Hyperhidrose mit dermatologischer Abklärung und Leitungswasser-Iontophorese

Dermatologie · Akne, Rosazea, Haare und Nägel

FachgruppeDermatologie
ThemenbereichAkne, Rosazea, Haare und Nägel
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 75
PrüfungManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Hyperhidrose mit dermatologischer Abklärung und Leitungswasser-Iontophorese

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Objektiviert eine übermäßige Schweißneigung und reduziert die Schweißsekretion lokal durch Leitungswasser-Iontophorese, wenn einfache Maßnahmen nicht ausreichen. Die Abklärung umfasst iontophorese.

Wann ist sie anwendbar?

Bei fokaler primärer Hyperhidrose nach Prüfung sekundärer Ursachen; Körperregion, Hautzustand, Kontraindikationen und regelmäßige Anwendung bestimmen die Eignung. Erforderliche Kernleistung: Iontophorese; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Iontophorese tatsächlich durchgeführt.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung. Symptombezogene Untersuchung der betroffenen Region.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Venöse Blutentnahme bei medizinisch indizierter Abklärung einer sekundären Hyperhidrose.
GOÄ-Nr. 552KernpositionIontophorese. Iontophorese tatsächlich durchgeführt.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativUmfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie. Eigenständiger ausführlicher Befundbericht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 5

Kernposition der Kombination

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: clinical_exam

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Nr. 552 bildet die tatsächlich durchgeführte Iontophorese ab.
Sekundäre Ursachen nur anlassbezogen und zielgerichtet abklären.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Diffuser Haarausfall mit vollständiger Haut-/Haaruntersuchung und laborbezogener Abklärung“ sowie „Hirsutismus: dermatologische Abklärung und medizinisch indizierte Epilation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 5: Symptombezogene Untersuchung der betroffenen Region.

GOÄ-Nr. 552: Iontophorese tatsächlich durchgeführt.

Lokalisation, Schweregrad und Trigger

Ausschluss-/Abklärung sekundärer Ursachen

Iontophorese-Region, Stromstärke und Dauer

Hautreaktion und Verlauf

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 7 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.