Welche GOÄ-Ziffern sind für „Kongenitale Tränenwegsstenose – Sondierung beim Kleinkind“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Kongenitale Tränenwegsstenose – Sondierung beim Kleinkind“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Kongenitale Tränenwegsstenose – Sondierung beim Kleinkind“ in Betracht?
Für „Kongenitale Tränenwegsstenose – Sondierung beim Kleinkind“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1294 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1240 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Kongenitale Tränenwegsstenose – Sondierung beim Kleinkind“ stehen Tränenwegsstenose, Säugling, Sondierung. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1294 | Kernposition | Sondierung des Tränennasengangs bei Säuglingen und Kleinkindern |
| GOÄ-Nr. 1240 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständiger, altersgerecht tatsächlich durchgeführter Spaltlampenuntersuchung in separater Fragestellung. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Kongenitale Tränenwegsstenose – Sondierung beim Kleinkind“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Sondierung des Tränennasengangs bei Säuglingen und Kleinkindern
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständiger, altersgerecht tatsächlich durchgeführter Spaltlampenuntersuchung in separater Fragestellung.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Kongenitale Tränenwegsstenose – Sondierung beim Kleinkind“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Kongenitale Tränenwegsstenose – Sondierung beim Kleinkind“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Kongenitale Tränenwegsstenose – Sondierung beim Kleinkind“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Epiphora bei Tränenwegsstenose – Sondierung/Spülung“ sowie „Tränenwegsstenose – Einlage eines Silikon-/Plastikröhrchens“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Kongenitale Tränenwegsstenose – Sondierung beim Kleinkind“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Tränenwegsstenose, Säugling, Sondierung
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1294: Sondierung des Tränennasengangs bei Säuglingen und Kleinkindern
Alter
Seite
Sekretion
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Kongenitale Tränenwegsstenose – Sondierung beim Kleinkind“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Kongenitale Tränenwegsstenose – Sondierung beim Kleinkind“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1294 (Sondierung des Tränennasengangs bei Säuglingen und Kleinkindern). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1240 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständiger, altersgerecht tatsächlich durchgeführter Spaltlampenuntersuchung in separater Fragestellung.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Kongenitale Tränenwegsstenose – Sondierung beim Kleinkind“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1240 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständiger, altersgerecht tatsächlich durchgeführter Spaltlampenuntersuchung in separater Fragestellung.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Kongenitale Tränenwegsstenose – Sondierung beim Kleinkind“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Epiphora bei Tränenwegsstenose – Sondierung/Spülung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Tränenwegsstenose – Einlage eines Silikon-/Plastikröhrchens
Dazu gehören:
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Akuter Winkelblock – Notfalldiagnostik und Vorderkammerentlastung
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Amblyopieverdacht beim Kind – objektive Refraktion und binokulare Diagnostik
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1294. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Kongenitale Tränenwegsstenose – Sondierung beim Kleinkind“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Epiphora bei Tränenwegsstenose – Sondierung/Spülung“ sowie „Tränenwegsstenose – Einlage eines Silikon-/Plastikröhrchens“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
