Welche GOÄ-Ziffern sind für „Blasenhalsobstruktion bei der Frau – transurethrale Resektion“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Blasenhalsobstruktion bei der Frau – transurethrale Resektion“.

FachgruppeUrologie
ThemenbereichInkontinenz
KernpositionenGOÄ-Nr. 1782
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1792 und GOÄ-Nr. 410
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Blasenhalsobstruktion bei der Frau – transurethrale Resektion

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Blasenhalsobstruktion bei der Frau – transurethrale Resektion“ in Betracht?

Für „Blasenhalsobstruktion bei der Frau – transurethrale Resektion“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1782 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1792 und GOÄ-Nr. 410 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Blasenhalsobstruktion bei der Frau – transurethrale Resektion“ stehen Blasenhalsresektion, Frau, Obstruktion. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1782KernpositionTransurethrale Resektion des Harnblasenhalses bei der Frau
GOÄ-Nr. 1792Bedingt / alternativUroflowmetrie einschließlich Registrierung
GOÄ-Nr. 410Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung eines Organs

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Blasenhalsobstruktion bei der Frau – transurethrale Resektion“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1782

Kernposition der Kombination

Transurethrale Resektion des Harnblasenhalses bei der Frau

GOÄ 1792

Bedingte oder alternative Position

Uroflowmetrie einschließlich Registrierung

GOÄ 410

Bedingte oder alternative Position

Ultraschalluntersuchung eines Organs

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Blasenhalsobstruktion bei der Frau – transurethrale Resektion“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Obstruktionsnachweis
Resektionsumfang
Uroflow/Restharn
Katheter

Wie grenzt sich „Blasenhalsobstruktion bei der Frau – transurethrale Resektion“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Blasenhalsobstruktion bei der Frau – transurethrale Resektion“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Belastungsinkontinenz – Basis- und Funktionsdiagnostik“ sowie „Harninkontinenz – Implantation eines künstlichen Schließmuskels“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Blasenhalsobstruktion bei der Frau – transurethrale Resektion“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Blasenhalsresektion, Frau, Obstruktion

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 1782: Transurethrale Resektion des Harnblasenhalses bei der Frau

Obstruktionsnachweis

Resektionsumfang

Uroflow/Restharn

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Blasenhalsobstruktion bei der Frau – transurethrale Resektion“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Blasenhalsobstruktion bei der Frau – transurethrale Resektion“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1782 (Transurethrale Resektion des Harnblasenhalses bei der Frau). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1792 gilt zusätzlich: Uroflowmetrie einschließlich Registrierung.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Blasenhalsobstruktion bei der Frau – transurethrale Resektion“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1792 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Uroflowmetrie einschließlich Registrierung


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Blasenhalsobstruktion bei der Frau – transurethrale Resektion“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Blasenhalsobstruktion bei der Frau – transurethrale Resektion“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1782 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1792 und GOÄ-Nr. 410 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1782. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Blasenhalsobstruktion bei der Frau – transurethrale Resektion“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Belastungsinkontinenz – Basis- und Funktionsdiagnostik“ sowie „Harninkontinenz – Implantation eines künstlichen Schließmuskels“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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