Welche GOÄ-Ziffern sind für „Elektrische Kardioversion bei tachykarder Rhythmusstörung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kardiologie für das Thema „Elektrische Kardioversion bei tachykarder Rhythmusstörung“.

FachgruppeKardiologie
ThemenbereichRhythmologie und Devices
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Elektrische Kardioversion bei tachykarder Rhythmusstörung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Elektrische Kardioversion bei tachykarder Rhythmusstörung“ in Betracht?

Für „Elektrische Kardioversion bei tachykarder Rhythmusstörung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651 und GOÄ-Nr. 430 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 602, GOÄ-Nr. 253, GOÄ-Nr. 271, GOÄ-Nr. 272 und GOÄ-Nr. 424 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Elektrische Kardioversion bei tachykarder Rhythmusstörung“ stehen Kardioversion, Vorhofflimmern, Vorhofflattern, Defibrillation, Rhythmuskonversion. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Ruhe- oder Belastungssituation, Ableitungs- und Aufzeichnungsumfang, Messdauer, Auswertung sowie alternative invasive oder nichtinvasive Verfahren maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionEigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
GOÄ-Nr. 651KernpositionEigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.
GOÄ-Nr. 430KernpositionExtra- oder intrathorakale elektrische Defibrillation und/oder Stimulation des Herzens tatsächlich durchgeführt.
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativEigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.
GOÄ-Nr. 253Bedingt / alternativIntravenöse Arzneimittelinjektion tatsächlich durchgeführt.
GOÄ-Nr. 271Bedingt / alternativIntravenöse Infusion bis 30 Minuten; Beginn/Ende bzw. Dauer dokumentieren; nicht neben Nr. 272 für dieselbe Infusion.
GOÄ-Nr. 272Bedingt / alternativIntravenöse Infusion über 30 Minuten; Beginn/Ende bzw. Dauer dokumentieren; nicht neben Nr. 271 für dieselbe Infusion.
GOÄ-Nr. 424Bedingt / alternativEigenständige Echo-Untersuchung mit Bilddokumentation.
GOÄ-Nr. 404Bedingt / alternativNur bei tatsächlicher zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse einschließlich graphischer oder Bilddokumentation; höchstens einmal je Sitzung abrechenbar.
GOÄ-Nr. 405Bedingt / alternativNur zusätzlich zu Nr. 415 oder 424 bei tatsächlicher zusätzlicher Untersuchung mit cw-Doppler; höchstens einmal je Sitzung abrechenbar.
GOÄ-Nr. 406Bedingt / alternativNur zusätzlich zu Nr. 424 bei tatsächlicher zusätzlicher Farbkodierung; höchstens einmal je Sitzung abrechenbar.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativVenöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativNur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Elektrische Kardioversion bei tachykarder Rhythmusstörung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.

GOÄ 651

Kernposition der Kombination

Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.

GOÄ 430

Kernposition der Kombination

Extra- oder intrathorakale elektrische Defibrillation und/oder Stimulation des Herzens tatsächlich durchgeführt.

GOÄ 602

Bedingte oder alternative Position

Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.

Same session excludes if included by:
606
GOÄ 253

Bedingte oder alternative Position

Intravenöse Arzneimittelinjektion tatsächlich durchgeführt.

GOÄ 271

Bedingte oder alternative Position

Intravenöse Infusion bis 30 Minuten; Beginn/Ende bzw. Dauer dokumentieren; nicht neben Nr. 272 für dieselbe Infusion.

Abrechnungsalternative: iv_infusion_duration
Höchstens aus dieser Gruppe pro Sitzung: 1
GOÄ 272

Bedingte oder alternative Position

Intravenöse Infusion über 30 Minuten; Beginn/Ende bzw. Dauer dokumentieren; nicht neben Nr. 271 für dieselbe Infusion.

Abrechnungsalternative: iv_infusion_duration
Höchstens aus dieser Gruppe pro Sitzung: 1
GOÄ 424

Bedingte oder alternative Position

Eigenständige Echo-Untersuchung mit Bilddokumentation.

GOÄ 404

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlicher zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse einschließlich graphischer oder Bilddokumentation; höchstens einmal je Sitzung abrechenbar.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 405

Bedingte oder alternative Position

Nur zusätzlich zu Nr. 415 oder 424 bei tatsächlicher zusätzlicher Untersuchung mit cw-Doppler; höchstens einmal je Sitzung abrechenbar.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 406

Bedingte oder alternative Position

Nur zusätzlich zu Nr. 424 bei tatsächlicher zusätzlicher Farbkodierung; höchstens einmal je Sitzung abrechenbar.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Elektrische Kardioversion bei tachykarder Rhythmusstörung“?

Hinweise zur Kombination

Anästhesie-/Sedierungsleistungen sind nicht pauschal ergänzt und müssen nach tatsächlicher Leistung und persönlicher Erbringung separat geprüft werden.
Nr. 430 für ambulante Kardioversion fachlich und regional gebührenrechtlich freigeben.
Nr. 271 und Nr. 272 sind für dieselbe Infusion Alternativen nach Dauer.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Rhythmusdiagnose und Indikation
Antikoagulationsstatus
Energie, Anzahl der Schocks und Ergebnis
Sedierungs-/Überwachungsprotokoll
Vorher-/Nachher-EKG
Komplikationen und Nachsorge

Erforderliche Leistungsgruppen

Id: iv_infusion_duration
Members:
271
272
Min if infusion performed: 1
Höchstzahl pro Sitzung: 1

Wie grenzt sich „Elektrische Kardioversion bei tachykarder Rhythmusstörung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Elektrische Kardioversion bei tachykarder Rhythmusstörung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Vorhofflimmern – Erstdiagnostik mit Rhythmus- und Strukturanalyse“ sowie „Vorhofflimmern – Verlaufskontrolle unter Frequenz-/Rhythmus- und Antikoagulationstherapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Elektrische Kardioversion bei tachykarder Rhythmusstörung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Kardioversion, Vorhofflimmern, Vorhofflattern, Defibrillation

Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung

GOÄ-Nr. 1: Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.

GOÄ-Nr. 7: Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.

GOÄ-Nr. 651: Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.

Rhythmusdiagnose und Indikation

Antikoagulationsstatus

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Elektrische Kardioversion bei tachykarder Rhythmusstörung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Elektrische Kardioversion bei tachykarder Rhythmusstörung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich); GOÄ-Nr. 7 (Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System); GOÄ-Nr. 651 (Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung); GOÄ-Nr. 430 (Extra- oder intrathorakale elektrische Defibrillation und/oder Stimulation des Herzens tatsächlich durchgeführt). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 602 gilt zusätzlich: Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Elektrische Kardioversion bei tachykarder Rhythmusstörung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ruhe-, Belastungs- und Langzeitverfahren sowie ihre Auswertungen sind nur entsprechend dem tatsächlich eingesetzten Verfahren kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 602 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Elektrische Kardioversion bei tachykarder Rhythmusstörung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Elektrische Kardioversion bei tachykarder Rhythmusstörung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651 und GOÄ-Nr. 430 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 602, GOÄ-Nr. 253, GOÄ-Nr. 271, GOÄ-Nr. 272 und GOÄ-Nr. 424 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651 und GOÄ-Nr. 430. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Elektrische Kardioversion bei tachykarder Rhythmusstörung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Vorhofflimmern – Erstdiagnostik mit Rhythmus- und Strukturanalyse“ sowie „Vorhofflimmern – Verlaufskontrolle unter Frequenz-/Rhythmus- und Antikoagulationstherapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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