Welche GOÄ-Ziffern sind für „Hirsutismus: dermatologische Abklärung und medizinisch indizierte Epilation“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Hirsutismus: dermatologische Abklärung und medizinisch indizierte Epilation“.

FachgruppeDermatologie
ThemenbereichAkne, Rosazea, Haare und Nägel
KernpositionenGOÄ-Nr. 1
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Hirsutismus: dermatologische Abklärung und medizinisch indizierte Epilation

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Hirsutismus: dermatologische Abklärung und medizinisch indizierte Epilation“ in Betracht?

Für „Hirsutismus: dermatologische Abklärung und medizinisch indizierte Epilation“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 742 und GOÄ-Nr. A2440 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Hirsutismus: dermatologische Abklärung und medizinisch indizierte Epilation“ stehen Hirsutismus, krankhafter Haarwuchs, Epilation, Elektrokoagulation, Laser-Epilation. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativBei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativNur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativVenöse Blutentnahme für medizinisch indizierte endokrinologische Labordiagnostik.
GOÄ-Nr. 742Bedingt / alternativNur bei Epilation von Haaren im Gesicht durch Elektrokoagulation bei generalisiertem krankhaftem Haarwuchs infolge Endokrinopathie, je Sitzung.
GOÄ-Nr. A2440Bedingt / alternativMedizinisch indizierte Laser-Epilation bis 7 cm².
GOÄ-Nr. A2885Bedingt / alternativLaser-Epilation 7 bis 21 cm².
GOÄ-Nr. A2886Bedingt / alternativLaser-Epilation über 21 cm².
GOÄ-Nr. 530Bedingt / alternativKaltpackung.
GOÄ-Nr. 4030Bedingt / alternativTSH bei medizinisch indizierter endokrinologischer Abklärung tatsächlich bestimmt.
GOÄ-Nr. 4038Bedingt / alternativDHEA-S bei medizinisch indizierter endokrinologischer Abklärung tatsächlich bestimmt.
GOÄ-Nr. 4042Bedingt / alternativTestosteron bei medizinisch indizierter endokrinologischer Abklärung tatsächlich bestimmt.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Hirsutismus: dermatologische Abklärung und medizinisch indizierte Epilation“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten.

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Venöse Blutentnahme für medizinisch indizierte endokrinologische Labordiagnostik.

GOÄ 742

Bedingte oder alternative Position

Nur bei Epilation von Haaren im Gesicht durch Elektrokoagulation bei generalisiertem krankhaftem Haarwuchs infolge Endokrinopathie, je Sitzung.

Abrechnungsalternative: epilation
Manuelle Prüfung: Ja
GOÄ A2440

Bedingte oder alternative Position

Medizinisch indizierte Laser-Epilation bis 7 cm².

Analog bewertet zu: 2440
Abrechnungsalternative: epilation
GOÄ A2885

Bedingte oder alternative Position

Laser-Epilation 7 bis 21 cm².

Analog bewertet zu: 2885
Abrechnungsalternative: epilation
GOÄ A2886

Bedingte oder alternative Position

Laser-Epilation über 21 cm².

Analog bewertet zu: 2886
Abrechnungsalternative: epilation
GOÄ 530

Bedingte oder alternative Position

Kaltpackung.

GOÄ 4030

Bedingte oder alternative Position

TSH bei medizinisch indizierter endokrinologischer Abklärung tatsächlich bestimmt.

GOÄ 4038

Bedingte oder alternative Position

DHEA-S bei medizinisch indizierter endokrinologischer Abklärung tatsächlich bestimmt.

GOÄ 4042

Bedingte oder alternative Position

Testosteron bei medizinisch indizierter endokrinologischer Abklärung tatsächlich bestimmt.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Hirsutismus: dermatologische Abklärung und medizinisch indizierte Epilation“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 742 hat eine enge originäre Leistungslegende; außerhalb dieser ist nur eine sachgerechte Analogbewertung nach Einzelfallprüfung möglich.
Bei den dermatologischen Laseranalogien ist der Laser bereits Leistungsinhalt; Nr. 441 nicht zusätzlich ansetzen. Die jeweilige Analogposition höchstens dreimal im Behandlungsfall.
Nr. 441 nicht zusätzlich: Die Laseranwendung ist bereits Bestandteil der dermatologischen Laser-Analogbewertung.
Nr. 444 nicht automatisch ansetzen: Epilation beziehungsweise Teleangiektasienbehandlung ist regelmäßig nicht einer ambulanten Operation nach Art und Begleitumständen gleichwertig.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Ausmaß und Lokalisation
Hinweise auf Endokrinopathie
Labordiagnostikauftrag
Epilationstechnik und Fläche/Impulszahl
Kühlung
bei endokrinologischer Abklärung konkrete Laborparameter und Befunde

Wie grenzt sich „Hirsutismus: dermatologische Abklärung und medizinisch indizierte Epilation“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Hirsutismus: dermatologische Abklärung und medizinisch indizierte Epilation“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Aknenarben mit medizinisch indizierter Dermabrasion oder Lasertherapie“ sowie „Rosazea mit Teleangiektasien: Hautbeurteilung und gefäßselektive Lasertherapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Hirsutismus: dermatologische Abklärung und medizinisch indizierte Epilation“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Hirsutismus, krankhafter Haarwuchs, Epilation, Elektrokoagulation

Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

Ausmaß und Lokalisation

Hinweise auf Endokrinopathie

Labordiagnostikauftrag

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Hirsutismus: dermatologische Abklärung und medizinisch indizierte Epilation“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Hirsutismus: dermatologische Abklärung und medizinisch indizierte Epilation“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Hirsutismus: dermatologische Abklärung und medizinisch indizierte Epilation“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Hirsutismus: dermatologische Abklärung und medizinisch indizierte Epilation“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Hirsutismus: dermatologische Abklärung und medizinisch indizierte Epilation“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 742 und GOÄ-Nr. A2440 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Hirsutismus: dermatologische Abklärung und medizinisch indizierte Epilation“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Aknenarben mit medizinisch indizierter Dermabrasion oder Lasertherapie“ sowie „Rosazea mit Teleangiektasien: Hautbeurteilung und gefäßselektive Lasertherapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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