Welche GOÄ-Ziffern sind für „Harninkontinenz – Implantation eines künstlichen Schließmuskels“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Harninkontinenz – Implantation eines künstlichen Schließmuskels“.

FachgruppeUrologie
ThemenbereichInkontinenz
KernpositionenGOÄ-Nr. 1781
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 3550
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Harninkontinenz – Implantation eines künstlichen Schließmuskels

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Harninkontinenz – Implantation eines künstlichen Schließmuskels“ in Betracht?

Für „Harninkontinenz – Implantation eines künstlichen Schließmuskels“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1781 als Kernposition. GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 3550 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Harninkontinenz – Implantation eines künstlichen Schließmuskels“ stehen künstlicher Schließmuskel, AMS, Inkontinenz. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1781KernpositionOperative Harninkontinenzbehandlung mit künstlichem Schließmuskel
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativNur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
GOÄ-Nr. 3550Bedingt / alternativNur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Harninkontinenz – Implantation eines künstlichen Schließmuskels“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1781

Kernposition der Kombination

Operative Harninkontinenzbehandlung mit künstlichem Schließmuskel

GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.

GOÄ 3550

Bedingte oder alternative Position

Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Harninkontinenz – Implantation eines künstlichen Schließmuskels“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Indikation
Implantatkomponenten
Manschettenlage
Aktivierungsplan
Infektionskontrolle

Wie grenzt sich „Harninkontinenz – Implantation eines künstlichen Schließmuskels“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Harninkontinenz – Implantation eines künstlichen Schließmuskels“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Harninkontinenz – plastische Operation“ sowie „Belastungsinkontinenz – Basis- und Funktionsdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Harninkontinenz – Implantation eines künstlichen Schließmuskels“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: künstlicher Schließmuskel, AMS, Inkontinenz

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 1781: Operative Harninkontinenzbehandlung mit künstlichem Schließmuskel

Indikation

Implantatkomponenten

Manschettenlage

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Harninkontinenz – Implantation eines künstlichen Schließmuskels“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Harninkontinenz – Implantation eines künstlichen Schließmuskels“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1781 (Operative Harninkontinenzbehandlung mit künstlichem Schließmuskel). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 250 gilt zusätzlich: Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Harninkontinenz – Implantation eines künstlichen Schließmuskels“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 250 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Harninkontinenz – Implantation eines künstlichen Schließmuskels“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Harninkontinenz – plastische Operation

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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Harninkontinenz – Implantation eines künstlichen Schließmuskels“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1781 als Kernposition. GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 3550 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1781. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Harninkontinenz – Implantation eines künstlichen Schließmuskels“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Harninkontinenz – plastische Operation“ sowie „Belastungsinkontinenz – Basis- und Funktionsdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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