Nasale oder konjunktivale Allergieprovokation mit apparativer Verlaufsregistrierung
Dermatologie · Allergologie und Urtikaria

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Prüft unter kontrollierten Bedingungen, ob ein verdächtiges Allergen beziehungsweise Medikament klinisch relevante Symptome auslöst, wenn Anamnese und Sensibilisierungstests nicht genügen. Die Verlaufskontrolle umfasst nasaler Provokationstest (ggf. beidseitig) mit 3x Registrierung zur Allergenidentifizierung mittels.
Wann ist sie anwendbar?
Nur bei klarer Fragestellung, standardisiertem Ablauf und vorhandener Notfallbereitschaft; Kontraindikationen, abgesetzte Einflussmedikation und Beobachtungszeit sind zu beachten. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Nasaler Provokationstest (ggf. beidseitig) mit 3x Registrierung zur Allergenidentifizierung mittels.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Symptombezogene Untersuchung |
| GOÄ-Nr. 393 | Bedingt / alternativ | Beidseitiger nasaler oder konjunktivaler Provokationstest zur Ermittlung eines oder mehrerer auslösender Allergene mit Einzeloder Gruppenextrakt, je Test. Beidseitiger nasaler oder konjunktivaler Provokationstest ohne apparative Mehrfachregistrierung. |
| GOÄ-Nr. 395 | Bedingt / alternativ | Nasaler Provokationstest (ggf. beidseitig) mit 3x Registrierung zur Allergenidentifizierung mittels Einzel- oder Gruppenextrakt pro Test. Nasaler Schleimhautprovokationstest mit mindestens dreimaliger apparativer Registrierung. |
| GOÄ-Nr. 602 | Bedingt / alternativ | Oxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung. Pulsoxymetrie nur bei eigenständiger medizinischer Indikation/Überwachung. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie. Eigenständiger ausführlicher Bericht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kombinationsregeln und Alternativen
Hinweise zur Kombination
Abrechnungsgrenzen
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Orale Nahrungsmittel- oder Medikamentenprovokation mit Überwachung“ sowie „Allergenspezifische Immuntherapie/Hyposensibilisierung mit klinischer Kontrolle“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 5: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5
Testallergen
Ausgangsbefund
Provokationsschritte
apparative Messungen
Reaktion und Abbruchkriterien
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 393 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Beidseitiger nasaler oder konjunktivaler Provokationstest ohne apparative Mehrfachregistrierung.
2.
Die für „Nasale oder konjunktivale Allergieprovokation mit apparativer Verlaufsregistrierung“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
