Welche GOÄ-Ziffern sind für „Eingewachsener/krankhaft veränderter Nagel mit Lokalanästhesie und Nageloperation“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Eingewachsener/krankhaft veränderter Nagel mit Lokalanästhesie und Nageloperation“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Eingewachsener/krankhaft veränderter Nagel mit Lokalanästhesie und Nageloperation“ in Betracht?
Für „Eingewachsener/krankhaft veränderter Nagel mit Lokalanästhesie und Nageloperation“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 490, GOÄ-Nr. 493, GOÄ-Nr. 2033 und GOÄ-Nr. 2034 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Eingewachsener/krankhaft veränderter Nagel mit Lokalanästhesie und Nageloperation“ stehen eingewachsener Nagel, Unguis incarnatus, Nagelentfernung, Nagelwurzel. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Symptombezogene Untersuchung |
| GOÄ-Nr. 490 | Bedingt / alternativ | Kleiner Anästhesiebezirk. |
| GOÄ-Nr. 493 | Bedingt / alternativ | Leitungsanästhesie je Nerv. |
| GOÄ-Nr. 2033 | Bedingt / alternativ | Extraktion eines Nagels. |
| GOÄ-Nr. 2034 | Bedingt / alternativ | Ausrottung eines Finger-/Zehennagels mit Exzision der Nagelwurzel. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Eingewachsener/krankhaft veränderter Nagel mit Lokalanästhesie und Nageloperation“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Kernposition der Kombination
Symptombezogene Untersuchung
Bedingte oder alternative Position
Kleiner Anästhesiebezirk.
Bedingte oder alternative Position
Leitungsanästhesie je Nerv.
Bedingte oder alternative Position
Extraktion eines Nagels.
Bedingte oder alternative Position
Ausrottung eines Finger-/Zehennagels mit Exzision der Nagelwurzel.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Eingewachsener/krankhaft veränderter Nagel mit Lokalanästhesie und Nageloperation“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Eingewachsener/krankhaft veränderter Nagel mit Lokalanästhesie und Nageloperation“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Eingewachsener/krankhaft veränderter Nagel mit Lokalanästhesie und Nageloperation“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Aknenarben mit medizinisch indizierter Dermabrasion oder Lasertherapie“ sowie „Keloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer Laser-/Schleifbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Eingewachsener/krankhaft veränderter Nagel mit Lokalanästhesie und Nageloperation“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: eingewachsener Nagel, Unguis incarnatus, Nagelentfernung, Nagelwurzel
Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 5: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5
Nagel, Seite und Entzündungsbefund
Anästhesieverfahren
Operationsumfang
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Eingewachsener/krankhaft veränderter Nagel mit Lokalanästhesie und Nageloperation“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Eingewachsener/krankhaft veränderter Nagel mit Lokalanästhesie und Nageloperation“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 5 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 490 gilt zusätzlich: Kleiner Anästhesiebezirk.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Eingewachsener/krankhaft veränderter Nagel mit Lokalanästhesie und Nageloperation“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 490 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Kleiner Anästhesiebezirk.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Eingewachsener/krankhaft veränderter Nagel mit Lokalanästhesie und Nageloperation“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Dermatologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Aknenarben mit medizinisch indizierter Dermabrasion oder Lasertherapie
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Keloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer Laser-/Schleifbehandlung
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Akne unter Isotretinoin mit klinischer Verlaufskontrolle, Laborüberwachung und Schwangerschaftsausschluss
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Dieser Artikel behandelt gezielt „Eingewachsener/krankhaft veränderter Nagel mit Lokalanästhesie und Nageloperation“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Aknenarben mit medizinisch indizierter Dermabrasion oder Lasertherapie“ sowie „Keloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer Laser-/Schleifbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
