Welche GOÄ-Ziffern sind für „Eingewachsener/krankhaft veränderter Nagel mit Lokalanästhesie und Nageloperation“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Eingewachsener/krankhaft veränderter Nagel mit Lokalanästhesie und Nageloperation“.

FachgruppeDermatologie
ThemenbereichAkne, Rosazea, Haare und Nägel
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Eingewachsener/krankhaft veränderter Nagel mit Lokalanästhesie und Nageloperation

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Eingewachsener/krankhaft veränderter Nagel mit Lokalanästhesie und Nageloperation“ in Betracht?

Für „Eingewachsener/krankhaft veränderter Nagel mit Lokalanästhesie und Nageloperation“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 490, GOÄ-Nr. 493, GOÄ-Nr. 2033 und GOÄ-Nr. 2034 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Eingewachsener/krankhaft veränderter Nagel mit Lokalanästhesie und Nageloperation“ stehen eingewachsener Nagel, Unguis incarnatus, Nagelentfernung, Nagelwurzel. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung
GOÄ-Nr. 490Bedingt / alternativKleiner Anästhesiebezirk.
GOÄ-Nr. 493Bedingt / alternativLeitungsanästhesie je Nerv.
GOÄ-Nr. 2033Bedingt / alternativExtraktion eines Nagels.
GOÄ-Nr. 2034Bedingt / alternativAusrottung eines Finger-/Zehennagels mit Exzision der Nagelwurzel.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Eingewachsener/krankhaft veränderter Nagel mit Lokalanästhesie und Nageloperation“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 5

Kernposition der Kombination

Symptombezogene Untersuchung

GOÄ 490

Bedingte oder alternative Position

Kleiner Anästhesiebezirk.

Abrechnungsalternative: anesthesia
GOÄ 493

Bedingte oder alternative Position

Leitungsanästhesie je Nerv.

Abrechnungsalternative: anesthesia
GOÄ 2033

Bedingte oder alternative Position

Extraktion eines Nagels.

Abrechnungsalternative: nail_procedure
GOÄ 2034

Bedingte oder alternative Position

Ausrottung eines Finger-/Zehennagels mit Exzision der Nagelwurzel.

Abrechnungsalternative: nail_procedure

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Eingewachsener/krankhaft veränderter Nagel mit Lokalanästhesie und Nageloperation“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 2033 nicht neben Nr. 2000–2005, wenn die Nagelentfernung Bestandteil der Wundversorgung ist.
Nr. 2007 gehört regelmäßig zu einem Folgetermin.
Ein Wundverband nach Nr. 200 ist im unmittelbaren Zusammenhang mit der operativen/kaustischen Leistung nicht zusätzlich berechnungsfähig.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Nagel, Seite und Entzündungsbefund
Anästhesieverfahren
Operationsumfang
Verband
bei Nachsorge Wundzustand

Wie grenzt sich „Eingewachsener/krankhaft veränderter Nagel mit Lokalanästhesie und Nageloperation“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Eingewachsener/krankhaft veränderter Nagel mit Lokalanästhesie und Nageloperation“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Aknenarben mit medizinisch indizierter Dermabrasion oder Lasertherapie“ sowie „Keloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer Laser-/Schleifbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Eingewachsener/krankhaft veränderter Nagel mit Lokalanästhesie und Nageloperation“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: eingewachsener Nagel, Unguis incarnatus, Nagelentfernung, Nagelwurzel

Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 5: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5

Nagel, Seite und Entzündungsbefund

Anästhesieverfahren

Operationsumfang

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Eingewachsener/krankhaft veränderter Nagel mit Lokalanästhesie und Nageloperation“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Eingewachsener/krankhaft veränderter Nagel mit Lokalanästhesie und Nageloperation“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 5 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 490 gilt zusätzlich: Kleiner Anästhesiebezirk.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Eingewachsener/krankhaft veränderter Nagel mit Lokalanästhesie und Nageloperation“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 490 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Kleiner Anästhesiebezirk.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Eingewachsener/krankhaft veränderter Nagel mit Lokalanästhesie und Nageloperation“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Eingewachsener/krankhaft veränderter Nagel mit Lokalanästhesie und Nageloperation“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 490, GOÄ-Nr. 493, GOÄ-Nr. 2033 und GOÄ-Nr. 2034 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Eingewachsener/krankhaft veränderter Nagel mit Lokalanästhesie und Nageloperation“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Aknenarben mit medizinisch indizierter Dermabrasion oder Lasertherapie“ sowie „Keloid oder hypertrophe Narbe mit Infiltration und möglicher medizinischer Laser-/Schleifbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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