Welche GOÄ-Ziffern sind für „Aknenarben mit medizinisch indizierter Dermabrasion oder Lasertherapie“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Aknenarben mit medizinisch indizierter Dermabrasion oder Lasertherapie“.

FachgruppeDermatologie
ThemenbereichAkne, Rosazea, Haare und Nägel
KernpositionenGOÄ-Nr. 1
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Aknenarben mit medizinisch indizierter Dermabrasion oder Lasertherapie

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Aknenarben mit medizinisch indizierter Dermabrasion oder Lasertherapie“ in Betracht?

Für „Aknenarben mit medizinisch indizierter Dermabrasion oder Lasertherapie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 755, GOÄ-Nr. A2440 und GOÄ-Nr. A2885 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Aknenarben mit medizinisch indizierter Dermabrasion oder Lasertherapie“ stehen Aknenarben, Dermabrasion, Peeling, Laser, Narben. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativBei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativNur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten.
GOÄ-Nr. 755Bedingt / alternativHochtouriges Schleifen bei narbigen Restzuständen nach Akne.
GOÄ-Nr. A2440Bedingt / alternativLaserfläche bis 7 cm².
GOÄ-Nr. A2885Bedingt / alternativLaserfläche 7 bis 21 cm².
GOÄ-Nr. A2886Bedingt / alternativLaserfläche über 21 cm².
GOÄ-Nr. 490Bedingt / alternativLokalanästhesie kleiner Bezirk.
GOÄ-Nr. 491Bedingt / alternativLokalanästhesie großer Bezirk.
GOÄ-Nr. 530Bedingt / alternativKaltpackung nach der Behandlung tatsächlich durchgeführt.
GOÄ-Nr. 444Bedingt / alternativNur neben A2440 und nur wenn die konkret durchgeführte Laserbehandlung nach Art und Begleitumständen einer ambulanten Operation gleichwertig ist (z. B. operative Entfernung einer Warze/aktinischen Keratose); nicht allein wegen ambulanter Durchführung und nicht bei A2885/A2886.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Aknenarben mit medizinisch indizierter Dermabrasion oder Lasertherapie“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten.

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ 755

Bedingte oder alternative Position

Hochtouriges Schleifen bei narbigen Restzuständen nach Akne.

Abrechnungsalternative: scar_treatment
GOÄ A2440

Bedingte oder alternative Position

Laserfläche bis 7 cm².

Analog bewertet zu: 2440
Abrechnungsalternative: laser_extent
GOÄ A2885

Bedingte oder alternative Position

Laserfläche 7 bis 21 cm².

Analog bewertet zu: 2885
Abrechnungsalternative: laser_extent
GOÄ A2886

Bedingte oder alternative Position

Laserfläche über 21 cm².

Analog bewertet zu: 2886
Abrechnungsalternative: laser_extent
GOÄ 490

Bedingte oder alternative Position

Lokalanästhesie kleiner Bezirk.

Abrechnungsalternative: anesthesia
GOÄ 491

Bedingte oder alternative Position

Lokalanästhesie großer Bezirk.

Abrechnungsalternative: anesthesia
GOÄ 530

Bedingte oder alternative Position

Kaltpackung nach der Behandlung tatsächlich durchgeführt.

GOÄ 444

Bedingte oder alternative Position

Nur neben A2440 und nur wenn die konkret durchgeführte Laserbehandlung nach Art und Begleitumständen einer ambulanten Operation gleichwertig ist (z. B. operative Entfernung einer Warze/aktinischen Keratose); nicht allein wegen ambulanter Durchführung und nicht bei A2885/A2886.

Erfordert Position: A2440
Leistungsrolle: ambulatory_op_surcharge
Manuelle Prüfung: Ja

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Aknenarben mit medizinisch indizierter Dermabrasion oder Lasertherapie“?

Hinweise zur Kombination

Medizinische Notwendigkeit von kosmetischer Behandlung abgrenzen; gegebenenfalls Honorarvereinbarung/Aufklärung zur Erstattung.
Nur medizinisch notwendige Narbenbehandlung; rein kosmetische Behandlung gesondert als Selbstzahlerleistung behandeln.
Bei den dermatologischen Laseranalogien ist der Laser bereits Leistungsinhalt; Nr. 441 nicht zusätzlich ansetzen. Die jeweilige Analogposition höchstens dreimal im Behandlungsfall.
Nr. 441 nicht zusätzlich: Die Laseranwendung ist bereits Bestandteil der dermatologischen Laser-Analogbewertung.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Narbenart, Lokalisation und Fläche
fotografischer Ausgangsbefund
Verfahren und Parameter
Anästhesie
Nachbehandlung

Wie grenzt sich „Aknenarben mit medizinisch indizierter Dermabrasion oder Lasertherapie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Aknenarben mit medizinisch indizierter Dermabrasion oder Lasertherapie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Keloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer Laser-/Schleifbehandlung“ sowie „Hirsutismus: dermatologische Abklärung und medizinisch indizierte Epilation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Aknenarben mit medizinisch indizierter Dermabrasion oder Lasertherapie“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Aknenarben, Dermabrasion, Peeling, Laser

Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

Narbenart, Lokalisation und Fläche

fotografischer Ausgangsbefund

Verfahren und Parameter

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Aknenarben mit medizinisch indizierter Dermabrasion oder Lasertherapie“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Aknenarben mit medizinisch indizierter Dermabrasion oder Lasertherapie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Aknenarben mit medizinisch indizierter Dermabrasion oder Lasertherapie“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Aknenarben mit medizinisch indizierter Dermabrasion oder Lasertherapie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Aknenarben mit medizinisch indizierter Dermabrasion oder Lasertherapie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 755, GOÄ-Nr. A2440 und GOÄ-Nr. A2885 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Aknenarben mit medizinisch indizierter Dermabrasion oder Lasertherapie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Keloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer Laser-/Schleifbehandlung“ sowie „Hirsutismus: dermatologische Abklärung und medizinisch indizierte Epilation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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