Parallele Schutzimpfungen mit klinischer Untersuchung

Abrechnungshinweise für Rheumatologie

FachgruppeRheumatologie
GOÄ-Abrechnung für Parallele Schutzimpfungen mit klinischer Untersuchung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Schließt Impflücken und reduziert das individuelle Erkrankungs- beziehungsweise Komplikationsrisiko entsprechend Alter, Grunderkrankung, Exposition oder Reiseanlass. Die Behandlung umfasst schutzimpfung (intramuskulär, subkutan) und Zusatzinjektion bei Parallelimpfung.

Wann ist sie anwendbar?

Nach Prüfung von Impfstatus, aktueller STIKO-Indikation, Kontraindikationen und erforderlichem Schema; zusätzliche Injektionen nur bei tatsächlich paralleler Gabe. Erforderliche Kernleistungen: Schutzimpfung (intramuskulär, subkutan) und Zusatzinjektion bei Parallelimpfung; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung. Tatsächlich erbrachte symptombezogene Untersuchung; neben Leistungen C bis O die Behandlungsfallbegrenzung für Nr. 1 und/oder Nr. 5 beachten. Nicht neben Nr. 6, 7 oder 8.
GOÄ-Nr. 375KernpositionSchutzimpfung (intramuskulär, subkutan) - gegebenenfalls einschließlich Eintragung in den Impfpaß -. Erste tatsächlich intramuskulär oder subkutan verabreichte Schutzimpfung. Impfpass-Eintrag und erforderliche Nachbeobachtung am Impftag enthalten.
GOÄ-Nr. 377KernpositionZusatzinjektion bei Parallelimpfung. Zusätzliche tatsächlich verabreichte Impfinjektion bei Parallelimpfung; Impfstoff und Injektionsstelle dokumentieren. Nr. 1 und 2 sind neben Nr. 377 auch dann ausgeschlossen, wenn zugleich Nr. 375 berechnet wird. Keine zweite Nr. 375 oder Nr. 252 für dieselbe zusätzliche Gabe; ein Kombinationsimpfstoff allein erfüllt Nr. 377 nicht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Tatsächlich erbrachte symptombezogene Untersuchung; neben Leistungen C bis O die Behandlungsfallbegrenzung für Nr. 1 und/oder Nr. 5 beachten. Nicht neben Nr. 6, 7 oder 8..

GOÄ-Nummer 375: Schutzimpfung (intramuskulär, subkutan) - gegebenenfalls einschließlich Eintragung in den Impfpaß -; Erste tatsächlich intramuskulär oder subkutan verabreichte Schutzimpfung. Impfpass-Eintrag und erforderliche Nachbeobachtung am Impftag enthalten..

GOÄ-Nummer 377: Zusatzinjektion bei Parallelimpfung; Zusätzliche tatsächlich verabreichte Impfinjektion bei Parallelimpfung; Impfstoff und Injektionsstelle dokumentieren. Nr. 1 und 2 sind neben Nr. 377 auch dann ausgeschlossen, wenn zugleich Nr. 375 berechnet wird. Keine zweite Nr. 375 oder Nr. 252 für dieselbe zusätzliche Gabe; ein Kombinationsimpfstoff allein erfüllt Nr. 377 nicht..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.