Kontrolle einer Vitamin-K-Antagonisten-Therapie mit Quick-/INR-Bestimmung

Abrechnungshinweise für Hausärztliche Medizin

FachgruppeHausärztliche Medizin
GOÄ-Abrechnung für Kontrolle einer Vitamin-K-Antagonisten-Therapie mit Quick-/INR-Bestimmung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Misst die gerinnungshemmende Wirkung eines Vitamin-K-Antagonisten und ermöglicht eine sichere Dosisanpassung zwischen Blutungs- und Thromboserisiko. Die Verlaufskontrolle umfasst thromboplastinzeit (TPZ, Quickwert).

Wann ist sie anwendbar?

Unter Therapie mit Vitamin-K-Antagonisten sowie bei Dosis-, Medikations-, Ernährungs- oder Gesundheitsänderung; Zielbereich und Konsequenz des Messwerts sind festzuhalten. Erforderliche Kernleistung: Thromboplastinzeit (TPZ, Quickwert); sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: nicht im Krankenhaus, in Laborgemeinschaft oder laborärztlicher Praxis.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung - auch mittels Fernsprecher -. Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen.
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung. Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen.
GOÄ-Nr. 3530KernpositionThromboplastinzeit (TPZ, Quickwert). M I: Untersuchung direkt am Patienten oder in eigener niedergelassener Praxis innerhalb von vier Stunden nach Probennahme/-übergabe; nicht im Krankenhaus, in Laborgemeinschaft oder laborärztlicher Praxis.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen..

GOÄ-Nummer 3530: Thromboplastinzeit (TPZ, Quickwert); M I: Untersuchung direkt am Patienten oder in eigener niedergelassener Praxis innerhalb von vier Stunden nach Probennahme/-übergabe; nicht im Krankenhaus, in Laborgemeinschaft oder laborärztlicher Praxis..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.