Welche GOÄ-Ziffern sind für „Keloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer Laser-/Schleifbehandlung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Keloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer Laser-/Schleifbehandlung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Keloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer Laser-/Schleifbehandlung“ in Betracht?
Für „Keloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer Laser-/Schleifbehandlung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 267, GOÄ-Nr. 755, GOÄ-Nr. A2440 und GOÄ-Nr. A2885 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.
Bei der Abrechnung von „Keloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer Laser-/Schleifbehandlung“ stehen Keloid, hypertrophe Narbe, Narbenbehandlung, intraläsional, Laser, Dermabrasion. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Symptombezogene Untersuchung der Narbe. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans. |
| GOÄ-Nr. 267 | Bedingt / alternativ | Medikamentöse intraläsionale Infiltrationsbehandlung einer Körperregion. |
| GOÄ-Nr. 755 | Bedingt / alternativ | Nur bei hochtourigem Schleifen eines schweren entstellenden narbigen Restzustands oder einer der Leistungslegende vergleichbaren medizinischen Indikation; nicht pauschal bei jeder Narbe beziehungsweise jedem Keloid. |
| GOÄ-Nr. A2440 | Bedingt / alternativ | Medizinisch indizierte Laserbehandlung bis 7 cm². |
| GOÄ-Nr. A2885 | Bedingt / alternativ | Medizinisch indizierte Laserbehandlung von 7 bis 21 cm². |
| GOÄ-Nr. A2886 | Bedingt / alternativ | Medizinisch indizierte Laserbehandlung über 21 cm². |
| GOÄ-Nr. 490 | Bedingt / alternativ | Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks. |
| GOÄ-Nr. 491 | Bedingt / alternativ | Infiltrationsanästhesie eines größeren Bezirks. |
| SACHKOSTEN | Auslage / Sachkosten | Nur nach § 10 GOÄ zulässige, tatsächlich verbrauchte Arzneimittel/Materialien. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Eigenständiger ausführlicher Befundbericht. |
| GOÄ-Nr. 444 | Bedingt / alternativ | Nur neben A2440 und nur wenn die konkret durchgeführte Laserbehandlung nach Art und Begleitumständen einer ambulanten Operation gleichwertig ist (z. B. operative Entfernung einer Warze/aktinischen Keratose); nicht allein wegen ambulanter Durchführung und nicht bei A2885/A2886. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Keloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer Laser-/Schleifbehandlung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Kernposition der Kombination
Symptombezogene Untersuchung der Narbe.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans.
Bedingte oder alternative Position
Medikamentöse intraläsionale Infiltrationsbehandlung einer Körperregion.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei hochtourigem Schleifen eines schweren entstellenden narbigen Restzustands oder einer der Leistungslegende vergleichbaren medizinischen Indikation; nicht pauschal bei jeder Narbe beziehungsweise jedem Keloid.
Bedingte oder alternative Position
Medizinisch indizierte Laserbehandlung bis 7 cm².
Bedingte oder alternative Position
Medizinisch indizierte Laserbehandlung von 7 bis 21 cm².
Bedingte oder alternative Position
Medizinisch indizierte Laserbehandlung über 21 cm².
Bedingte oder alternative Position
Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks.
Bedingte oder alternative Position
Infiltrationsanästhesie eines größeren Bezirks.
Bedingte oder alternative Position
Nur nach § 10 GOÄ zulässige, tatsächlich verbrauchte Arzneimittel/Materialien.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständiger ausführlicher Befundbericht.
Bedingte oder alternative Position
Nur neben A2440 und nur wenn die konkret durchgeführte Laserbehandlung nach Art und Begleitumständen einer ambulanten Operation gleichwertig ist (z. B. operative Entfernung einer Warze/aktinischen Keratose); nicht allein wegen ambulanter Durchführung und nicht bei A2885/A2886.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Keloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer Laser-/Schleifbehandlung“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Keloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer Laser-/Schleifbehandlung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Keloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer Laser-/Schleifbehandlung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Aknenarben mit medizinisch indizierter Dermabrasion oder Lasertherapie“ sowie „Alopecia areata mit Dermatoskopie und intraläsionaler medikamentöser Behandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Keloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer Laser-/Schleifbehandlung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Keloid, hypertrophe Narbe, Narbenbehandlung, intraläsional
Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 5: Symptombezogene Untersuchung der Narbe.
Lokalisation, Größe, Beschwerden und funktionelle Beeinträchtigung
medizinische Notwendigkeit gegenüber rein kosmetischem Behandlungsziel
bei Infiltration Präparat, Dosis und Region
Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Keloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer Laser-/Schleifbehandlung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Keloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer Laser-/Schleifbehandlung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 5 (Symptombezogene Untersuchung der Narbe). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 7 gilt zusätzlich: Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans. Die verwendete Auslage Sachkosten / Auslage wird separat und nur in tatsächlich zulässiger Höhe geprüft.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Auslagen oder Sachkosten sind für „Keloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer Laser-/Schleifbehandlung“ gesondert zu prüfen?
Auslagen sind keine GOÄ-Leistungsziffern. Sie werden getrennt auf ihre tatsächliche Verwendung, Berechnungsfähigkeit und erforderlichen Rechnungsangaben geprüft.
SACHKOSTEN
Nur nach § 10 GOÄ zulässige, tatsächlich verbrauchte Arzneimittel/Materialien.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Keloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer Laser-/Schleifbehandlung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 7 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Keloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer Laser-/Schleifbehandlung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Sachkosten oder Auslagen werden wie eine GOÄ-Ziffer behandelt oder ohne tatsächliche Verwendung und prüffähigen Kostennachweis übernommen.
6.
Prüfpunkt 6
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Dermatologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Dieser Artikel behandelt gezielt „Keloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer Laser-/Schleifbehandlung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Aknenarben mit medizinisch indizierter Dermabrasion oder Lasertherapie“ sowie „Alopecia areata mit Dermatoskopie und intraläsionaler medikamentöser Behandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
