Taucherarbeiten – arbeitsmedizinische Vorsorge
Breite kardiopulmonale und audiologische Vorsorge bei beruflichen Taucherarbeiten.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
Zum Kern gehören Ganzkörperstatus, Lungenfunktion und vollständige Tonschwellenaudiometrie. Belastungsdiagnostik, Augenprüfung, Labor und Bildgebung sind nur bei tatsächlicher Leistung beziehungsweise eigener Indikation ergänzbar.
| GOÄ-Ziffer | Rolle in der Kette | Leistung und Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 8 | Kernposition | Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, gegebenenfalls einschließlich Dokumentation Nur bei vollständig erhobenem Ganzkörperstatus. |
| GOÄ-Nr. 605 | Kernposition | Ruhespirographische Untersuchung (im geschlossenen oder offenen System) mit fortlaufend registrierenden Methoden |
| GOÄ-Nr. 605A | Kernposition | Darstellung der Flußvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen – einschließlich graphischer Registrierung und Dokumentation Nur bei tatsächlich dargestellter Fluss-Volumen-Kurve. |
| GOÄ-Nr. 1403 | Kernposition | Tonschwellenaudiometrie beidseits (8-12 Frequenzen/kontinuierliche Frequenzänderung), Luft- und Knochenleitung, ggf. Vertäubung, Intensitätsbreite, umschwellen. Nur bei vollständiger Tonschwellenaudiometrie in Luft- und Knochenleitung. |
| GOÄ-Nr. 652 | Bedingte Zusatzposition | EKG-Untersuchung in Ruhe und unter Belastung (Ergometrie) mit mindestens neun Ableitungen, ggf. mit Belastungsänderung. Nur bei tatsächlich durchgeführter Ergometrie; Nrn. 650 bis 653 nicht nebeneinander. |
| GOÄ-Nr. 1200 | Bedingte Zusatzposition | Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärischen Gläsern Nur bei vollständiger subjektiver Refraktionsbestimmung; ein bloßer Sehtest genügt nicht. |
| GOÄ-Nr. 3511 | Bedingte Zusatzposition | Untersuchung von Körpermaterial (z.B. Urin) mit vorgefertigten Reagenzien und visueller Auswertung, qualitativ/semiquantitativ, je Untersuchung. Nur bei tatsächlich durchgeführtem Reagenzträgertest. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingte Zusatzposition | Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene Nur bei tatsächlich eigener venöser Blutentnahme. |
| GOÄ-Nr. 3550 | Bedingte Zusatzposition | Blutbild und Blutbildbestandteile Nur bei eigener zulässiger Laborleistung. |
| GOÄ-Nr. 3560 | Bedingte Zusatzposition | Glukose Nur bei eigener zulässiger Laborleistung. |
| GOÄ-Nr. 3585.H1 | Bedingte Zusatzposition | Kreatinin Nur bei eigener zulässiger Laborleistung. |
| GOÄ-Nr. 3592.H1 | Bedingte Zusatzposition | Gamma-Glutamyltranspeptidase (GammaGlutamyltransferase, Gamma-GT) Nur bei eigener zulässiger Laborleistung. |
| GOÄ-Nr. 3595.H1 | Bedingte Zusatzposition | Glutamatpyruvattransaminase (GPT, Alaninaminotransferase, ALAT, ALT) Nur bei eigener zulässiger Laborleistung. |
| GOÄ-Nr. 5135 | Bedingte Zusatzposition | Brustorgane-Übersicht, in einer Ebene Nur bei eigenständiger rechtfertigender Indikation; keine Routine-Röntgenaufnahme allein wegen Taucherarbeiten. |
Keine Pauschale: Nur vollständig erbrachte und dokumentierte Positionen ansetzen.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Der Artikel behandelt arbeitsmedizinische Vorsorge für Taucherarbeiten. Die Eignungsbeurteilung für Arbeiten in Überdruck oder Druckluft verfolgt einen anderen Zweck und hat eine eigene Seite.
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die aktuelle ArbMedVV sowie die Vertragsgrundlage sollten vor der Abrechnung geprüft werden.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Tauchprofil, Druckexposition und Vorsorgeanlass
Ganzkörperstatus und Lungenfunktion
Tonschwellenaudiometrie in Luft- und Knochenleitung
Einzelindikation für Ergometrie, Labor, Refraktion oder Bildgebung
Praxisbeispiel
Dokumentierter Behandlungsablauf
Bei beruflichen Taucherarbeiten werden Beratung, Ganzkörperstatus, Lungenfunktion und Audiometrie durchgeführt. Eine Thoraxaufnahme erfolgt nicht routinemäßig, sondern nur bei rechtfertigender Indikation.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
Alle optionalen Untersuchungen werden als festes Taucherpaket berechnet.
2.
Röntgen wird allein aus dem Tauchvorsorgeanlass abgeleitet.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Die endgültige Rechnung richtet sich nach der tatsächlich erbrachten Leistung, der geltenden GOÄ und der konkreten Vertragsgrundlage.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
