Serienangiographie einer oder mehrerer Extremitäten

Abrechnungshinweise für Angiologie / Gefäßmedizin

AbrechnungsfallSerienangiographie einer oder mehrerer Extremitäten mit intraarterieller Kontrastmittelgabe
FachgruppeAngiologie / Gefäßmedizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 350 und GOÄ-Nr. 5309
GOÄ-Abrechnung für Serienangiographie einer oder mehrerer Extremitäten mit intraarterieller Kontrastmittelgabe

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Stellt die Gefäße einer Extremität selektiv dar und bestimmt Ort, Länge und Kollateralisation einer Läsion für konservative, interventionelle oder operative Planung. Die Bildgebung umfasst serienangiographie einer Extremität, erste Serie und Erste Serie einer weiteren Extremität im zeitlichen Zusammenhang.

Wann ist sie anwendbar?

Bei regionaler arterieller Gefäßfrage mit erwartbarer Behandlungsfolge; weitere Extremitäten oder Zusatzserien benötigen jeweils eine eigene medizinische Begründung. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Serienangiographie einer oder mehrerer Extremitäten mit intraarterieller Kontrastmittelgabe.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 350KernpositionIntraarterielle Kontrastmitteleinbringung. Nur wenn Kontrastmitteleinbringung vom liquidierenden Arzt berechnungsfähig erbracht wurde.
GOÄ-Nr. 5309KernpositionSerienangiographie einer Extremität, erste Serie
GOÄ-Nr. 5310Bedingt / alternativWeitere Serien derselben Extremität, insgesamt. Nur bei tatsächlich weiteren Serien.
GOÄ-Nr. 5311Bedingt / alternativErste Serie einer weiteren Extremität im zeitlichen Zusammenhang. Nur wenn tatsächlich eine weitere Extremität untersucht wurde.
GOÄ-Nr. 5312Bedingt / alternativWeitere Serien der weiteren Extremität, insgesamt. Nur bei tatsächlich weiteren Serien an der weiteren Extremität.
GOÄ-Nr. 5328Bedingt / alternativZuschlag für simultane Zwei-Ebenen-Technik. Einmal je Sitzung und nur zum Einfachsatz.
GOÄ-Nr. 5335Bedingt / alternativComputergestützte Analyse und Abbildung. Einmal je Untersuchungstag und nur zum Einfachsatz.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 350: Intraarterielle Kontrastmitteleinbringung; Nur wenn Kontrastmitteleinbringung vom liquidierenden Arzt berechnungsfähig erbracht wurde..

GOÄ-Nummer 5309: Serienangiographie einer Extremität, erste Serie.

GOÄ-Nummer 5310: Weitere Serien derselben Extremität, insgesamt; Nur bei tatsächlich weiteren Serien..

GOÄ-Nummer 5311: Erste Serie einer weiteren Extremität im zeitlichen Zusammenhang; Nur wenn tatsächlich eine weitere Extremität untersucht wurde..

GOÄ-Nummer 5312: Weitere Serien der weiteren Extremität, insgesamt; Nur bei tatsächlich weiteren Serien an der weiteren Extremität..

GOÄ-Nummer 5328: Zuschlag für simultane Zwei-Ebenen-Technik; Einmal je Sitzung und nur zum Einfachsatz..

GOÄ-Nummer 5335: Computergestützte Analyse und Abbildung; Einmal je Untersuchungstag und nur zum Einfachsatz..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.