Welche GOÄ-Ziffern sind für „Belastungsinkontinenz – Basis- und Funktionsdiagnostik“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Belastungsinkontinenz – Basis- und Funktionsdiagnostik“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Belastungsinkontinenz – Basis- und Funktionsdiagnostik“ in Betracht?
Für „Belastungsinkontinenz – Basis- und Funktionsdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 1792 und GOÄ-Nr. 410 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 3511 und GOÄ-Nr. 1791 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Belastungsinkontinenz – Basis- und Funktionsdiagnostik“ stehen Stressinkontinenz, Belastungsinkontinenz, Uroflow. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Symptombezogene Untersuchung |
| GOÄ-Nr. 1792 | Kernposition | Uroflowmetrie einschließlich Registrierung |
| GOÄ-Nr. 410 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung eines Organs |
| GOÄ-Nr. 3511 | Bedingt / alternativ | Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen |
| GOÄ-Nr. 1791 | Bedingt / alternativ | Tonographische Blasenuntersuchung und/oder Schließmuskelfunktionsprüfung einschließlich Katheterisierung |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Belastungsinkontinenz – Basis- und Funktionsdiagnostik“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Kernposition der Kombination
Symptombezogene Untersuchung
Kernposition der Kombination
Uroflowmetrie einschließlich Registrierung
Kernposition der Kombination
Ultraschalluntersuchung eines Organs
Bedingte oder alternative Position
Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen
Bedingte oder alternative Position
Tonographische Blasenuntersuchung und/oder Schließmuskelfunktionsprüfung einschließlich Katheterisierung
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Belastungsinkontinenz – Basis- und Funktionsdiagnostik“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Belastungsinkontinenz – Basis- und Funktionsdiagnostik“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Belastungsinkontinenz – Basis- und Funktionsdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „TVT/TOT-Bandoperation bei Stressinkontinenz“ sowie „Blasenhalsobstruktion bei der Frau – transurethrale Resektion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Belastungsinkontinenz – Basis- und Funktionsdiagnostik“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Stressinkontinenz, Belastungsinkontinenz, Uroflow
Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate
GOÄ-Nr. 5: Symptombezogene Untersuchung
GOÄ-Nr. 1792: Uroflowmetrie einschließlich Registrierung
GOÄ-Nr. 410: Ultraschalluntersuchung eines Organs
Inkontinenzform und Padverbrauch
Husten-/Belastungstest
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Belastungsinkontinenz – Basis- und Funktionsdiagnostik“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Belastungsinkontinenz – Basis- und Funktionsdiagnostik“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5 (Symptombezogene Untersuchung); GOÄ-Nr. 1792 (Uroflowmetrie einschließlich Registrierung); GOÄ-Nr. 410 (Ultraschalluntersuchung eines Organs). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Beratung – auch mittels Fernsprecher.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Belastungsinkontinenz – Basis- und Funktionsdiagnostik“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Beratung – auch mittels Fernsprecher
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Belastungsinkontinenz – Basis- und Funktionsdiagnostik“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
TVT/TOT-Bandoperation bei Stressinkontinenz
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Blasenhalsobstruktion bei der Frau – transurethrale Resektion
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Harninkontinenz – Implantation eines künstlichen Schließmuskels
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Harninkontinenz – plastische Operation
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 1792 und GOÄ-Nr. 410. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Belastungsinkontinenz – Basis- und Funktionsdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „TVT/TOT-Bandoperation bei Stressinkontinenz“ sowie „Blasenhalsobstruktion bei der Frau – transurethrale Resektion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
