Welche GOÄ-Ziffern sind für „Benigner paroxysmaler Lagerungsschwindel – experimentelle Gleichgewichtsprüfung und Lagerungsdiagnostik“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe HNO-Heilkunde für das Thema „Benigner paroxysmaler Lagerungsschwindel – experimentelle Gleichgewichtsprüfung und Lagerungsdiagnostik“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Benigner paroxysmaler Lagerungsschwindel – experimentelle Gleichgewichtsprüfung und Lagerungsdiagnostik“ in Betracht?
Für „Benigner paroxysmaler Lagerungsschwindel – experimentelle Gleichgewichtsprüfung und Lagerungsdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 6 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1412, GOÄ-Nr. 1413, GOÄ-Nr. A1413-VNG und GOÄ-Nr. INDIVIDUAL-REPOSITION kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Benigner paroxysmaler Lagerungsschwindel – experimentelle Gleichgewichtsprüfung und Lagerungsdiagnostik“ stehen BPLS, Lagerungsschwindel, Dix-Hallpike, Nystagmus, Schwindel. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene HNO-Region, Seitenbezug, vollständiger Funktions- oder Organstatus, eingesetztes Messverfahren und operative Teilschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig. |
| GOÄ-Nr. 6 | Kernposition | Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund. |
| GOÄ-Nr. 1412 | Bedingt / alternativ | Nur bei vollständiger Leistung nach Legende; eine bloße Lagerungsprüfung erfüllt die Legende nicht automatisch. Nicht neben Nr. 826. |
| GOÄ-Nr. 1413 | Bedingt / alternativ | Nur bei apparativer Registrierung und eigenständiger Auswertung. |
| GOÄ-Nr. A1413-VNG | Bedingt / alternativ | BÄK-Empfehlung; nicht zusätzlich zu A1413-VHIT in derselben Sitzung, wenn sich die Leistungen überschneiden. |
| GOÄ-Nr. INDIVIDUAL-REPOSITION | Bedingt / alternativ | Für das Repositionsmanöver wurde in dieser Datei bewusst keine bundeseinheitlich festgelegte konkrete Analogziffer vorgegeben; bei selbständiger Leistung individuelle Prüfung nach § 6 Abs. 2 GOÄ. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Benigner paroxysmaler Lagerungsschwindel – experimentelle Gleichgewichtsprüfung und Lagerungsdiagnostik“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
Kernposition der Kombination
Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei vollständiger Leistung nach Legende; eine bloße Lagerungsprüfung erfüllt die Legende nicht automatisch. Nicht neben Nr. 826.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei apparativer Registrierung und eigenständiger Auswertung.
Bedingte oder alternative Position
BÄK-Empfehlung; nicht zusätzlich zu A1413-VHIT in derselben Sitzung, wenn sich die Leistungen überschneiden.
Bedingte oder alternative Position
Für das Repositionsmanöver wurde in dieser Datei bewusst keine bundeseinheitlich festgelegte konkrete Analogziffer vorgegeben; bei selbständiger Leistung individuelle Prüfung nach § 6 Abs. 2 GOÄ.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Benigner paroxysmaler Lagerungsschwindel – experimentelle Gleichgewichtsprüfung und Lagerungsdiagnostik“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Benigner paroxysmaler Lagerungsschwindel – experimentelle Gleichgewichtsprüfung und Lagerungsdiagnostik“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Benigner paroxysmaler Lagerungsschwindel – experimentelle Gleichgewichtsprüfung und Lagerungsdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Akute periphere Vestibulopathie – Gleichgewichtsprüfung, VNG und Video-Kopfimpulstest“ sowie „Unklarer Schwindel – neurootologische Komplettabklärung mit neurologischer Untersuchung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Benigner paroxysmaler Lagerungsschwindel – experimentelle Gleichgewichtsprüfung und Lagerungsdiagnostik“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: BPLS, Lagerungsschwindel, Dix-Hallpike, Nystagmus
Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik
GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
Auslöser
Lagerungsmanöver und Nystagmus
Seite/Bogengang
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Benigner paroxysmaler Lagerungsschwindel – experimentelle Gleichgewichtsprüfung und Lagerungsdiagnostik“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Benigner paroxysmaler Lagerungsschwindel – experimentelle Gleichgewichtsprüfung und Lagerungsdiagnostik“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 6 (Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Benigner paroxysmaler Lagerungsschwindel – experimentelle Gleichgewichtsprüfung und Lagerungsdiagnostik“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Orientierende Einzelprüfungen erfüllen nicht automatisch den Umfang einer vollständigen HNO-Funktions- oder Organuntersuchung.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Benigner paroxysmaler Lagerungsschwindel – experimentelle Gleichgewichtsprüfung und Lagerungsdiagnostik“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche HNO-Heilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Akute periphere Vestibulopathie – Gleichgewichtsprüfung, VNG und Video-Kopfimpulstest
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Unklarer Schwindel – neurootologische Komplettabklärung mit neurologischer Untersuchung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Morbus Menière – kombinierte audiologische und vestibuläre Diagnostik einschließlich VEMP
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Isolierte VEMP-Spezialdiagnostik bei vestibulärer Fragestellung
Dazu gehören:
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 6. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Benigner paroxysmaler Lagerungsschwindel – experimentelle Gleichgewichtsprüfung und Lagerungsdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Akute periphere Vestibulopathie – Gleichgewichtsprüfung, VNG und Video-Kopfimpulstest“ sowie „Unklarer Schwindel – neurootologische Komplettabklärung mit neurologischer Untersuchung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
