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GOÄ-Ziffer: 430
Extra- oder intrathorakale Elektro-Defibrillation und/oder -Stimulation des Herzens
Einfachsatz
× 1
23.31 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
53.62 €
Höchstsatz
× 3.5
81.60 €
Punktzahl:
400
Ausschlussziffern:
435
Wichtig:
Gebührenposition 430 ist auch dann nur einmal berechnungsfähig, wenn zur Defibrillation in engem zeitlichem Zusammenhang mehrere Stromstöße erforderlich sind.

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