Welche GOÄ-Ziffern sind für „Hyperhidrose mit dermatologischer Abklärung und Leitungswasser-Iontophorese“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Hyperhidrose mit dermatologischer Abklärung und Leitungswasser-Iontophorese“.

FachgruppeDermatologie
ThemenbereichAkne, Rosazea, Haare und Nägel
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 75
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Hyperhidrose mit dermatologischer Abklärung und Leitungswasser-Iontophorese

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Hyperhidrose mit dermatologischer Abklärung und Leitungswasser-Iontophorese“ in Betracht?

Für „Hyperhidrose mit dermatologischer Abklärung und Leitungswasser-Iontophorese“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 552 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 75 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Hyperhidrose mit dermatologischer Abklärung und Leitungswasser-Iontophorese“ stehen Hyperhidrose, übermäßiges Schwitzen, Iontophorese, Hände, Füße, Achseln. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung der betroffenen Region.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativNur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativVenöse Blutentnahme bei medizinisch indizierter Abklärung einer sekundären Hyperhidrose.
GOÄ-Nr. 552KernpositionIontophorese tatsächlich durchgeführt.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativEigenständiger ausführlicher Befundbericht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Hyperhidrose mit dermatologischer Abklärung und Leitungswasser-Iontophorese“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 5

Kernposition der Kombination

Symptombezogene Untersuchung der betroffenen Region.

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans.

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Venöse Blutentnahme bei medizinisch indizierter Abklärung einer sekundären Hyperhidrose.

GOÄ 552

Kernposition der Kombination

Iontophorese tatsächlich durchgeführt.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Eigenständiger ausführlicher Befundbericht.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Hyperhidrose mit dermatologischer Abklärung und Leitungswasser-Iontophorese“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 552 bildet die tatsächlich durchgeführte Iontophorese ab.
Sekundäre Ursachen nur anlassbezogen und zielgerichtet abklären.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Lokalisation, Schweregrad und Trigger
Ausschluss-/Abklärung sekundärer Ursachen
Iontophorese-Region, Stromstärke und Dauer
Hautreaktion und Verlauf

Wie grenzt sich „Hyperhidrose mit dermatologischer Abklärung und Leitungswasser-Iontophorese“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Hyperhidrose mit dermatologischer Abklärung und Leitungswasser-Iontophorese“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Diffuser Haarausfall mit vollständiger Haut-/Haaruntersuchung und laborbezogener Abklärung“ sowie „Hirsutismus: dermatologische Abklärung und medizinisch indizierte Epilation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Hyperhidrose mit dermatologischer Abklärung und Leitungswasser-Iontophorese“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Hyperhidrose, übermäßiges Schwitzen, Iontophorese, Hände

Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 5: Symptombezogene Untersuchung der betroffenen Region.

GOÄ-Nr. 552: Iontophorese tatsächlich durchgeführt.

Lokalisation, Schweregrad und Trigger

Ausschluss-/Abklärung sekundärer Ursachen

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Hyperhidrose mit dermatologischer Abklärung und Leitungswasser-Iontophorese“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Hyperhidrose mit dermatologischer Abklärung und Leitungswasser-Iontophorese“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 5 (Symptombezogene Untersuchung der betroffenen Region); GOÄ-Nr. 552 (Iontophorese tatsächlich durchgeführt). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 7 gilt zusätzlich: Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Hyperhidrose mit dermatologischer Abklärung und Leitungswasser-Iontophorese“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 7 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Hyperhidrose mit dermatologischer Abklärung und Leitungswasser-Iontophorese“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Hyperhidrose mit dermatologischer Abklärung und Leitungswasser-Iontophorese“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 552 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 75 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 552. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Hyperhidrose mit dermatologischer Abklärung und Leitungswasser-Iontophorese“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Diffuser Haarausfall mit vollständiger Haut-/Haaruntersuchung und laborbezogener Abklärung“ sowie „Hirsutismus: dermatologische Abklärung und medizinisch indizierte Epilation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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