Welche GOÄ-Ziffern sind für „Akute periphere Vestibulopathie – Gleichgewichtsprüfung, VNG und Video-Kopfimpulstest“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe HNO-Heilkunde für das Thema „Akute periphere Vestibulopathie – Gleichgewichtsprüfung, VNG und Video-Kopfimpulstest“.

FachgruppeHNO-Heilkunde
ThemenbereichVestibulologie
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Akute periphere Vestibulopathie – Gleichgewichtsprüfung, VNG und Video-Kopfimpulstest

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Akute periphere Vestibulopathie – Gleichgewichtsprüfung, VNG und Video-Kopfimpulstest“ in Betracht?

Für „Akute periphere Vestibulopathie – Gleichgewichtsprüfung, VNG und Video-Kopfimpulstest“ führt die Kette GOÄ-Nr. 6, GOÄ-Nr. 1412 und GOÄ-Nr. A1413-VHIT als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 800, GOÄ-Nr. 1413 und GOÄ-Nr. 1403 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Akute periphere Vestibulopathie – Gleichgewichtsprüfung, VNG und Video-Kopfimpulstest“ stehen Vestibularisneuritis, akuter Schwindel, vHIT, VNG, Nystagmus. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene HNO-Region, Seitenbezug, vollständiger Funktions- oder Organstatus, eingesetztes Messverfahren und operative Teilschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativNur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 6KernpositionNur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
GOÄ-Nr. 800Bedingt / alternativBei akutem vestibulärem Syndrom nur bei vollständiger eigenständiger neurologischer Untersuchung zur zentralen Differentialdiagnostik.
GOÄ-Nr. 1412KernpositionNicht neben Nr. 826.
GOÄ-Nr. 1413Bedingt / alternativOriginäre apparative Untersuchung.
GOÄ-Nr. A1413-VHITKernpositionBÄK-Empfehlung; bei zusätzlicher Videonystagmographie in derselben Sitzung wegen Überschneidung nur eine analoge Nr. 1413.
GOÄ-Nr. 1403Bedingt / alternativBei zusätzlicher Hörsymptomatik; schließt Nrn. 1400 und 1401 aus.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Akute periphere Vestibulopathie – Gleichgewichtsprüfung, VNG und Video-Kopfimpulstest“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.

GOÄ 6

Kernposition der Kombination

Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.

GOÄ 800

Bedingte oder alternative Position

Bei akutem vestibulärem Syndrom nur bei vollständiger eigenständiger neurologischer Untersuchung zur zentralen Differentialdiagnostik.

GOÄ 1412

Kernposition der Kombination

Nicht neben Nr. 826.

GOÄ 1413

Bedingte oder alternative Position

Originäre apparative Untersuchung.

GOÄ A1413-VHIT

Kernposition der Kombination

BÄK-Empfehlung; bei zusätzlicher Videonystagmographie in derselben Sitzung wegen Überschneidung nur eine analoge Nr. 1413.

Analog bewertet zu: 1413
Gegenseitig ausgeschlossen mit:
A1413-VNG
GOÄ 1403

Bedingte oder alternative Position

Bei zusätzlicher Hörsymptomatik; schließt Nrn. 1400 und 1401 aus.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Akute periphere Vestibulopathie – Gleichgewichtsprüfung, VNG und Video-Kopfimpulstest“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Akutbeginn und neurologische Warnzeichen
Spontan-/Blicknystagmus
kalorischer/Lagebefund
vHIT-Gain und Sakkaden
Hörstatus

Wie grenzt sich „Akute periphere Vestibulopathie – Gleichgewichtsprüfung, VNG und Video-Kopfimpulstest“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Akute periphere Vestibulopathie – Gleichgewichtsprüfung, VNG und Video-Kopfimpulstest“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Unklarer Schwindel – neurootologische Komplettabklärung mit neurologischer Untersuchung“ sowie „Benigner paroxysmaler Lagerungsschwindel – experimentelle Gleichgewichtsprüfung und Lagerungsdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Akute periphere Vestibulopathie – Gleichgewichtsprüfung, VNG und Video-Kopfimpulstest“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Vestibularisneuritis, akuter Schwindel, vHIT, VNG

Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik

GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.

GOÄ-Nr. 1412: Nicht neben Nr. 826.

GOÄ-Nr. A1413-VHIT: BÄK-Empfehlung; bei zusätzlicher Videonystagmographie in derselben Sitzung wegen Überschneidung nur eine analoge Nr. 1413.

Akutbeginn und neurologische Warnzeichen

Spontan-/Blicknystagmus

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Akute periphere Vestibulopathie – Gleichgewichtsprüfung, VNG und Video-Kopfimpulstest“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Akute periphere Vestibulopathie – Gleichgewichtsprüfung, VNG und Video-Kopfimpulstest“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 6 (Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider…); GOÄ-Nr. 1412 (Nicht neben Nr. 826); GOÄ-Nr. A1413-VHIT (BÄK-Empfehlung; bei zusätzlicher Videonystagmographie in derselben Sitzung wegen Überschneidung nur eine analoge…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Akute periphere Vestibulopathie – Gleichgewichtsprüfung, VNG und Video-Kopfimpulstest“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Orientierende Einzelprüfungen erfüllen nicht automatisch den Umfang einer vollständigen HNO-Funktions- oder Organuntersuchung.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Akute periphere Vestibulopathie – Gleichgewichtsprüfung, VNG und Video-Kopfimpulstest“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

HNO-Heilkunde: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen

Für „Akute periphere Vestibulopathie – Gleichgewichtsprüfung, VNG und Video-Kopfimpulstest“ führt die Kette GOÄ-Nr. 6, GOÄ-Nr. 1412 und GOÄ-Nr. A1413-VHIT als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 800, GOÄ-Nr. 1413 und GOÄ-Nr. 1403 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 6, GOÄ-Nr. 1412 und GOÄ-Nr. A1413-VHIT. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Akute periphere Vestibulopathie – Gleichgewichtsprüfung, VNG und Video-Kopfimpulstest“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Unklarer Schwindel – neurootologische Komplettabklärung mit neurologischer Untersuchung“ sowie „Benigner paroxysmaler Lagerungsschwindel – experimentelle Gleichgewichtsprüfung und Lagerungsdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



© 2026 AvisCode. Alle Rechte vorbehalten.