Welche GOÄ-Ziffern sind für „Atopische Erkrankung mit Pricktest und spezifischer IgE-Diagnostik“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Atopische Erkrankung mit Pricktest und spezifischer IgE-Diagnostik“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Atopische Erkrankung mit Pricktest und spezifischer IgE-Diagnostik“ in Betracht?
Für „Atopische Erkrankung mit Pricktest und spezifischer IgE-Diagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 385 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 386, GOÄ-Nr. 387 und GOÄ-Nr. 250 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Atopische Erkrankung mit Pricktest und spezifischer IgE-Diagnostik“ stehen Pricktest, Atopie, Allergie, spezifisches IgE, RAST. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten. |
| GOÄ-Nr. 385 | Kernposition | 1. bis 20. Pricktest. |
| GOÄ-Nr. 386 | Bedingt / alternativ | 21. bis 40. Pricktest. |
| GOÄ-Nr. 387 | Bedingt / alternativ | 41. bis 80. Pricktest. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Venöse Blutentnahme. |
| GOÄ-Nr. 3572 | Bedingt / alternativ | Gesamt-IgE tatsächlich bestimmt. |
| GOÄ-Nr. 3890 | Bedingt / alternativ | Mischallergentest je Mischallergen. |
| GOÄ-Nr. 3891 | Bedingt / alternativ | Einzelallergentest je Allergen. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Eigenständiger ausführlicher Allergiebericht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Atopische Erkrankung mit Pricktest und spezifischer IgE-Diagnostik“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Bedingte oder alternative Position
Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten.
Bedingte oder alternative Position
21. bis 40. Pricktest.
Bedingte oder alternative Position
41. bis 80. Pricktest.
Bedingte oder alternative Position
Venöse Blutentnahme.
Bedingte oder alternative Position
Gesamt-IgE tatsächlich bestimmt.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständiger ausführlicher Allergiebericht.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Atopische Erkrankung mit Pricktest und spezifischer IgE-Diagnostik“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Atopische Erkrankung mit Pricktest und spezifischer IgE-Diagnostik“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Atopische Erkrankung mit Pricktest und spezifischer IgE-Diagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Chronische Urtikaria/Angioödem mit Hautstatus, allergologischer und komplementbezogener Diagnostik“ sowie „Orale Nahrungsmittel- oder Medikamentenprovokation mit Überwachung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Atopische Erkrankung mit Pricktest und spezifischer IgE-Diagnostik“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Pricktest, Atopie, Allergie, spezifisches IgE
Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 385: 1. bis 20. Pricktest.
Allergieanamnese und Exposition
Testallergene und Anzahl
Kontrollen und Reaktionen
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Atopische Erkrankung mit Pricktest und spezifischer IgE-Diagnostik“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Atopische Erkrankung mit Pricktest und spezifischer IgE-Diagnostik“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 385 (1. bis 20. Pricktest). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Atopische Erkrankung mit Pricktest und spezifischer IgE-Diagnostik“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Atopische Erkrankung mit Pricktest und spezifischer IgE-Diagnostik“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Dermatologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Orale Nahrungsmittel- oder Medikamentenprovokation mit Überwachung
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 385. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Atopische Erkrankung mit Pricktest und spezifischer IgE-Diagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Chronische Urtikaria/Angioödem mit Hautstatus, allergologischer und komplementbezogener Diagnostik“ sowie „Orale Nahrungsmittel- oder Medikamentenprovokation mit Überwachung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
