Welche GOÄ-Ziffern sind für „Orale Nahrungsmittel- oder Medikamentenprovokation mit Überwachung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Orale Nahrungsmittel- oder Medikamentenprovokation mit Überwachung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Orale Nahrungsmittel- oder Medikamentenprovokation mit Überwachung“ in Betracht?
Für „Orale Nahrungsmittel- oder Medikamentenprovokation mit Überwachung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 399 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 602, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 3572 und GOÄ-Nr. 3891 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Orale Nahrungsmittel- oder Medikamentenprovokation mit Überwachung“ stehen oraler Provokationstest, Nahrungsmittelallergie, Medikamentenallergie, Expositionstest. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Symptombezogene Untersuchung vor der Provokation. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans. |
| GOÄ-Nr. 399 | Kernposition | Oraler Provokations-/Expositionstest einschließlich Schocküberwachung. |
| GOÄ-Nr. 602 | Bedingt / alternativ | Pulsoxymetrie als eigenständige apparative Überwachung. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Blutentnahme für medizinisch indizierte Labordiagnostik. |
| GOÄ-Nr. 3572 | Bedingt / alternativ | Gesamt-IgE. |
| GOÄ-Nr. 3891 | Bedingt / alternativ | Spezifisches IgE je Einzelallergen. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Eigenständiger ausführlicher Provokationsbericht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Orale Nahrungsmittel- oder Medikamentenprovokation mit Überwachung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Kernposition der Kombination
Symptombezogene Untersuchung vor der Provokation.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans.
Kernposition der Kombination
Oraler Provokations-/Expositionstest einschließlich Schocküberwachung.
Bedingte oder alternative Position
Pulsoxymetrie als eigenständige apparative Überwachung.
Bedingte oder alternative Position
Blutentnahme für medizinisch indizierte Labordiagnostik.
Bedingte oder alternative Position
Gesamt-IgE.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständiger ausführlicher Provokationsbericht.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Orale Nahrungsmittel- oder Medikamentenprovokation mit Überwachung“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Orale Nahrungsmittel- oder Medikamentenprovokation mit Überwachung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Orale Nahrungsmittel- oder Medikamentenprovokation mit Überwachung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Atopische Erkrankung mit Pricktest und spezifischer IgE-Diagnostik“ sowie „Nasale oder konjunktivale Allergieprovokation mit apparativer Verlaufsregistrierung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Orale Nahrungsmittel- oder Medikamentenprovokation mit Überwachung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: oraler Provokationstest, Nahrungsmittelallergie, Medikamentenallergie, Expositionstest
Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 5: Symptombezogene Untersuchung vor der Provokation.
GOÄ-Nr. 399: Oraler Provokations-/Expositionstest einschließlich Schocküberwachung.
Ausgangsanamnese und Risiko
Testsubstanz und Dosisschritte
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Orale Nahrungsmittel- oder Medikamentenprovokation mit Überwachung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Orale Nahrungsmittel- oder Medikamentenprovokation mit Überwachung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 5 (Symptombezogene Untersuchung vor der Provokation); GOÄ-Nr. 399 (Oraler Provokations-/Expositionstest einschließlich Schocküberwachung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 7 gilt zusätzlich: Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Orale Nahrungsmittel- oder Medikamentenprovokation mit Überwachung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 7 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Orale Nahrungsmittel- oder Medikamentenprovokation mit Überwachung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Dermatologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Atopische Erkrankung mit Pricktest und spezifischer IgE-Diagnostik
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Nasale oder konjunktivale Allergieprovokation mit apparativer Verlaufsregistrierung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Chronische Urtikaria/Angioödem mit Hautstatus, allergologischer und komplementbezogener Diagnostik
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 399. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Orale Nahrungsmittel- oder Medikamentenprovokation mit Überwachung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Atopische Erkrankung mit Pricktest und spezifischer IgE-Diagnostik“ sowie „Nasale oder konjunktivale Allergieprovokation mit apparativer Verlaufsregistrierung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
