Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve und Bronchodilatationstest
Abrechnungshinweise für Hausärztliche Medizin

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Objektiviert Ventilation und gegebenenfalls bronchiale Reversibilität, um obstruktive Atemwegsstörungen zu erkennen, zu graduieren oder im Verlauf zu kontrollieren. Die Behandlung umfasst spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve und Bronchodilatationstest.
Wann ist sie anwendbar?
Bei Dyspnoe, Husten, Giemen, arbeitsbezogener Exposition, auffälligem Screening oder zur Kontrolle einer bekannten obstruktiven Erkrankung. Erforderliche Kernleistungen: Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve und Bronchodilatationstest; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Nr. 605a ist eine originäre GOÄ-Ziffer, keine Analogziffer.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung - auch mittels Fernsprecher -. Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -. Vollständiges in Nr. 7 genanntes Organsystem nach vorgeschriebenem Umfang untersuchen; bei lediglich symptombezogener Untersuchung Nr. 5 statt Nr. 7, nicht zusätzlich. |
| GOÄ-Nr. 605 | Kernposition | Ruhespirographische Untersuchung (im geschlossenen oder offenen System) mit fortlaufend registrierenden Methoden |
| GOÄ-Nr. 605A | Kernposition | Darstellung der Flußvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen - einschließlich graphischer Registrierung und Dokumentation -. Nr. 605a ist eine originäre GOÄ-Ziffer, keine Analogziffer; tatsächliche Fluss-Volumen-Kurve mit graphischer Registrierung und Dokumentation erforderlich. In dieser Vorlage nur zusammen mit der tatsächlich durchgeführten Ruhespirometrie Nr. 605 auswählbar; Fluss-Volumen-Kurve registrieren und dokumentieren. |
| GOÄ-Nr. 609 | Kernposition | Bestimmung der absoluten und relativen Sekundenkapazität vor und nach Inhalation pharmakodynamisch wirksamer Substanzen |
| GOÄ-Nr. 602 | Bedingt / alternativ | Oxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) -gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung -. Zusätzlich indizierte Sauerstoffsättigungsmessung. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen..
GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -; Vollständiges in Nr. 7 genanntes Organsystem nach vorgeschriebenem Umfang untersuchen; bei lediglich symptombezogener Untersuchung Nr. 5 statt Nr. 7, nicht zusätzlich..
GOÄ-Nummer 605: Ruhespirographische Untersuchung (im geschlossenen oder offenen System) mit fortlaufend registrierenden Methoden.
GOÄ-Nummer 605A: Darstellung der Flußvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen - einschließlich graphischer Registrierung und Dokumentation -; Nr. 605a ist eine originäre GOÄ-Ziffer, keine Analogziffer; tatsächliche Fluss-Volumen-Kurve mit graphischer Registrierung und Dokumentation erforderlich. In dieser Vorlage nur zusammen mit der tatsächlich durchgeführten Ruhespirometrie Nr. 605 auswählbar; Fluss-Volumen-Kurve registrieren und dokumentieren..
GOÄ-Nummer 609: Bestimmung der absoluten und relativen Sekundenkapazität vor und nach Inhalation pharmakodynamisch wirksamer Substanzen.
GOÄ-Nummer 602: Oxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) -gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung -; Zusätzlich indizierte Sauerstoffsättigungsmessung..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
