Welche GOÄ-Ziffern sind für „Supraventrikuläre Tachykardie – erweiterte nichtinvasive Rhythmusdiagnostik“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kardiologie für das Thema „Supraventrikuläre Tachykardie – erweiterte nichtinvasive Rhythmusdiagnostik“.

FachgruppeKardiologie
ThemenbereichRhythmologie und Devices
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Supraventrikuläre Tachykardie – erweiterte nichtinvasive Rhythmusdiagnostik

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Supraventrikuläre Tachykardie – erweiterte nichtinvasive Rhythmusdiagnostik“ in Betracht?

Für „Supraventrikuläre Tachykardie – erweiterte nichtinvasive Rhythmusdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 424 und GOÄ-Nr. 659 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 404, GOÄ-Nr. 405, GOÄ-Nr. 406 und GOÄ-Nr. 653 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Supraventrikuläre Tachykardie – erweiterte nichtinvasive Rhythmusdiagnostik“ stehen SVT, supraventrikuläre Tachykardie, Herzrasen, AVNRT, AVRT. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Ruhe- oder Belastungssituation, Ableitungs- und Aufzeichnungsumfang, Messdauer, Auswertung sowie alternative invasive oder nichtinvasive Verfahren maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionEigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
GOÄ-Nr. 651Bedingt / alternativEigenständiges vollständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, Ausdruck/Dokumentation und ärztlicher Auswertung; nicht neben Nr. 650, 652 oder 653 in derselben Inanspruchnahme.
GOÄ-Nr. 424KernpositionZweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.
GOÄ-Nr. 404Bedingt / alternativZusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.
GOÄ-Nr. 405Bedingt / alternativZusätzliche Untersuchung mit cw-Doppler zu Nr. 424.
GOÄ-Nr. 406Bedingt / alternativZusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424.
GOÄ-Nr. 653Bedingt / alternativTelemetrische EKG-Untersuchung mit eigenständigem Leistungsinhalt und Auswertung; nicht neben Nr. 650, 651 oder 652 in derselben Inanspruchnahme.
GOÄ-Nr. 655Bedingt / alternativÖsophagus-EKG einschließlich Einführen der Elektrode nur zusätzlich zu Nr. 651 oder 652; nicht auf Basis der Nr. 653 allein.
GOÄ-Nr. 659KernpositionLangzeit-EKG (≥18h) mit Auswertung. Gegebenenfalls gleichzeitige Puls- und Atemregistrierung.
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativEigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativVenöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativNur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Supraventrikuläre Tachykardie – erweiterte nichtinvasive Rhythmusdiagnostik“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.

GOÄ 651

Bedingte oder alternative Position

Eigenständiges vollständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, Ausdruck/Dokumentation und ärztlicher Auswertung; nicht neben Nr. 650, 652 oder 653 in derselben Inanspruchnahme.

Ausschlussgruppe derselben Sitzung: ekg_650_653
Höchstens aus dieser Gruppe pro Sitzung: 1
GOÄ 424

Kernposition der Kombination

Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.

GOÄ 404

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 405

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche Untersuchung mit cw-Doppler zu Nr. 424.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 406

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 653

Bedingte oder alternative Position

Telemetrische EKG-Untersuchung mit eigenständigem Leistungsinhalt und Auswertung; nicht neben Nr. 650, 651 oder 652 in derselben Inanspruchnahme.

Ausschlussgruppe derselben Sitzung: ekg_650_653
Höchstens aus dieser Gruppe pro Sitzung: 1
GOÄ 655

Bedingte oder alternative Position

Ösophagus-EKG einschließlich Einführen der Elektrode nur zusätzlich zu Nr. 651 oder 652; nicht auf Basis der Nr. 653 allein.

Erfordert eine der Positionen:
651
652
GOÄ 659

Kernposition der Kombination

Langzeit-EKG (≥18h) mit Auswertung. Gegebenenfalls gleichzeitige Puls- und Atemregistrierung.

GOÄ 602

Bedingte oder alternative Position

Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.

Same session excludes if included by:
606
GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Supraventrikuläre Tachykardie – erweiterte nichtinvasive Rhythmusdiagnostik“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 655 ist eine reguläre GOÄ-Ziffer für das Ösophagus-EKG, keine Analogbewertung.
Nrn. 650 bis 653 nicht unkritisch nebeneinander; jede Untersuchung muss eigenständig dokumentiert sein.
Die Nrn. 650 bis 653 sind in derselben Inanspruchnahme nicht nebeneinander berechnungsfähig.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Anfallsbeginn und -ende
Ruhe-, Telemetrie- und Langzeit-EKG
bei Nr. 655 ösophageale Ableitung und Indikation
struktureller Echo-Befund
Therapie-/Ablationsplanung

Erforderliche Leistungsgruppen

Id: ekg_650_653
Members:
651
653
Min if documented path selected: 1
Höchstzahl pro Sitzung: 1
Condition: Nur die tatsächlich erbrachte EKG-Art auswählen; die Nrn. 650 bis 653 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.

Wie grenzt sich „Supraventrikuläre Tachykardie – erweiterte nichtinvasive Rhythmusdiagnostik“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Supraventrikuläre Tachykardie – erweiterte nichtinvasive Rhythmusdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Bradykardie oder AV-Block – umfassende Rhythmusdiagnostik“ sowie „Vorhofflimmern – Erstdiagnostik mit Rhythmus- und Strukturanalyse“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Supraventrikuläre Tachykardie – erweiterte nichtinvasive Rhythmusdiagnostik“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: SVT, supraventrikuläre Tachykardie, Herzrasen, AVNRT

Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung

GOÄ-Nr. 1: Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.

GOÄ-Nr. 7: Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.

GOÄ-Nr. 424: Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.

Anfallsbeginn und -ende

Ruhe-, Telemetrie- und Langzeit-EKG

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Supraventrikuläre Tachykardie – erweiterte nichtinvasive Rhythmusdiagnostik“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Supraventrikuläre Tachykardie – erweiterte nichtinvasive Rhythmusdiagnostik“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich); GOÄ-Nr. 7 (Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System); GOÄ-Nr. 424 (Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423); GOÄ-Nr. 659 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 659). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 651 gilt zusätzlich: Eigenständiges vollständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, Ausdruck/Dokumentation und ärztlicher Auswertung; nicht neben Nr. 650, 652 oder….


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Supraventrikuläre Tachykardie – erweiterte nichtinvasive Rhythmusdiagnostik“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ruhe-, Belastungs- und Langzeitverfahren sowie ihre Auswertungen sind nur entsprechend dem tatsächlich eingesetzten Verfahren kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 651 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Eigenständiges vollständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, Ausdruck/Dokumentation und ärztlicher Auswertung; nicht neben Nr. 650, 652 oder 653…


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Supraventrikuläre Tachykardie – erweiterte nichtinvasive Rhythmusdiagnostik“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Supraventrikuläre Tachykardie – erweiterte nichtinvasive Rhythmusdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 424 und GOÄ-Nr. 659 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 404, GOÄ-Nr. 405, GOÄ-Nr. 406 und GOÄ-Nr. 653 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 424 und GOÄ-Nr. 659. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Supraventrikuläre Tachykardie – erweiterte nichtinvasive Rhythmusdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Bradykardie oder AV-Block – umfassende Rhythmusdiagnostik“ sowie „Vorhofflimmern – Erstdiagnostik mit Rhythmus- und Strukturanalyse“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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