Tonsillenhyperplasie – ein- oder beidseitige Tonsillotomie

HNO-Heilkunde · Rachen und Tonsillenchirurgie

FachgruppeHNO-Heilkunde
ThemenbereichRachen und Tonsillenchirurgie
KernpositionenKein pauschaler Kernblock
GOÄ-Abrechnung für Tonsillenhyperplasie – ein- oder beidseitige Tonsillotomie

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Unterscheidet akute Infektion von chronischer beziehungsweise obstruktiver Tonsillenpathologie und zielt je nach Befund auf Erregerklärung oder operative Sanierung. Der Eingriff umfasst ein- oder beidseitige Tonsillotomie.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Halsschmerz, rezidivierenden Tonsillitiden, Peritonsillarkomplikation oder obstruktiver Hyperplasie; operative Indikationen benötigen dokumentierten Verlauf und Schweregrad. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Ein- oder beidseitige Tonsillotomie.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt.
GOÄ-Nr. 6Bedingt / alternativVollständige HNO-Untersuchung. Nur bei vollständig erbrachter Untersuchung nach Nr. 6.
GOÄ-Nr. A1499-TONSILLOTOMIE-EINSEITIGBedingt / alternativEinseitige Tonsillotomie – analog Nr. 1499
GOÄ-Nr. A1500-TONSILLOTOMIE-BEIDSEITIGBedingt / alternativBeidseitige Tonsillotomie – analog Nr. 1500

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A1499-TONSILLOTOMIE-EINSEITIG

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 1499
Abrechnungsalternative: tonsillotomy_side
GOÄ A1500-TONSILLOTOMIE-BEIDSEITIG

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 1500
Abrechnungsalternative: tonsillotomy_side

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Je nach ein- oder beidseitiger Durchführung nur eine der beiden Analogleistungen auswählen.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Beidseitige Tonsillektomie – operative Zielleistung“ sowie „Schnarchen oder Verdacht auf obstruktive Schlafapnoe – HNO-Obstruktionsdiagnostik und kardiorespiratorische Polygraphie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik

Indikation

Seitenangabe

Operationsmethode

Blutstillung

Komplikationen

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.