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GOÄ-Ziffer 430
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GOÄ – 430
Extra- oder intrathorakale Elektro-Defibrillation und/oder -Stimulation des Herzens
Einfachsatz
× 1
23.31 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
53.62 €
Höchstsatz
× 3.5
81.60 €
1 passende Ziffernketten
Mit GOÄ-Ziffer 430 in 1 Fachrichtung
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Mit GOÄ-Ziffer 430 in 1 Fachrichtung
Fachlich priorisierte Abrechnungskombinationen mit GOÄ 430
Kardiologie
1 insgesamt- Elektrische Kardioversion bei tachykarder RhythmusstörungGOÄ 1 · GOÄ 7 · GOÄ 651 · GOÄ 430 · GOÄ 602 · GOÄ 253 · GOÄ 271 · GOÄ 272 · GOÄ 424 · GOÄ 404 · GOÄ 405 · GOÄ 406 · GOÄ 250 · GOÄ 75
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Punktzahl:
400
Ausschlussziffern:
435Wichtig:
Gebührenposition 430 ist auch dann nur einmal berechnungsfähig, wenn zur Defibrillation in engem zeitlichem Zusammenhang mehrere Stromstöße erforderlich sind.
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 429: Wiederbelebungsversuch – einschließlich künstlicher Beatmung und extrathorakaler indirekter Herzmassage, gegebenenfalls einschließlich Intubation
- GOÄ 431: Elektrokardioskopie im Notfall
- GOÄ 428: Assistierte und/oder kontrollierte apparative Beatmung durch Saug-Druck-Verfahren bei vitaler Indikation, bei mehr als 12 Stunden Dauer, je Tag
- GOÄ 433: Ausspülung des Magens – auch mit Sondierung der Speiseröhre und des Magens und/oder Spülung des Duodenums
- GOÄ 427: Assistierte und/oder kontrollierte apparative Beatmung durch Saug-Druck-Verfahren bei vitaler Indikation, bis zu 12 Stunden Dauer
- GOÄ 435: Intensivmedizinische Überwachung & Behandlung (bis 24h) auf gesonderter Betteneinheit mit Spezialausstattung & Personal. Berechnungsfähigkeit weiterer Leistungen wird gesondert geprüft.
