Welche GOÄ-Ziffern sind für „Rosazea mit Teleangiektasien: Hautbeurteilung und gefäßselektive Lasertherapie“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Rosazea mit Teleangiektasien: Hautbeurteilung und gefäßselektive Lasertherapie“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Rosazea mit Teleangiektasien: Hautbeurteilung und gefäßselektive Lasertherapie“ in Betracht?
Für „Rosazea mit Teleangiektasien: Hautbeurteilung und gefäßselektive Lasertherapie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 750, GOÄ-Nr. A2440 und GOÄ-Nr. A2885 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.
Bei der Abrechnung von „Rosazea mit Teleangiektasien: Hautbeurteilung und gefäßselektive Lasertherapie“ stehen Rosazea, Couperose, Teleangiektasien, Gefäßlaser, Gesicht. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten. |
| GOÄ-Nr. 750 | Bedingt / alternativ | Dermatoskopische Differenzialdiagnostik. |
| GOÄ-Nr. A2440 | Bedingt / alternativ | Bis 7 cm²/kleine Impulszahl. |
| GOÄ-Nr. A2885 | Bedingt / alternativ | 7 bis 21 cm²/51 bis 100 Impulse. |
| GOÄ-Nr. A2886 | Bedingt / alternativ | Über 21 cm²/mehr als 100 Impulse. |
| GOÄ-Nr. 530 | Bedingt / alternativ | Kaltpackung. |
| SACHKOSTEN | Auslage / Sachkosten | Verbrauchter Farbstoff bei gepulstem Farbstofflaser. |
| GOÄ-Nr. 209 | Bedingt / alternativ | Großflächiges Auftragen eines Externums bei tatsächlich in der Praxis durchgeführter topischer Behandlung. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Rosazea mit Teleangiektasien: Hautbeurteilung und gefäßselektive Lasertherapie“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Bedingte oder alternative Position
Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten.
Bedingte oder alternative Position
Dermatoskopische Differenzialdiagnostik.
Bedingte oder alternative Position
Bis 7 cm²/kleine Impulszahl.
Bedingte oder alternative Position
7 bis 21 cm²/51 bis 100 Impulse.
Bedingte oder alternative Position
Über 21 cm²/mehr als 100 Impulse.
Bedingte oder alternative Position
Kaltpackung.
Bedingte oder alternative Position
Verbrauchter Farbstoff bei gepulstem Farbstofflaser.
Bedingte oder alternative Position
Großflächiges Auftragen eines Externums bei tatsächlich in der Praxis durchgeführter topischer Behandlung.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Rosazea mit Teleangiektasien: Hautbeurteilung und gefäßselektive Lasertherapie“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Rosazea mit Teleangiektasien: Hautbeurteilung und gefäßselektive Lasertherapie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Rosazea mit Teleangiektasien: Hautbeurteilung und gefäßselektive Lasertherapie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Aknenarben mit medizinisch indizierter Dermabrasion oder Lasertherapie“ sowie „Hirsutismus: dermatologische Abklärung und medizinisch indizierte Epilation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Rosazea mit Teleangiektasien: Hautbeurteilung und gefäßselektive Lasertherapie“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Rosazea, Couperose, Teleangiektasien, Gefäßlaser
Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
Rosazea-Subtyp und Gefäßbefund
Fläche/Impulszahl
Laserparameter
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Rosazea mit Teleangiektasien: Hautbeurteilung und gefäßselektive Lasertherapie“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Rosazea mit Teleangiektasien: Hautbeurteilung und gefäßselektive Lasertherapie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion. Die verwendete Auslage Sachkosten / Auslage wird separat und nur in tatsächlich zulässiger Höhe geprüft.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Auslagen oder Sachkosten sind für „Rosazea mit Teleangiektasien: Hautbeurteilung und gefäßselektive Lasertherapie“ gesondert zu prüfen?
Auslagen sind keine GOÄ-Leistungsziffern. Sie werden getrennt auf ihre tatsächliche Verwendung, Berechnungsfähigkeit und erforderlichen Rechnungsangaben geprüft.
SACHKOSTEN
Verbrauchter Farbstoff bei gepulstem Farbstofflaser.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Rosazea mit Teleangiektasien: Hautbeurteilung und gefäßselektive Lasertherapie“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Rosazea mit Teleangiektasien: Hautbeurteilung und gefäßselektive Lasertherapie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Sachkosten oder Auslagen werden wie eine GOÄ-Ziffer behandelt oder ohne tatsächliche Verwendung und prüffähigen Kostennachweis übernommen.
6.
Prüfpunkt 6
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Dermatologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Aknenarben mit medizinisch indizierter Dermabrasion oder Lasertherapie
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Keloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer Laser-/Schleifbehandlung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Rosazea mit Teleangiektasien: Hautbeurteilung und gefäßselektive Lasertherapie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Aknenarben mit medizinisch indizierter Dermabrasion oder Lasertherapie“ sowie „Hirsutismus: dermatologische Abklärung und medizinisch indizierte Epilation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
