Isolierte VEMP-Spezialdiagnostik bei vestibulärer Fragestellung

HNO-Heilkunde · Vestibulologie

FachgruppeHNO-Heilkunde
ThemenbereichVestibulologie
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1408 und GOÄ-Nr. 1412
GOÄ-Abrechnung für Isolierte VEMP-Spezialdiagnostik bei vestibulärer Fragestellung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Ordnet vestibuläre Funktion und Begleitsymptome ein, um periphere von zentralen oder nichtvestibulären Ursachen des Schwindels abzugrenzen. Die Abklärung umfasst isolierte VEMP-Spezialdiagnostik bei vestibulärer Fragestellung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei rezidivierendem oder anhaltendem Schwindel, Nystagmus, Gangunsicherheit oder lagerungsabhängigen Beschwerden nach klinischer Ersteinschätzung. Erforderliche Kernleistung: Isolierte VEMP-Spezialdiagnostik bei vestibulärer Fragestellung; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Einmal je Sitzung auch bei cVEMP und oVEMP bzw. beidseitiger Untersuchung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 6KernpositionVollständige körperliche Untersuchung eines Organsystems – hier HNO. Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
GOÄ-Nr. A1408-VEMPKernpositionVestibulär evozierte myogene Potenziale – analog Nr. 1408. Einmal je Sitzung auch bei cVEMP und oVEMP bzw. beidseitiger Untersuchung.
GOÄ-Nr. 1408Bedingt / alternativAudioelektroenzephalographische Untersuchung. Kann nach BÄK zusätzlich berechnungsfähig sein, wenn tatsächlich eine eigenständige originäre Hörbahnprüfung durchgeführt wird.
GOÄ-Nr. 1412Bedingt / alternativExperimentelle Gleichgewichtsprüfung. Nur bei zusätzlicher vollständiger Leistung; nicht neben Nr. 826.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A1408-VEMP

Kernposition der Kombination

Analog bewertet zu: 1408

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Morbus Menière – kombinierte audiologische und vestibuläre Diagnostik einschließlich VEMP“ sowie „Unklarer Schwindel – neurootologische Komplettabklärung mit neurologischer Untersuchung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik

GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.

GOÄ-Nr. A1408-VEMP: Einmal je Sitzung auch bei cVEMP und oVEMP bzw. beidseitiger Untersuchung.

Indikation

cVEMP/oVEMP

Seitenvergleich

Latenzen/Amplituden

zusätzliche originäre Hörbahnprüfung

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

HNO-Heilkunde: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen
Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.