Welche GOÄ-Ziffern sind für „Keloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer Laser-/Schleifbehandlung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Keloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer Laser-/Schleifbehandlung“.

FachgruppeDermatologie
ThemenbereichAkne, Rosazea, Haare und Nägel
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5
Auslagen / Sachkosten1 gesondert zu prüfende Position
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Keloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer Laser-/Schleifbehandlung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Keloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer Laser-/Schleifbehandlung“ in Betracht?

Für „Keloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer Laser-/Schleifbehandlung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 267, GOÄ-Nr. 755, GOÄ-Nr. A2440 und GOÄ-Nr. A2885 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.

Bei der Abrechnung von „Keloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer Laser-/Schleifbehandlung“ stehen Keloid, hypertrophe Narbe, Narbenbehandlung, intraläsional, Laser, Dermabrasion. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung der Narbe.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativNur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans.
GOÄ-Nr. 267Bedingt / alternativMedikamentöse intraläsionale Infiltrationsbehandlung einer Körperregion.
GOÄ-Nr. 755Bedingt / alternativNur bei hochtourigem Schleifen eines schweren entstellenden narbigen Restzustands oder einer der Leistungslegende vergleichbaren medizinischen Indikation; nicht pauschal bei jeder Narbe beziehungsweise jedem Keloid.
GOÄ-Nr. A2440Bedingt / alternativMedizinisch indizierte Laserbehandlung bis 7 cm².
GOÄ-Nr. A2885Bedingt / alternativMedizinisch indizierte Laserbehandlung von 7 bis 21 cm².
GOÄ-Nr. A2886Bedingt / alternativMedizinisch indizierte Laserbehandlung über 21 cm².
GOÄ-Nr. 490Bedingt / alternativInfiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks.
GOÄ-Nr. 491Bedingt / alternativInfiltrationsanästhesie eines größeren Bezirks.
SACHKOSTENAuslage / SachkostenNur nach § 10 GOÄ zulässige, tatsächlich verbrauchte Arzneimittel/Materialien.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativEigenständiger ausführlicher Befundbericht.
GOÄ-Nr. 444Bedingt / alternativNur neben A2440 und nur wenn die konkret durchgeführte Laserbehandlung nach Art und Begleitumständen einer ambulanten Operation gleichwertig ist (z. B. operative Entfernung einer Warze/aktinischen Keratose); nicht allein wegen ambulanter Durchführung und nicht bei A2885/A2886.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Keloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer Laser-/Schleifbehandlung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 5

Kernposition der Kombination

Symptombezogene Untersuchung der Narbe.

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans.

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ 267

Bedingte oder alternative Position

Medikamentöse intraläsionale Infiltrationsbehandlung einer Körperregion.

Abrechnungsalternative: scar_treatment
GOÄ 755

Bedingte oder alternative Position

Nur bei hochtourigem Schleifen eines schweren entstellenden narbigen Restzustands oder einer der Leistungslegende vergleichbaren medizinischen Indikation; nicht pauschal bei jeder Narbe beziehungsweise jedem Keloid.

Abrechnungsalternative: scar_treatment
Manuelle Prüfung: Ja
GOÄ A2440

Bedingte oder alternative Position

Medizinisch indizierte Laserbehandlung bis 7 cm².

Analog bewertet zu: 2440
Abrechnungsalternative: scar_treatment
GOÄ A2885

Bedingte oder alternative Position

Medizinisch indizierte Laserbehandlung von 7 bis 21 cm².

Analog bewertet zu: 2885
Abrechnungsalternative: scar_treatment
GOÄ A2886

Bedingte oder alternative Position

Medizinisch indizierte Laserbehandlung über 21 cm².

Analog bewertet zu: 2886
Abrechnungsalternative: scar_treatment
GOÄ 490

Bedingte oder alternative Position

Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks.

Abrechnungsalternative: anesthesia
GOÄ 491

Bedingte oder alternative Position

Infiltrationsanästhesie eines größeren Bezirks.

