Raynaud-Syndrom: Gefäßstatus und funktionelle arterielle Durchblutungsprüfung

Abrechnungshinweise für Rheumatologie

FachgruppeRheumatologie
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 644
GOÄ-Abrechnung für Raynaud-Syndrom: Gefäßstatus und funktionelle arterielle Durchblutungsprüfung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Erfasst entzündliche oder funktionelle Gefäßbeteiligung und deren Organfolgen, um Ischämierisiko, Krankheitsaktivität und immunsuppressiven Behandlungsbedarf zu bestimmen. Die Abklärung umfasst photoelektrische Volumenpulsschreibung mit Kontrolle des reaktiven Verhaltens der peripheren Arterien nach Belastung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei systemischen Entzündungszeichen, Gefäßschmerz, Puls-/Perfusionsdifferenz, Raynaud-Phänomen oder Organbefund mit Verdacht auf vaskulitische Beteiligung. Erforderliche Kernleistung: Raynaud-Syndrom: Gefäßstatus und funktionelle arterielle Durchblutungsprüfung; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung - auch mittels Fernsprecher -. Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34.
GOÄ-Nr. 6KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch gegebenenfalls einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -. Vollständiger Gefäßstatus gemäß Leistungslegende, einschließlich der vorgeschriebenen Arterien- und Venenuntersuchung. Eine alleinige Untersuchung der Finger oder Temporalarterien genügt nicht. Nicht neben Nr. 5, 7 oder 8.
GOÄ-Nr. 636KernpositionPhotoelektrische Volumenpulsschreibung mit Kontrolle des reaktiven Verhaltens der peripheren Arterien nach Belastung (z.B. mit Temperaturreizen). Photoelektrische Volumenpulsschreibung mit tatsächlicher Prüfung des reaktiven Verhaltens, z. B. nach Temperaturreiz; nicht für bloße Pulsoxymetrie. Die Ruheaufzeichnung ist Bestandteil, Nr. 635 dafür nicht zusätzlich.
GOÄ-Nr. 644Bedingt / alternativUntersuchung der Strömungsverhältnisse in den Extremitätenarterien bzw. -venen mit direktionaler Ultraschall-Doppler-Technik - einschließlich graphischer Registrierung -. Nur bei zusätzlich indizierter und vollständig durchgeführter direktionaler Doppleruntersuchung der Extremitätengefäße mit graphischer Registrierung. Kein Nr. 401/404 daneben.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34..

GOÄ-Nummer 6: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch gegebenenfalls einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -; Vollständiger Gefäßstatus gemäß Leistungslegende, einschließlich der vorgeschriebenen Arterien- und Venenuntersuchung. Eine alleinige Untersuchung der Finger oder Temporalarterien genügt nicht. Nicht neben Nr. 5, 7 oder 8..

GOÄ-Nummer 636: Photoelektrische Volumenpulsschreibung mit Kontrolle des reaktiven Verhaltens der peripheren Arterien nach Belastung (z.B. mit Temperaturreizen); Photoelektrische Volumenpulsschreibung mit tatsächlicher Prüfung des reaktiven Verhaltens, z. B. nach Temperaturreiz; nicht für bloße Pulsoxymetrie. Die Ruheaufzeichnung ist Bestandteil, Nr. 635 dafür nicht zusätzlich..

GOÄ-Nummer 644: Untersuchung der Strömungsverhältnisse in den Extremitätenarterien bzw. -venen mit direktionaler Ultraschall-Doppler-Technik - einschließlich graphischer Registrierung -; Nur bei zusätzlich indizierter und vollständig durchgeführter direktionaler Doppleruntersuchung der Extremitätengefäße mit graphischer Registrierung. Kein Nr. 401/404 daneben..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.