Keloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer …

Dermatologie · Akne, Rosazea, Haare und Nägel

AbrechnungsfallKeloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer Laser-/Schleifbehandlung
FachgruppeDermatologie
ThemenbereichAkne, Rosazea, Haare und Nägel
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5
Auslagen / Sachkosten1 gesondert zu prüfende Position
PrüfungManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Keloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer Laser-/Schleifbehandlung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Verbessert Stabilität, Beweglichkeit oder Erscheinungsbild problematischer Narben beziehungsweise behandelt eine gestörte Heilung ursachenbezogen. Die Behandlung umfasst keloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer Laser-/Schleifbehandlung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei schmerzhafter, kontrakter, instabiler oder entstellender Narbe beziehungsweise verzögerter Heilung nach Prüfung von Infektion, Durchblutung, Spannung und Fremdmaterial. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Keloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer Laser-/Schleifbehandlung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung. Symptombezogene Untersuchung der Narbe.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans.
GOÄ-Nr. 267Bedingt / alternativMedikamentöse Infiltration einer Körperregion, z.B. paravertebral, perineural, perikapsulär oder retrobulbär, pro Sitzung. Medikamentöse intraläsionale Infiltrationsbehandlung einer Körperregion.
GOÄ-Nr. 755Bedingt / alternativHochtouriges Schleifen von Bezirken der Haut bei schweren Entstellungen durch Naevi, narbigen Restzuständen nach Akne vulgaris und ähnlichen Indikationen, je Sitzung. Nur bei hochtourigem Schleifen eines schweren entstellenden narbigen Restzustands oder einer der Leistungslegende vergleichbaren medizinischen Indikation; nicht pauschal bei jeder Narbe beziehungsweise jedem Keloid.
GOÄ-Nr. A2440Bedingt / alternativLasertherapie von Teleangiektasen, Warzen und anderen Hautveränderungen mit einer Ausdehnung von bis zu 7 cm², analog Nr. 2440 GOÄ. Medizinisch indizierte Laserbehandlung bis 7 cm².
GOÄ-Nr. A2885Bedingt / alternativLasertherapie von Teleangiektasen, Warzen und anderen Hautveränderungen mit einer Ausdehnung von 7 bis 21 cm², analog Nr. 2885 GOÄ. Medizinisch indizierte Laserbehandlung von 7 bis 21 cm².
GOÄ-Nr. A2886Bedingt / alternativLasertherapie von Teleangiektasen, Warzen und anderen Hautveränderungen mit einer Ausdehnung von mehr als 21 cm², analog Nr. 2886 GOÄ. Medizinisch indizierte Laserbehandlung über 21 cm².
GOÄ-Nr. 490Bedingt / alternativInfiltrationsanästhesie kleiner Bezirke. Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks.
GOÄ-Nr. 491Bedingt / alternativInfiltrationsanästhesie großer Bezirke – auch Parazervikalanästhesie. Infiltrationsanästhesie eines größeren Bezirks.
SACHKOSTENAuslage / SachkostenSachkosten. Nur nach § 10 GOÄ zulässige, tatsächlich verbrauchte Arzneimittel/Materialien.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativUmfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie. Eigenständiger ausführlicher Befundbericht.
GOÄ-Nr. 444Bedingt / alternativZuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind. Nur neben A2440 und nur wenn die konkret durchgeführte Laserbehandlung nach Art und Begleitumständen einer ambulanten Operation gleichwertig ist (z. B. operative Entfernung einer Warze/aktinischen Keratose); nicht allein wegen ambulanter Durchführung und nicht bei A2885/A2886.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 5

Kernposition der Kombination

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ 267

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: scar_treatment
GOÄ 755

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: scar_treatment
Manuelle Prüfung: Ja
GOÄ A2440

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 2440
Abrechnungsalternative: scar_treatment
GOÄ A2885

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 2885
Abrechnungsalternative: scar_treatment
GOÄ A2886

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 2886
Abrechnungsalternative: scar_treatment
GOÄ 490

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: anesthesia
GOÄ 491

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: anesthesia
GOÄ 444

Bedingte oder alternative Position

Erfordert Position: A2440
Leistungsrolle: ambulatory_op_surcharge
Manuelle Prüfung: Ja

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Nur die tatsächlich gewählte Behandlungsmethode ansetzen.
Bei Lasertherapie gelten die BÄK-Flächen-/Impulsgrenzen und die Begrenzung auf höchstens drei Ansätze im Behandlungsfall.
Bei den dermatologischen Laseranalogien ist der Laser bereits Leistungsinhalt; Nr. 441 nicht zusätzlich ansetzen. Die jeweilige Analogposition höchstens dreimal im Behandlungsfall.
Nr. 441 nicht zusätzlich: Die Laseranwendung ist bereits Bestandteil der dermatologischen Laser-Analogbewertung.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Aknenarben mit medizinisch indizierter Dermabrasion oder Lasertherapie“ sowie „Alopecia areata mit Dermatoskopie und intraläsionaler medikamentöser Behandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 5: Symptombezogene Untersuchung der Narbe.

Lokalisation, Größe, Beschwerden und funktionelle Beeinträchtigung

medizinische Notwendigkeit gegenüber rein kosmetischem Behandlungsziel

bei Infiltration Präparat, Dosis und Region

Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage

bei Laser Fläche/Impulszahl, Gerät und Foto-/Maßdokumentation

Auslagen und Sachkosten

SACHKOSTEN

Sachkosten. Nur nach § 10 GOÄ zulässige, tatsächlich verbrauchte Arzneimittel/Materialien.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 7 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.