Postoperative Wundkontrolle mit Faden- oder Klammerentfernung
Abrechnungshinweise für Hausärztliche Medizin

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Kontrolliert eine heilende Operations- oder Verletzungswunde, erkennt Dehiszenz beziehungsweise Infektion und entfernt Fäden oder Klammern erst bei ausreichender Wundstabilität. Die Verlaufskontrolle umfasst entfernung von Fäden oder Klammern.
Wann ist sie anwendbar?
Nach vorausgegangener Wundversorgung zum befundgerechten Kontroll- beziehungsweise Entfernungszeitpunkt; Wundschluss, Rötung, Sekretion, Schmerz und tatsächlich durchgeführte Verband- oder Fadenmaßnahme sind festzuhalten. Erforderliche Kernleistung: Entfernung von Fäden oder Klammern; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung - auch mittels Fernsprecher -. Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen. |
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Symptombezogene Untersuchung. Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen. |
| GOÄ-Nr. 2007 | Kernposition | Entfernung von Fäden oder Klammern |
| GOÄ-Nr. 200 | Bedingt / alternativ | Verband - ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher -. Tatsächlich erforderlicher eigenständiger Wundverband; kein Pflaster. Nicht als Abschlussverband einer erneuten operativen Maßnahme. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen..
GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen..
GOÄ-Nummer 2007: Entfernung von Fäden oder Klammern.
GOÄ-Nummer 200: Verband - ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher -; Tatsächlich erforderlicher eigenständiger Wundverband; kein Pflaster. Nicht als Abschlussverband einer erneuten operativen Maßnahme..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
