Welche GOÄ-Ziffern sind für „Elektrische Kardioversion bei tachykarder Rhythmusstörung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kardiologie für das Thema „Elektrische Kardioversion bei tachykarder Rhythmusstörung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Elektrische Kardioversion bei tachykarder Rhythmusstörung“ in Betracht?
Für „Elektrische Kardioversion bei tachykarder Rhythmusstörung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651 und GOÄ-Nr. 430 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 602, GOÄ-Nr. 253, GOÄ-Nr. 271, GOÄ-Nr. 272 und GOÄ-Nr. 424 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Elektrische Kardioversion bei tachykarder Rhythmusstörung“ stehen Kardioversion, Vorhofflimmern, Vorhofflattern, Defibrillation, Rhythmuskonversion. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Ruhe- oder Belastungssituation, Ableitungs- und Aufzeichnungsumfang, Messdauer, Auswertung sowie alternative invasive oder nichtinvasive Verfahren maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System. |
| GOÄ-Nr. 651 | Kernposition | Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung. |
| GOÄ-Nr. 430 | Kernposition | Extra- oder intrathorakale elektrische Defibrillation und/oder Stimulation des Herzens tatsächlich durchgeführt. |
| GOÄ-Nr. 602 | Bedingt / alternativ | Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist. |
| GOÄ-Nr. 253 | Bedingt / alternativ | Intravenöse Arzneimittelinjektion tatsächlich durchgeführt. |
| GOÄ-Nr. 271 | Bedingt / alternativ | Intravenöse Infusion bis 30 Minuten; Beginn/Ende bzw. Dauer dokumentieren; nicht neben Nr. 272 für dieselbe Infusion. |
| GOÄ-Nr. 272 | Bedingt / alternativ | Intravenöse Infusion über 30 Minuten; Beginn/Ende bzw. Dauer dokumentieren; nicht neben Nr. 271 für dieselbe Infusion. |
| GOÄ-Nr. 424 | Bedingt / alternativ | Eigenständige Echo-Untersuchung mit Bilddokumentation. |
| GOÄ-Nr. 404 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlicher zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse einschließlich graphischer oder Bilddokumentation; höchstens einmal je Sitzung abrechenbar. |
| GOÄ-Nr. 405 | Bedingt / alternativ | Nur zusätzlich zu Nr. 415 oder 424 bei tatsächlicher zusätzlicher Untersuchung mit cw-Doppler; höchstens einmal je Sitzung abrechenbar. |
| GOÄ-Nr. 406 | Bedingt / alternativ | Nur zusätzlich zu Nr. 424 bei tatsächlicher zusätzlicher Farbkodierung; höchstens einmal je Sitzung abrechenbar. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Elektrische Kardioversion bei tachykarder Rhythmusstörung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
Kernposition der Kombination
Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
Kernposition der Kombination
Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.
Kernposition der Kombination
Extra- oder intrathorakale elektrische Defibrillation und/oder Stimulation des Herzens tatsächlich durchgeführt.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.
Bedingte oder alternative Position
Intravenöse Arzneimittelinjektion tatsächlich durchgeführt.
Bedingte oder alternative Position
Intravenöse Infusion bis 30 Minuten; Beginn/Ende bzw. Dauer dokumentieren; nicht neben Nr. 272 für dieselbe Infusion.
Bedingte oder alternative Position
Intravenöse Infusion über 30 Minuten; Beginn/Ende bzw. Dauer dokumentieren; nicht neben Nr. 271 für dieselbe Infusion.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständige Echo-Untersuchung mit Bilddokumentation.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlicher zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse einschließlich graphischer oder Bilddokumentation; höchstens einmal je Sitzung abrechenbar.
Bedingte oder alternative Position
Nur zusätzlich zu Nr. 415 oder 424 bei tatsächlicher zusätzlicher Untersuchung mit cw-Doppler; höchstens einmal je Sitzung abrechenbar.
Bedingte oder alternative Position
Nur zusätzlich zu Nr. 424 bei tatsächlicher zusätzlicher Farbkodierung; höchstens einmal je Sitzung abrechenbar.
Bedingte oder alternative Position
Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Elektrische Kardioversion bei tachykarder Rhythmusstörung“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Erforderliche Leistungsgruppen
Wie grenzt sich „Elektrische Kardioversion bei tachykarder Rhythmusstörung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Elektrische Kardioversion bei tachykarder Rhythmusstörung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Vorhofflimmern – Erstdiagnostik mit Rhythmus- und Strukturanalyse“ sowie „Vorhofflimmern – Verlaufskontrolle unter Frequenz-/Rhythmus- und Antikoagulationstherapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Elektrische Kardioversion bei tachykarder Rhythmusstörung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Kardioversion, Vorhofflimmern, Vorhofflattern, Defibrillation
Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung
GOÄ-Nr. 1: Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
GOÄ-Nr. 7: Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
GOÄ-Nr. 651: Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.
Rhythmusdiagnose und Indikation
Antikoagulationsstatus
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Elektrische Kardioversion bei tachykarder Rhythmusstörung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Elektrische Kardioversion bei tachykarder Rhythmusstörung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich); GOÄ-Nr. 7 (Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System); GOÄ-Nr. 651 (Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung); GOÄ-Nr. 430 (Extra- oder intrathorakale elektrische Defibrillation und/oder Stimulation des Herzens tatsächlich durchgeführt). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 602 gilt zusätzlich: Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Elektrische Kardioversion bei tachykarder Rhythmusstörung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ruhe-, Belastungs- und Langzeitverfahren sowie ihre Auswertungen sind nur entsprechend dem tatsächlich eingesetzten Verfahren kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 602 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Elektrische Kardioversion bei tachykarder Rhythmusstörung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Kardiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Bradykardie oder AV-Block – umfassende Rhythmusdiagnostik
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651 und GOÄ-Nr. 430. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Elektrische Kardioversion bei tachykarder Rhythmusstörung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Vorhofflimmern – Erstdiagnostik mit Rhythmus- und Strukturanalyse“ sowie „Vorhofflimmern – Verlaufskontrolle unter Frequenz-/Rhythmus- und Antikoagulationstherapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
