Welche GOÄ-Ziffern sind für „Akne vulgaris mit vollständiger Beurteilung, Komedonen-/Pustelbehandlung und topischer Therapie“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Akne vulgaris mit vollständiger Beurteilung, Komedonen-/Pustelbehandlung und topischer Therapie“.

FachgruppeDermatologie
ThemenbereichAkne, Rosazea, Haare und Nägel
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 209 und GOÄ-Nr. 75
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Akne vulgaris mit vollständiger Beurteilung, Komedonen-/Pustelbehandlung und topischer Therapie

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Akne vulgaris mit vollständiger Beurteilung, Komedonen-/Pustelbehandlung und topischer Therapie“ in Betracht?

Für „Akne vulgaris mit vollständiger Beurteilung, Komedonen-/Pustelbehandlung und topischer Therapie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 758 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 209 und GOÄ-Nr. 75 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Akne vulgaris mit vollständiger Beurteilung, Komedonen-/Pustelbehandlung und topischer Therapie“ stehen Akne, Komedonen, Pusteln, Aknebehandlung, Ausreinigung. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung der betroffenen Region.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativNur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans.
GOÄ-Nr. 758KernpositionSticheln oder Öffnen und Ausquetschen von Aknepusteln.
GOÄ-Nr. 209Bedingt / alternativGroßflächiges Auftragen eines Externums.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativEigenständiger ausführlicher Bericht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Akne vulgaris mit vollständiger Beurteilung, Komedonen-/Pustelbehandlung und topischer Therapie“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 5

Kernposition der Kombination

Symptombezogene Untersuchung der betroffenen Region.

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans.

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ 758

Kernposition der Kombination

Sticheln oder Öffnen und Ausquetschen von Aknepusteln.

GOÄ 209

Bedingte oder alternative Position

Großflächiges Auftragen eines Externums.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Eigenständiger ausführlicher Bericht.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Akne vulgaris mit vollständiger Beurteilung, Komedonen-/Pustelbehandlung und topischer Therapie“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 758 nur bei tatsächlichem Sticheln/Öffnen und Ausquetschen von Aknepusteln.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Schweregrad und Lokalisation
Anzahl/Art der behandelten Läsionen
eingesetztes Externum
Verlauf
angewandte mechanische beziehungsweise topische Behandlung

Wie grenzt sich „Akne vulgaris mit vollständiger Beurteilung, Komedonen-/Pustelbehandlung und topischer Therapie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Akne vulgaris mit vollständiger Beurteilung, Komedonen-/Pustelbehandlung und topischer Therapie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Akne unter Isotretinoin mit klinischer Verlaufskontrolle, Laborüberwachung und Schwangerschaftsausschluss“ sowie „Diffuser Haarausfall mit vollständiger Haut-/Haaruntersuchung und laborbezogener Abklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Akne vulgaris mit vollständiger Beurteilung, Komedonen-/Pustelbehandlung und topischer Therapie“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Akne, Komedonen, Pusteln, Aknebehandlung

Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 5: Symptombezogene Untersuchung der betroffenen Region.

GOÄ-Nr. 758: Sticheln oder Öffnen und Ausquetschen von Aknepusteln.

Schweregrad und Lokalisation

Anzahl/Art der behandelten Läsionen

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Akne vulgaris mit vollständiger Beurteilung, Komedonen-/Pustelbehandlung und topischer Therapie“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Akne vulgaris mit vollständiger Beurteilung, Komedonen-/Pustelbehandlung und topischer Therapie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 5 (Symptombezogene Untersuchung der betroffenen Region); GOÄ-Nr. 758 (Sticheln oder Öffnen und Ausquetschen von Aknepusteln). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 7 gilt zusätzlich: Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Akne vulgaris mit vollständiger Beurteilung, Komedonen-/Pustelbehandlung und topischer Therapie“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 7 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Akne vulgaris mit vollständiger Beurteilung, Komedonen-/Pustelbehandlung und topischer Therapie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Akne vulgaris mit vollständiger Beurteilung, Komedonen-/Pustelbehandlung und topischer Therapie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 758 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 209 und GOÄ-Nr. 75 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 758. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Akne vulgaris mit vollständiger Beurteilung, Komedonen-/Pustelbehandlung und topischer Therapie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Akne unter Isotretinoin mit klinischer Verlaufskontrolle, Laborüberwachung und Schwangerschaftsausschluss“ sowie „Diffuser Haarausfall mit vollständiger Haut-/Haaruntersuchung und laborbezogener Abklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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