Abrechnungsalternative: anesthesia
SACHKOSTEN

Bedingte oder alternative Position

Nur nach § 10 GOÄ zulässige, tatsächlich verbrauchte Arzneimittel/Materialien.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Eigenständiger ausführlicher Befundbericht.

GOÄ 444

Bedingte oder alternative Position

Nur neben A2440 und nur wenn die konkret durchgeführte Laserbehandlung nach Art und Begleitumständen einer ambulanten Operation gleichwertig ist (z. B. operative Entfernung einer Warze/aktinischen Keratose); nicht allein wegen ambulanter Durchführung und nicht bei A2885/A2886.

Erfordert Position: A2440
Leistungsrolle: ambulatory_op_surcharge
Manuelle Prüfung: Ja

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Keloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer Laser-/Schleifbehandlung“?

Hinweise zur Kombination

Nur die tatsächlich gewählte Behandlungsmethode ansetzen.
Bei Lasertherapie gelten die BÄK-Flächen-/Impulsgrenzen und die Begrenzung auf höchstens drei Ansätze im Behandlungsfall.
Bei den dermatologischen Laseranalogien ist der Laser bereits Leistungsinhalt; Nr. 441 nicht zusätzlich ansetzen. Die jeweilige Analogposition höchstens dreimal im Behandlungsfall.
Nr. 441 nicht zusätzlich: Die Laseranwendung ist bereits Bestandteil der dermatologischen Laser-Analogbewertung.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Lokalisation, Größe, Beschwerden und funktionelle Beeinträchtigung
medizinische Notwendigkeit gegenüber rein kosmetischem Behandlungsziel
bei Infiltration Präparat, Dosis und Region
bei Laser Fläche/Impulszahl, Gerät und Foto-/Maßdokumentation

Wie grenzt sich „Keloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer Laser-/Schleifbehandlung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Keloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer Laser-/Schleifbehandlung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Aknenarben mit medizinisch indizierter Dermabrasion oder Lasertherapie“ sowie „Alopecia areata mit Dermatoskopie und intraläsionaler medikamentöser Behandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Keloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer Laser-/Schleifbehandlung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Keloid, hypertrophe Narbe, Narbenbehandlung, intraläsional

Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 5: Symptombezogene Untersuchung der Narbe.

Lokalisation, Größe, Beschwerden und funktionelle Beeinträchtigung

medizinische Notwendigkeit gegenüber rein kosmetischem Behandlungsziel

bei Infiltration Präparat, Dosis und Region

Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Keloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer Laser-/Schleifbehandlung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Keloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer Laser-/Schleifbehandlung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 5 (Symptombezogene Untersuchung der Narbe). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 7 gilt zusätzlich: Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans. Die verwendete Auslage Sachkosten / Auslage wird separat und nur in tatsächlich zulässiger Höhe geprüft.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Auslagen oder Sachkosten sind für „Keloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer Laser-/Schleifbehandlung“ gesondert zu prüfen?

Auslagen sind keine GOÄ-Leistungsziffern. Sie werden getrennt auf ihre tatsächliche Verwendung, Berechnungsfähigkeit und erforderlichen Rechnungsangaben geprüft.

SACHKOSTEN

Nur nach § 10 GOÄ zulässige, tatsächlich verbrauchte Arzneimittel/Materialien.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Keloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer Laser-/Schleifbehandlung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 7 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Keloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer Laser-/Schleifbehandlung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Sachkosten oder Auslagen werden wie eine GOÄ-Ziffer behandelt oder ohne tatsächliche Verwendung und prüffähigen Kostennachweis übernommen.


6.

Prüfpunkt 6

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Keloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer Laser-/Schleifbehandlung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 267, GOÄ-Nr. 755, GOÄ-Nr. A2440 und GOÄ-Nr. A2885 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Keloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer Laser-/Schleifbehandlung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Aknenarben mit medizinisch indizierter Dermabrasion oder Lasertherapie“ sowie „Alopecia areata mit Dermatoskopie und intraläsionaler medikamentöser Behandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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