 und/oder Nr. 5 beachten. Nicht neben Nr. 6, 7 oder 8..
GOÄ-Nummer 375: Schutzimpfung (intramuskulär, subkutan) - gegebenenfalls einschließlich Eintragung in den Impfpaß -; Erste tatsächlich intramuskulär oder subkutan verabreichte Schutzimpfung. Impfpass-Eintrag und erforderliche Nachbeobachtung am Impftag enthalten..
GOÄ-Nummer 377: Zusatzinjektion bei Parallelimpfung; Zusätzliche tatsächlich verabreichte Impfinjektion bei Parallelimpfung; Impfstoff und Injektionsstelle dokumentieren. Nr. 1 und 2 sind neben Nr. 377 auch dann ausgeschlossen, wenn zugleich Nr. 375 berechnet wird. Keine zweite Nr. 375 oder Nr. 252 für dieselbe zusätzliche Gabe; ein Kombinationsimpfstoff allein erfüllt Nr. 377 nicht..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
