Isolierte VEMP-Spezialdiagnostik bei vestibulärer Fragestellung
HNO-Heilkunde · Vestibulologie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Ordnet vestibuläre Funktion und Begleitsymptome ein, um periphere von zentralen oder nichtvestibulären Ursachen des Schwindels abzugrenzen. Die Abklärung umfasst isolierte VEMP-Spezialdiagnostik bei vestibulärer Fragestellung.
Wann ist sie anwendbar?
Bei rezidivierendem oder anhaltendem Schwindel, Nystagmus, Gangunsicherheit oder lagerungsabhängigen Beschwerden nach klinischer Ersteinschätzung. Erforderliche Kernleistung: Isolierte VEMP-Spezialdiagnostik bei vestibulärer Fragestellung; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Einmal je Sitzung auch bei cVEMP und oVEMP bzw. beidseitiger Untersuchung.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig. |
| GOÄ-Nr. 6 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung eines Organsystems – hier HNO. Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund. |
| GOÄ-Nr. A1408-VEMP | Kernposition | Vestibulär evozierte myogene Potenziale – analog Nr. 1408. Einmal je Sitzung auch bei cVEMP und oVEMP bzw. beidseitiger Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 1408 | Bedingt / alternativ | Audioelektroenzephalographische Untersuchung. Kann nach BÄK zusätzlich berechnungsfähig sein, wenn tatsächlich eine eigenständige originäre Hörbahnprüfung durchgeführt wird. |
| GOÄ-Nr. 1412 | Bedingt / alternativ | Experimentelle Gleichgewichtsprüfung. Nur bei zusätzlicher vollständiger Leistung; nicht neben Nr. 826. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Morbus Menière – kombinierte audiologische und vestibuläre Diagnostik einschließlich VEMP“ sowie „Unklarer Schwindel – neurootologische Komplettabklärung mit neurologischer Untersuchung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik
GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
GOÄ-Nr. A1408-VEMP: Einmal je Sitzung auch bei cVEMP und oVEMP bzw. beidseitiger Untersuchung.
Indikation
cVEMP/oVEMP
Seitenvergleich
Latenzen/Amplituden
zusätzliche originäre Hörbahnprüfung
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
