Welche GOÄ-Ziffern sind für „Diffuser Haarausfall mit vollständiger Haut-/Haaruntersuchung und laborbezogener Abklärung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Diffuser Haarausfall mit vollständiger Haut-/Haaruntersuchung und laborbezogener Abklärung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Diffuser Haarausfall mit vollständiger Haut-/Haaruntersuchung und laborbezogener Abklärung“ in Betracht?
Für „Diffuser Haarausfall mit vollständiger Haut-/Haaruntersuchung und laborbezogener Abklärung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 250 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 750, GOÄ-Nr. 3550 und GOÄ-Nr. 3742 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Diffuser Haarausfall mit vollständiger Haut-/Haaruntersuchung und laborbezogener Abklärung“ stehen Haarausfall, Alopezie, diffuse Alopezie, Kopfhaut, Labordiagnostik. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten. |
| GOÄ-Nr. 750 | Bedingt / alternativ | Dermatoskopische/trichoskopische Untersuchung der Kopfhaut als Auflichtmikroskopie. |
| GOÄ-Nr. 250 | Kernposition | Venöse Blutentnahme für indizierte Labordiagnostik. |
| GOÄ-Nr. 3550 | Bedingt / alternativ | Blutbild/Bestandteile tatsächlich als eigene Laborleistung erbracht. |
| GOÄ-Nr. 3742 | Bedingt / alternativ | Ferritin bei medizinisch begründetem Verdacht auf Eisenmangel; nur durch den abrechnenden Laborleistungserbringer. |
| GOÄ-Nr. 4030 | Bedingt / alternativ | TSH bei medizinisch begründeter Schilddrüsenfragestellung; nur durch den abrechnenden Laborleistungserbringer. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Eigenständiger ausführlicher Befundbericht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Diffuser Haarausfall mit vollständiger Haut-/Haaruntersuchung und laborbezogener Abklärung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Bedingte oder alternative Position
Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten.
Bedingte oder alternative Position
Dermatoskopische/trichoskopische Untersuchung der Kopfhaut als Auflichtmikroskopie.
Kernposition der Kombination
Venöse Blutentnahme für indizierte Labordiagnostik.
Bedingte oder alternative Position
Blutbild/Bestandteile tatsächlich als eigene Laborleistung erbracht.
Bedingte oder alternative Position
Ferritin bei medizinisch begründetem Verdacht auf Eisenmangel; nur durch den abrechnenden Laborleistungserbringer.
Bedingte oder alternative Position
TSH bei medizinisch begründeter Schilddrüsenfragestellung; nur durch den abrechnenden Laborleistungserbringer.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständiger ausführlicher Befundbericht.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Diffuser Haarausfall mit vollständiger Haut-/Haaruntersuchung und laborbezogener Abklärung“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Diffuser Haarausfall mit vollständiger Haut-/Haaruntersuchung und laborbezogener Abklärung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Diffuser Haarausfall mit vollständiger Haut-/Haaruntersuchung und laborbezogener Abklärung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Alopecia areata mit Dermatoskopie und intraläsionaler medikamentöser Behandlung“ sowie „Hirsutismus: dermatologische Abklärung und medizinisch indizierte Epilation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Diffuser Haarausfall mit vollständiger Haut-/Haaruntersuchung und laborbezogener Abklärung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Haarausfall, Alopezie, diffuse Alopezie, Kopfhaut
Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 250: Venöse Blutentnahme für indizierte Labordiagnostik.
Verlauf, Auslöser und Medikamente
Haar-/Kopfhautstatus
Dermatoskopiebefund
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Diffuser Haarausfall mit vollständiger Haut-/Haaruntersuchung und laborbezogener Abklärung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Diffuser Haarausfall mit vollständiger Haut-/Haaruntersuchung und laborbezogener Abklärung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 250 (Venöse Blutentnahme für indizierte Labordiagnostik). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Diffuser Haarausfall mit vollständiger Haut-/Haaruntersuchung und laborbezogener Abklärung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Diffuser Haarausfall mit vollständiger Haut-/Haaruntersuchung und laborbezogener Abklärung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Dermatologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 250. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Diffuser Haarausfall mit vollständiger Haut-/Haaruntersuchung und laborbezogener Abklärung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Alopecia areata mit Dermatoskopie und intraläsionaler medikamentöser Behandlung“ sowie „Hirsutismus: dermatologische Abklärung und medizinisch indizierte Epilation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
