Welche GOÄ-Ziffern sind für „Parazentese des Trommelfells – einschließlich diagnostischer Kontrolle und Lokalanästhesie“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe HNO-Heilkunde für das Thema „Parazentese des Trommelfells – einschließlich diagnostischer Kontrolle und Lokalanästhesie“.

FachgruppeHNO-Heilkunde
ThemenbereichOtologie – Mittelohr
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 485 und GOÄ-Nr. 298
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Parazentese des Trommelfells – einschließlich diagnostischer Kontrolle und Lokalanästhesie

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Parazentese des Trommelfells – einschließlich diagnostischer Kontrolle und Lokalanästhesie“ in Betracht?

Für „Parazentese des Trommelfells – einschließlich diagnostischer Kontrolle und Lokalanästhesie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 6, GOÄ-Nr. 1415 und GOÄ-Nr. 1575 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 485 und GOÄ-Nr. 298 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Parazentese des Trommelfells – einschließlich diagnostischer Kontrolle und Lokalanästhesie“ stehen Parazentese, Trommelfellschnitt, Paukenerguss, Otitis media, Mittelohr. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene HNO-Region, Seitenbezug, vollständiger Funktions- oder Organstatus, eingesetztes Messverfahren und operative Teilschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativNur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 6KernpositionNur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
GOÄ-Nr. 1415KernpositionAls selbständige diagnostische Leistung; Handotoskopie genügt nicht. Bei vollständiger beidseitiger Untersuchung kann die Position nach BÄK zweimal berechnungsfähig sein.
GOÄ-Nr. 485Bedingt / alternativNur bei tatsächlicher Anästhesie; nicht pauschal zu diagnostischen Ohrleistungen.
GOÄ-Nr. 1575KernpositionNur bei tatsächlich durchgeführter Parazentese; Seite dokumentieren.
GOÄ-Nr. 298Bedingt / alternativNur bei tatsächlich durchgeführter Probenentnahme; die Untersuchung eines echten Fremdlabors rechnet das Labor selbst ab.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Parazentese des Trommelfells – einschließlich diagnostischer Kontrolle und Lokalanästhesie“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.

GOÄ 6

Kernposition der Kombination

Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.

GOÄ 1415

Kernposition der Kombination

Als selbständige diagnostische Leistung; Handotoskopie genügt nicht. Bei vollständiger beidseitiger Untersuchung kann die Position nach BÄK zweimal berechnungsfähig sein.

Höchstzahl: 2
GOÄ 485

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlicher Anästhesie; nicht pauschal zu diagnostischen Ohrleistungen.

GOÄ 1575

Kernposition der Kombination

Nur bei tatsächlich durchgeführter Parazentese; Seite dokumentieren.

GOÄ 298

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich durchgeführter Probenentnahme; die Untersuchung eines echten Fremdlabors rechnet das Labor selbst ab.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Parazentese des Trommelfells – einschließlich diagnostischer Kontrolle und Lokalanästhesie“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Indikation
Seite
mikroskopischer Befund
Anästhesie
Sekret/Abstrich

Wie grenzt sich „Parazentese des Trommelfells – einschließlich diagnostischer Kontrolle und Lokalanästhesie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Parazentese des Trommelfells – einschließlich diagnostischer Kontrolle und Lokalanästhesie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Einlage eines Paukenröhrchens – mit Parazentese und mikroskopischer Kontrolle“ sowie „Akute Otitis media – vollständige HNO-Untersuchung mit Ohrmikroskopie und Impedanzmessung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Parazentese des Trommelfells – einschließlich diagnostischer Kontrolle und Lokalanästhesie“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Parazentese, Trommelfellschnitt, Paukenerguss, Otitis media

Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik

GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.

GOÄ-Nr. 1415: Als selbständige diagnostische Leistung; Handotoskopie genügt nicht. Bei vollständiger beidseitiger Untersuchung kann die Position nach BÄK zweimal berechnungsfähig sein.

GOÄ-Nr. 1575: Nur bei tatsächlich durchgeführter Parazentese; Seite dokumentieren.

Indikation

Seite

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Parazentese des Trommelfells – einschließlich diagnostischer Kontrolle und Lokalanästhesie“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Parazentese des Trommelfells – einschließlich diagnostischer Kontrolle und Lokalanästhesie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 6 (Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider…); GOÄ-Nr. 1415 (Als selbständige diagnostische Leistung; Handotoskopie genügt nicht. Bei vollständiger beidseitiger Untersuchung…); GOÄ-Nr. 1575 (Nur bei tatsächlich durchgeführter Parazentese; Seite dokumentieren). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Parazentese des Trommelfells – einschließlich diagnostischer Kontrolle und Lokalanästhesie“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Orientierende Einzelprüfungen erfüllen nicht automatisch den Umfang einer vollständigen HNO-Funktions- oder Organuntersuchung.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Parazentese des Trommelfells – einschließlich diagnostischer Kontrolle und Lokalanästhesie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche HNO-Heilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

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Für „Parazentese des Trommelfells – einschließlich diagnostischer Kontrolle und Lokalanästhesie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 6, GOÄ-Nr. 1415 und GOÄ-Nr. 1575 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 485 und GOÄ-Nr. 298 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 6, GOÄ-Nr. 1415 und GOÄ-Nr. 1575. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Parazentese des Trommelfells – einschließlich diagnostischer Kontrolle und Lokalanästhesie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Einlage eines Paukenröhrchens – mit Parazentese und mikroskopischer Kontrolle“ sowie „Akute Otitis media – vollständige HNO-Untersuchung mit Ohrmikroskopie und Impedanzmessung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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