Akute Otitis media – vollständige HNO-Untersuchung

HNO-Heilkunde · Otologie – Mittelohr

AbrechnungsfallAkute Otitis media – vollständige HNO-Untersuchung mit Ohrmikroskopie und Impedanzmessung
FachgruppeHNO-Heilkunde
ThemenbereichOtologie – Mittelohr
KernpositionenGOÄ-Nr. 6 und GOÄ-Nr. 1415
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1407 und GOÄ-Nr. 298
GOÄ-Abrechnung für Akute Otitis media – vollständige HNO-Untersuchung mit Ohrmikroskopie und Impedanzmessung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Beurteilt und behandelt Gehörgang, Trommelfell und Mittelohrbelüftung, um Schallleitungsstörung, Entzündung und chronische Folgeschäden voneinander abzugrenzen. Die Abklärung umfasst vollständige HNO-Untersuchung mit Ohrmikroskopie und Impedanzmessung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Ohrschmerz, Sekretion, Druckgefühl, Hörminderung oder auffälligem otoskopischem Befund; Mikroskopie, Tympanometrie und Eingriff richten sich nach Lokalisation und Verlauf. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Vollständige HNO-Untersuchung mit Ohrmikroskopie und Impedanzmessung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 6KernpositionVollständige körperliche Untersuchung eines Organsystems – hier HNO. Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
GOÄ-Nr. 1415KernpositionBinokularmikroskopische Untersuchung von Trommelfell und/oder Paukenhöhle. Als selbständige diagnostische Leistung; Handotoskopie genügt nicht. Bei vollständiger beidseitiger Untersuchung kann die Position nach BÄK zweimal berechnungsfähig sein.
GOÄ-Nr. 1407Bedingt / alternativImpedanzmessung am Trommelfell und/oder an den Binnenohrmuskeln. Nur bei apparativer Durchführung und Dokumentation; nur einmal je Sitzung, auch bei beidseitiger Untersuchung.
GOÄ-Nr. 298Bedingt / alternativEntnahme und gegebenenfalls Aufbereitung eines Abstrichs für mikrobiologische Untersuchungen. Nur bei tatsächlich durchgeführter Probenentnahme; die Untersuchung eines echten Fremdlabors rechnet das Labor selbst ab.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 1415

Kernposition der Kombination

Höchstzahl: 2

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Parazentese des Trommelfells – einschließlich diagnostischer Kontrolle und Lokalanästhesie“ sowie „Chronische Attik-/Mittelohrerkrankung – Ohrmikroskopie, Kuppelraumspülung und Erregerdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik

GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.

GOÄ-Nr. 1415: Als selbständige diagnostische Leistung; Handotoskopie genügt nicht. Bei vollständiger beidseitiger Untersuchung kann die Position nach BÄK zweimal berechnungsfähig sein.

vollständiger HNO-Befund

Seite

Trommelfell/Paukenhöhle

Tympanogramm

Abstrichindikation

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

HNO-Heilkunde: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen
Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.