Welche GOÄ-Ziffern sind für „Belastungsinkontinenz – Basis- und Funktionsdiagnostik“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Belastungsinkontinenz – Basis- und Funktionsdiagnostik“.

FachgruppeUrologie
ThemenbereichInkontinenz
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 3511 und GOÄ-Nr. 1791
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Belastungsinkontinenz – Basis- und Funktionsdiagnostik

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Belastungsinkontinenz – Basis- und Funktionsdiagnostik“ in Betracht?

Für „Belastungsinkontinenz – Basis- und Funktionsdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 1792 und GOÄ-Nr. 410 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 3511 und GOÄ-Nr. 1791 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Belastungsinkontinenz – Basis- und Funktionsdiagnostik“ stehen Stressinkontinenz, Belastungsinkontinenz, Uroflow. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung
GOÄ-Nr. 1792KernpositionUroflowmetrie einschließlich Registrierung
GOÄ-Nr. 410KernpositionUltraschalluntersuchung eines Organs
GOÄ-Nr. 3511Bedingt / alternativUntersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen
GOÄ-Nr. 1791Bedingt / alternativTonographische Blasenuntersuchung und/oder Schließmuskelfunktionsprüfung einschließlich Katheterisierung

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Belastungsinkontinenz – Basis- und Funktionsdiagnostik“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 5

Kernposition der Kombination

Symptombezogene Untersuchung

GOÄ 1792

Kernposition der Kombination

Uroflowmetrie einschließlich Registrierung

GOÄ 410

Kernposition der Kombination

Ultraschalluntersuchung eines Organs

GOÄ 3511

Bedingte oder alternative Position

Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen

GOÄ 1791

Bedingte oder alternative Position

Tonographische Blasenuntersuchung und/oder Schließmuskelfunktionsprüfung einschließlich Katheterisierung

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Belastungsinkontinenz – Basis- und Funktionsdiagnostik“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Inkontinenzform und Padverbrauch
Husten-/Belastungstest
Uroflow und Restharn
Urinstatus

Wie grenzt sich „Belastungsinkontinenz – Basis- und Funktionsdiagnostik“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Belastungsinkontinenz – Basis- und Funktionsdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „TVT/TOT-Bandoperation bei Stressinkontinenz“ sowie „Blasenhalsobstruktion bei der Frau – transurethrale Resektion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Belastungsinkontinenz – Basis- und Funktionsdiagnostik“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Stressinkontinenz, Belastungsinkontinenz, Uroflow

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 5: Symptombezogene Untersuchung

GOÄ-Nr. 1792: Uroflowmetrie einschließlich Registrierung

GOÄ-Nr. 410: Ultraschalluntersuchung eines Organs

Inkontinenzform und Padverbrauch

Husten-/Belastungstest

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Belastungsinkontinenz – Basis- und Funktionsdiagnostik“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Belastungsinkontinenz – Basis- und Funktionsdiagnostik“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5 (Symptombezogene Untersuchung); GOÄ-Nr. 1792 (Uroflowmetrie einschließlich Registrierung); GOÄ-Nr. 410 (Ultraschalluntersuchung eines Organs). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Beratung – auch mittels Fernsprecher.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Belastungsinkontinenz – Basis- und Funktionsdiagnostik“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Beratung – auch mittels Fernsprecher


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Belastungsinkontinenz – Basis- und Funktionsdiagnostik“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

TVT/TOT-Bandoperation bei Stressinkontinenz

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Harninkontinenz – plastische Operation

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Belastungsinkontinenz – Basis- und Funktionsdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 1792 und GOÄ-Nr. 410 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 3511 und GOÄ-Nr. 1791 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 1792 und GOÄ-Nr. 410. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Belastungsinkontinenz – Basis- und Funktionsdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „TVT/TOT-Bandoperation bei Stressinkontinenz“ sowie „Blasenhalsobstruktion bei der Frau – transurethrale Resektion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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