Welche GOÄ-Ziffern sind für „Vorhofflimmern – Verlaufskontrolle unter Frequenz-/Rhythmus- und Antikoagulationstherapie“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kardiologie für das Thema „Vorhofflimmern – Verlaufskontrolle unter Frequenz-/Rhythmus- und Antikoagulationstherapie“.

FachgruppeKardiologie
ThemenbereichRhythmologie und Devices
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Vorhofflimmern – Verlaufskontrolle unter Frequenz-/Rhythmus- und Antikoagulationstherapie

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Vorhofflimmern – Verlaufskontrolle unter Frequenz-/Rhythmus- und Antikoagulationstherapie“ in Betracht?

Für „Vorhofflimmern – Verlaufskontrolle unter Frequenz-/Rhythmus- und Antikoagulationstherapie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 424 und GOÄ-Nr. 654 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 404, GOÄ-Nr. 405, GOÄ-Nr. 406 und GOÄ-Nr. 659 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Vorhofflimmern – Verlaufskontrolle unter Frequenz-/Rhythmus- und Antikoagulationstherapie“ stehen Vorhofflimmern, Antikoagulation, Frequenzkontrolle, Rhythmuskontrolle, Verlauf. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Ruhe- oder Belastungssituation, Ableitungs- und Aufzeichnungsumfang, Messdauer, Auswertung sowie alternative invasive oder nichtinvasive Verfahren maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionEigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
GOÄ-Nr. 651Bedingt / alternativEigenständiges vollständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, Ausdruck/Dokumentation und ärztlicher Auswertung; nicht neben Nr. 650, 652 oder 653 in derselben Inanspruchnahme.
GOÄ-Nr. 424KernpositionZweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.
GOÄ-Nr. 404Bedingt / alternativZusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.
GOÄ-Nr. 405Bedingt / alternativZusätzliche Untersuchung mit cw-Doppler zu Nr. 424.
GOÄ-Nr. 406Bedingt / alternativZusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424.
GOÄ-Nr. 659Bedingt / alternativLangzeit-EKG (≥18h) mit Auswertung. Gegebenenfalls gleichzeitige Puls- und Atemregistrierung.
GOÄ-Nr. 654KernpositionLangzeitblutdruckmessung von mindestens 18 Stunden Dauer – einschließlich Aufzeichnung und Auswertung
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativEigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativVenöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.
GOÄ-Nr. 15Bedingt / alternativEinleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen bei kontinuierlicher ambulanter Betreuung eines chronisch Kranken; höchstens einmal im Kalenderjahr.
GOÄ-Nr. 60Bedingt / alternativTatsächliche konsiliarische Erörterung mit einem anderen liquidationsberechtigten Arzt, auch telefonisch; Inhalt und Gesprächspartner dokumentieren.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativNur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.
GOÄ-Nr. 652Bedingt / alternativEigenständiges Belastungs-EKG mit Belastungsstufen, Messwerten, Abbruchgrund und Auswertung; nicht neben Nr. 650, 651 oder 653 in derselben Inanspruchnahme.
GOÄ-Nr. A5140Bedingt / alternativZusätzlicher Gewebedoppler bei echokardiographischer Funktionsfragestellung.
GOÄ-Nr. 3530Bedingt / alternativQuick-/Thromboplastinzeit nur bei Vitamin-K-Antagonisten und nur unter den Vorhalteleistungsbedingungen der GOÄ (praxisnah innerhalb von vier Stunden); bei Fremdlabor nicht als eigene Leistung ansetzen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Vorhofflimmern – Verlaufskontrolle unter Frequenz-/Rhythmus- und Antikoagulationstherapie“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.

GOÄ 651

Bedingte oder alternative Position

Eigenständiges vollständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, Ausdruck/Dokumentation und ärztlicher Auswertung; nicht neben Nr. 650, 652 oder 653 in derselben Inanspruchnahme.

Ausschlussgruppe derselben Sitzung: ekg_650_653
Höchstens aus dieser Gruppe pro Sitzung: 1
GOÄ 424

Kernposition der Kombination

Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.

GOÄ 404

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 405

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche Untersuchung mit cw-Doppler zu Nr. 424.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 406

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 659

Bedingte oder alternative Position

Langzeit-EKG (≥18h) mit Auswertung. Gegebenenfalls gleichzeitige Puls- und Atemregistrierung.

GOÄ 654

Kernposition der Kombination

Langzeitblutdruckmessung von mindestens 18 Stunden Dauer – einschließlich Aufzeichnung und Auswertung

GOÄ 602

Bedingte oder alternative Position

Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.

Same session excludes if included by:
606
GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.

