Strukturierte Asthma-Einzelschulung mit Untersuchung und Lungenfunktionskontrolle

Abrechnungshinweise für Hausärztliche Medizin

FachgruppeHausärztliche Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. A36 und GOÄ-Nr. 7
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 605 und GOÄ-Nr. 605A
GOÄ-Abrechnung für Strukturierte Asthma-Einzelschulung mit Untersuchung und Lungenfunktionskontrolle

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Objektiviert Ventilation und gegebenenfalls bronchiale Reversibilität, um obstruktive Atemwegsstörungen zu erkennen, zu graduieren oder im Verlauf zu kontrollieren. Die Verlaufskontrolle umfasst strukturierte Asthma-Einzelschulung mit Untersuchung und Lungenfunktionskontrolle.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Dyspnoe, Husten, Giemen, arbeitsbezogener Exposition, auffälligem Screening oder zur Kontrolle einer bekannten obstruktiven Erkrankung. Erforderliche Kernleistung: Strukturierte Asthma-Einzelschulung mit Untersuchung und Lungenfunktionskontrolle; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Vollständige strukturierte Schulung von mindestens 20 Minuten.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. A36KernpositionStrukturierte Einzelschulung bei Asthma bronchiale einschließlich Evaluation und Fragebogenauswertung. Vollständige strukturierte Schulung von mindestens 20 Minuten; bloße kurze Inhalatoreinweisung reicht nicht. Innerhalb eines Jahres höchstens dreimal; keine Nrn. 1, 3, 15 oder 20 daneben.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -. Vollständiges in Nr. 7 genanntes Organsystem nach vorgeschriebenem Umfang untersuchen; bei lediglich symptombezogener Untersuchung Nr. 5 statt Nr. 7, nicht zusätzlich.
GOÄ-Nr. 605Bedingt / alternativRuhespirographische Untersuchung (im geschlossenen oder offenen System) mit fortlaufend registrierenden Methoden. Zusätzliche eigenständige Ruhespirographie, keine bloße Demonstration in der Schulung.
GOÄ-Nr. 605ABedingt / alternativDarstellung der Flußvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen - einschließlich graphischer Registrierung und Dokumentation -. Zusätzlich zur tatsächlich erbrachten Spirometrie dokumentierte Fluss-Volumen-Kurve. Nr. 605a ist eine originäre GOÄ-Ziffer, keine Analogziffer; tatsächliche Fluss-Volumen-Kurve mit graphischer Registrierung und Dokumentation erforderlich. In dieser Vorlage nur zusammen mit der tatsächlich durchgeführten Ruhespirometrie Nr. 605 auswählbar; Fluss-Volumen-Kurve registrieren und dokumentieren.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A36

Kernposition der Kombination

Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 20 Minuten
Analog bewertet zu: 33
GOÄ 605A

Bedingte oder alternative Position

Requires all:
605

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer A36: Strukturierte Einzelschulung bei Asthma bronchiale einschließlich Evaluation und Fragebogenauswertung; Vollständige strukturierte Schulung von mindestens 20 Minuten; bloße kurze Inhalatoreinweisung reicht nicht. Innerhalb eines Jahres höchstens dreimal; keine Nrn. 1, 3, 15 oder 20 daneben.; Zeitbezug: mindestens 20 Minuten.

GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -; Vollständiges in Nr. 7 genanntes Organsystem nach vorgeschriebenem Umfang untersuchen; bei lediglich symptombezogener Untersuchung Nr. 5 statt Nr. 7, nicht zusätzlich..

GOÄ-Nummer 605: Ruhespirographische Untersuchung (im geschlossenen oder offenen System) mit fortlaufend registrierenden Methoden; Zusätzliche eigenständige Ruhespirographie, keine bloße Demonstration in der Schulung..

GOÄ-Nummer 605A: Darstellung der Flußvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen - einschließlich graphischer Registrierung und Dokumentation -; Zusätzlich zur tatsächlich erbrachten Spirometrie dokumentierte Fluss-Volumen-Kurve. Nr. 605a ist eine originäre GOÄ-Ziffer, keine Analogziffer; tatsächliche Fluss-Volumen-Kurve mit graphischer Registrierung und Dokumentation erforderlich. In dieser Vorlage nur zusammen mit der tatsächlich durchgeführten Ruhespirometrie Nr. 605 auswählbar; Fluss-Volumen-Kurve registrieren und dokumentieren..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.