Unklarer Schwindel – neurootologische Komplettabklärung mit neurologischer Untersuchung

HNO-Heilkunde · Vestibulologie

FachgruppeHNO-Heilkunde
ThemenbereichVestibulologie
GOÄ-Abrechnung für Unklarer Schwindel – neurootologische Komplettabklärung mit neurologischer Untersuchung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Ordnet vestibuläre Funktion und Begleitsymptome ein, um periphere von zentralen oder nichtvestibulären Ursachen des Schwindels abzugrenzen. Die Abklärung umfasst neurootologische Komplettabklärung mit neurologischer Untersuchung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei rezidivierendem oder anhaltendem Schwindel, Nystagmus, Gangunsicherheit oder lagerungsabhängigen Beschwerden nach klinischer Ersteinschätzung. Erforderliche Kernleistungen: Neurootologische Komplettabklärung mit neurologischer Untersuchung; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Nur bei vollständiger eigenständiger neurologischer Untersuchung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 800KernpositionEingehende neurologische Untersuchung. Nur bei vollständiger eigenständiger neurologischer Untersuchung; Nr. 8 nicht zusätzlich.
GOÄ-Nr. 1412KernpositionExperimentelle Gleichgewichtsprüfung. Nicht neben Nr. 826.
GOÄ-Nr. 1413KernpositionElektronystagmographie. Apparative Registrierung und Auswertung.
GOÄ-Nr. A1408-VEMPBedingt / alternativVEMP – analog Nr. 1408. BÄK-Empfehlung.
GOÄ-Nr. A1413-VHITBedingt / alternativVideo-Kopfimpulstest – analog Nr. 1413. BÄK-Empfehlung; Überschneidung zu VNG beachten.
GOÄ-Nr. 1403Bedingt / alternativTonschwellenaudiometrie. Bei otologischer Fragestellung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A1408-VEMP

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 1408
GOÄ A1413-VHIT

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 1413

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Akute periphere Vestibulopathie – Gleichgewichtsprüfung, VNG und Video-Kopfimpulstest“ sowie „Morbus Menière – kombinierte audiologische und vestibuläre Diagnostik einschließlich VEMP“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik

GOÄ-Nr. 800: Nur bei vollständiger eigenständiger neurologischer Untersuchung; Nr. 8 nicht zusätzlich.

GOÄ-Nr. 1412: Nicht neben Nr. 826.

GOÄ-Nr. 1413: Apparative Registrierung und Auswertung.

vollständiger neurologischer Befund

Nystagmus/Gleichgewicht

vHIT/VEMP

Hörbefund

Red Flags

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.