Elektrische Kardioversion bei tachykarder Rhythmusstörung

Kardiologie · Rhythmologie und Devices

FachgruppeKardiologie
ThemenbereichRhythmologie und Devices
PrüfungManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Elektrische Kardioversion bei tachykarder Rhythmusstörung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Beendet eine behandlungsbedürftige tachykarde Rhythmusstörung durch synchronisierte elektrische Energieabgabe und stellt möglichst einen stabilen Sinusrhythmus wieder her. Die Behandlung umfasst ruhe-EKG und Extra- oder intrathorakale Elektro-Defibrillation beziehungsweise -Stimulation des Herzens.

Wann ist sie anwendbar?

Bei hämodynamisch relevanter oder nach Nutzen-Risiko-Abwägung elektiv zu behandelnder Tachyarrhythmie. Erforderliche Kernleistungen: Ruhe-EKG und Extra- oder intrathorakale Elektro-Defibrillation beziehungsweise -Stimulation des Herzens; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher. Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
GOÄ-Nr. 651KernpositionElektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen). Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.
GOÄ-Nr. 430KernpositionExtra- oder intrathorakale Elektro-Defibrillation und/oder -Stimulation des Herzens. Extra- oder intrathorakale elektrische Defibrillation und/oder Stimulation des Herzens tatsächlich durchgeführt.
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativOxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung. Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.
GOÄ-Nr. 253Bedingt / alternativInjektion, intravenös. Intravenöse Arzneimittelinjektion tatsächlich durchgeführt.
GOÄ-Nr. 271Bedingt / alternativInfusion, intravenös, bis zu 30 Minuten Dauer. Intravenöse Infusion bis 30 Minuten; Beginn/Ende bzw. Dauer dokumentieren; nicht neben Nr. 272 für dieselbe Infusion.
GOÄ-Nr. 272Bedingt / alternativInfusion, intravenös, von mehr als 30 Minuten Dauer. Intravenöse Infusion über 30 Minuten; Beginn/Ende bzw. Dauer dokumentieren; nicht neben Nr. 271 für dieselbe Infusion.
GOÄ-Nr. 424Bedingt / alternativZweidimensionale doppler-echokardiographische Untersuchung mit Bilddokumentation – einschließlich der Leistung nach Nummer 423 – (Duplex-Verfahren). Eigenständige Echo-Untersuchung mit Bilddokumentation.
GOÄ-Nr. 404Bedingt / alternativZuschlag zu doppler-sonographischen Leistungen bei zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse – einschließlich graphischer oder Bilddokumentation. Nur bei tatsächlicher zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse einschließlich graphischer oder Bilddokumentation; höchstens einmal je Sitzung abrechenbar.
GOÄ-Nr. 405Bedingt / alternativZuschlag zu den Leistungen nach Nummer 415 oder 424 – bei zusätzlicher Untersuchung mit cw-Doppler. Nur zusätzlich zu Nr. 415 oder 424 bei tatsächlicher zusätzlicher Untersuchung mit cw-Doppler; höchstens einmal je Sitzung abrechenbar.
GOÄ-Nr. 406Bedingt / alternativZuschlag zu der Leistung nach Nummer 424 – bei zusätzlicher Farbkodierung. Nur zusätzlich zu Nr. 424 bei tatsächlicher zusätzlicher Farbkodierung; höchstens einmal je Sitzung abrechenbar.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativUmfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie. Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 602

Bedingte oder alternative Position

Same session excludes if included by:
606
GOÄ 271

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: iv_infusion_duration
Höchstens aus dieser Gruppe pro Sitzung: 1
GOÄ 272

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: iv_infusion_duration
Höchstens aus dieser Gruppe pro Sitzung: 1
GOÄ 404

Bedingte oder alternative Position

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 405

Bedingte oder alternative Position

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 406

Bedingte oder alternative Position

Höchstzahl pro Sitzung: 1

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Anästhesie-/Sedierungsleistungen sind nicht pauschal ergänzt und müssen nach tatsächlicher Leistung und persönlicher Erbringung separat geprüft werden.
Nr. 430 für ambulante Kardioversion fachlich und regional gebührenrechtlich freigeben.
Nr. 271 und Nr. 272 sind für dieselbe Infusion Alternativen nach Dauer.

Erforderliche Leistungsgruppen

Id: iv_infusion_duration
Members:
271
272
Min if infusion performed: 1
Höchstzahl pro Sitzung: 1

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Vorhofflimmern – Erstdiagnostik mit Rhythmus- und Strukturanalyse“ sowie „Vorhofflimmern – Verlaufskontrolle unter Frequenz-/Rhythmus- und Antikoagulationstherapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung

GOÄ-Nr. 1: Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.

GOÄ-Nr. 7: Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.

GOÄ-Nr. 651: Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.

Rhythmusdiagnose und Indikation

Antikoagulationsstatus

Energie, Anzahl der Schocks und Ergebnis

Sedierungs-/Überwachungsprotokoll

Vorher-/Nachher-EKG

Komplikationen und Nachsorge

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 602 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.