Ärztliche subkutane/intramuskuläre Medikamentengabe mit Verlaufskontrolle

Abrechnungshinweise für Rheumatologie

FachgruppeRheumatologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 252
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 250
GOÄ-Abrechnung für Ärztliche subkutane/intramuskuläre Medikamentengabe mit Verlaufskontrolle

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Verabreicht eine antirheumatische oder supportive Therapie parenteral und überwacht akute Verträglichkeit sowie krankheits- und wirkstoffbezogene Risiken. Die Verlaufskontrolle umfasst subkutane oder intramuskuläre Injektion.

Wann ist sie anwendbar?

Bei gesicherter Indikation nach erforderlicher Infektions-, Labor- und Organprüfung; Präparat, Dosis, Zugangsweg, Dauer und Überwachung sind zu dokumentieren. Erforderliche Kernleistung: Subkutane oder intramuskuläre Injektion; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Nur tatsächlich in der Praxis bzw.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung - auch mittels Fernsprecher -. Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34.
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung. Tatsächlich erbrachte symptombezogene Untersuchung; neben Leistungen C bis O die Behandlungsfallbegrenzung für Nr. 1 und/oder Nr. 5 beachten. Nicht neben Nr. 6, 7 oder 8.
GOÄ-Nr. 252KernpositionInjektion, subkutan, submukös, intrakutan oder intramuskulär. Nur tatsächlich in der Praxis bzw. unter zulässiger ärztlicher Verantwortung verabreichte Injektion. Patienteneigeninjektion zu Hause oder alleinige Einweisung in einen Pen ist keine Injektion nach Nr. 252. Kein pauschaler Mehrfachansatz für Arzneimittelmischung bei liegender Kanüle.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Nur für tatsächlich gesondert erbrachte venöse Blutentnahme. Keine bloße Anlage eines Infusionszugangs und keine Entnahme aus bereits liegender Kanüle oder liegendem Katheter. Bei Infusionsterminen nur bei gesonderter, medizinisch notwendiger Blutentnahme, nicht zusätzlich für dieselbe Gefäßpunktion.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Tatsächlich erbrachte symptombezogene Untersuchung; neben Leistungen C bis O die Behandlungsfallbegrenzung für Nr. 1 und/oder Nr. 5 beachten. Nicht neben Nr. 6, 7 oder 8..

GOÄ-Nummer 252: Injektion, subkutan, submukös, intrakutan oder intramuskulär; Nur tatsächlich in der Praxis bzw. unter zulässiger ärztlicher Verantwortung verabreichte Injektion. Patienteneigeninjektion zu Hause oder alleinige Einweisung in einen Pen ist keine Injektion nach Nr. 252. Kein pauschaler Mehrfachansatz für Arzneimittelmischung bei liegender Kanüle..

GOÄ-Nummer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene; Nur für tatsächlich gesondert erbrachte venöse Blutentnahme. Keine bloße Anlage eines Infusionszugangs und keine Entnahme aus bereits liegender Kanüle oder liegendem Katheter. Bei Infusionsterminen nur bei gesonderter, medizinisch notwendiger Blutentnahme, nicht zusätzlich für dieselbe Gefäßpunktion..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.