Morbus Menière – kombinierte audiologische und vestibuläre Diagnostik

HNO-Heilkunde · Vestibulologie

AbrechnungsfallMorbus Menière – kombinierte audiologische und vestibuläre Diagnostik einschließlich VEMP
FachgruppeHNO-Heilkunde
ThemenbereichVestibulologie
GOÄ-Abrechnung für Morbus Menière – kombinierte audiologische und vestibuläre Diagnostik einschließlich VEMP

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Differenziert Art und Ausmaß einer Hörstörung und unterstützt die Zuordnung zu Schallleitungs-, Innenohr- oder zentraler Ursache. Die Abklärung umfasst kombinierte audiologische und vestibuläre Diagnostik einschließlich VEMP.

Wann ist sie anwendbar?

Bei subjektiver Hörminderung, Tinnitus, auffälligem Screening, Lärmexposition oder zur Verlaufskontrolle einer bekannten Hörstörung. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Kombinierte audiologische und vestibuläre Diagnostik einschließlich VEMP.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 6KernpositionVollständige körperliche Untersuchung eines Organsystems – hier HNO. Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
GOÄ-Nr. 1415Bedingt / alternativBinokularmikroskopische Untersuchung von Trommelfell und/oder Paukenhöhle. Als selbständige diagnostische Leistung; Handotoskopie genügt nicht. Bei vollständiger beidseitiger Untersuchung kann die Position nach BÄK zweimal berechnungsfähig sein.
GOÄ-Nr. 1403KernpositionTonschwellenaudiometrie. Schließt Nrn. 1400 und 1401 aus.
GOÄ-Nr. 1404Bedingt / alternativSprachaudiometrie. Schließt Nrn. 1400 und 1401 aus.
GOÄ-Nr. 1407Bedingt / alternativImpedanzmessung. Einmal je Sitzung.
GOÄ-Nr. 1412KernpositionExperimentelle Gleichgewichtsprüfung. Nicht neben Nr. 826.
GOÄ-Nr. 1413Bedingt / alternativElektronystagmographie. Nur bei vollständiger apparativer Untersuchung.
GOÄ-Nr. A1408-VEMPBedingt / alternativVestibulär evozierte myogene Potenziale – analog Nr. 1408. BÄK-Empfehlung; einmal auch bei cVEMP/oVEMP und beidseitiger Untersuchung.
GOÄ-Nr. A1413-VHITBedingt / alternativVideo-Kopfimpulstest – analog Nr. 1413. Bei zusätzlicher Durchführung; Überschneidungen mit VNG beachten.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 1415

Bedingte oder alternative Position

Höchstzahl: 2
GOÄ A1408-VEMP

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 1408
GOÄ A1413-VHIT

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 1413

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Unklarer Schwindel – neurootologische Komplettabklärung mit neurologischer Untersuchung“ sowie „Isolierte VEMP-Spezialdiagnostik bei vestibulärer Fragestellung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik

GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.

GOÄ-Nr. 1403: Schließt Nrn. 1400 und 1401 aus.

GOÄ-Nr. 1412: Nicht neben Nr. 826.

Anfallscharakteristik

Ton-/Sprachaudiogramm

Tympanometrie

Gleichgewichts-/Nystagmusbefund

VEMP/vHIT

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.