GOÄ 15

Bedingte oder alternative Position

Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen bei kontinuierlicher ambulanter Betreuung eines chronisch Kranken; höchstens einmal im Kalenderjahr.

GOÄ 60

Bedingte oder alternative Position

Tatsächliche konsiliarische Erörterung mit einem anderen liquidationsberechtigten Arzt, auch telefonisch; Inhalt und Gesprächspartner dokumentieren.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.

GOÄ 652

Bedingte oder alternative Position

Eigenständiges Belastungs-EKG mit Belastungsstufen, Messwerten, Abbruchgrund und Auswertung; nicht neben Nr. 650, 651 oder 653 in derselben Inanspruchnahme.

Ausschlussgruppe derselben Sitzung: ekg_650_653
Höchstens aus dieser Gruppe pro Sitzung: 1
GOÄ A5140

Bedingte oder alternative Position

Zusätzlicher Gewebedoppler bei echokardiographischer Funktionsfragestellung.

Analog bewertet zu: 5140
Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 3530

Bedingte oder alternative Position

Quick-/Thromboplastinzeit nur bei Vitamin-K-Antagonisten und nur unter den Vorhalteleistungsbedingungen der GOÄ (praxisnah innerhalb von vier Stunden); bei Fremdlabor nicht als eigene Leistung ansetzen.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Vorhofflimmern – Verlaufskontrolle unter Frequenz-/Rhythmus- und Antikoagulationstherapie“?

Hinweise zur Kombination

Die Nrn. 650 bis 653 sind in derselben Inanspruchnahme nicht nebeneinander berechnungsfähig.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Rhythmus- und Symptomverlauf
Antikoagulans, Adhärenz und Blutungsereignisse
EKG/Holter
Blutdruck und Echo
Koordination und Therapieanpassung
bei VKA-Therapie Quick-/INR-Wert und Dosisanpassung

Erforderliche Leistungsgruppen

Id: ekg_650_653
Members:
651
652
Min if documented path selected: 1
Höchstzahl pro Sitzung: 1
Condition: Nur die tatsächlich erbrachte EKG-Art auswählen; die Nrn. 650 bis 653 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.

Wie grenzt sich „Vorhofflimmern – Verlaufskontrolle unter Frequenz-/Rhythmus- und Antikoagulationstherapie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Vorhofflimmern – Verlaufskontrolle unter Frequenz-/Rhythmus- und Antikoagulationstherapie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Vorhofflimmern – Erstdiagnostik mit Rhythmus- und Strukturanalyse“ sowie „Elektrische Kardioversion bei tachykarder Rhythmusstörung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Vorhofflimmern – Verlaufskontrolle unter Frequenz-/Rhythmus- und Antikoagulationstherapie“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Vorhofflimmern, Antikoagulation, Frequenzkontrolle, Rhythmuskontrolle

Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung

GOÄ-Nr. 1: Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.

GOÄ-Nr. 7: Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.

GOÄ-Nr. 424: Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.

Rhythmus- und Symptomverlauf

Antikoagulans, Adhärenz und Blutungsereignisse

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Vorhofflimmern – Verlaufskontrolle unter Frequenz-/Rhythmus- und Antikoagulationstherapie“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Vorhofflimmern – Verlaufskontrolle unter Frequenz-/Rhythmus- und Antikoagulationstherapie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich); GOÄ-Nr. 7 (Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System); GOÄ-Nr. 424 (Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423); GOÄ-Nr. 654 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 654). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 651 gilt zusätzlich: Eigenständiges vollständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, Ausdruck/Dokumentation und ärztlicher Auswertung; nicht neben Nr. 650, 652 oder….


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Vorhofflimmern – Verlaufskontrolle unter Frequenz-/Rhythmus- und Antikoagulationstherapie“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ruhe-, Belastungs- und Langzeitverfahren sowie ihre Auswertungen sind nur entsprechend dem tatsächlich eingesetzten Verfahren kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 651 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Eigenständiges vollständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, Ausdruck/Dokumentation und ärztlicher Auswertung; nicht neben Nr. 650, 652 oder 653…


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Vorhofflimmern – Verlaufskontrolle unter Frequenz-/Rhythmus- und Antikoagulationstherapie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Vorhofflimmern – Verlaufskontrolle unter Frequenz-/Rhythmus- und Antikoagulationstherapie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 424 und GOÄ-Nr. 654 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 404, GOÄ-Nr. 405, GOÄ-Nr. 406 und GOÄ-Nr. 659 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 424 und GOÄ-Nr. 654. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Vorhofflimmern – Verlaufskontrolle unter Frequenz-/Rhythmus- und Antikoagulationstherapie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Vorhofflimmern – Erstdiagnostik mit Rhythmus- und Strukturanalyse“ sowie „Elektrische Kardioversion bei tachykarder Rhythmusstörung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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