CT-Kolonographie / virtuelle Kolonographie mit Zusatzserie und 3D-Analyse

Radiologie · Computertomographie – Gastrointestinaltrakt

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichComputertomographie – Gastrointestinaltrakt
KernpositionenGOÄ-Nr. 5372 und GOÄ-Nr. 5377
GOÄ-Abrechnung für CT-Kolonographie / virtuelle Kolonographie mit Zusatzserie und 3D-Analyse

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Erzeugt eine dreidimensionale Darstellung des Kolonlumens zur Suche nach größeren Polypen und Raumforderungen, erlaubt jedoch weder Biopsie noch Abtragung. Die Bildgebung umfasst computergestützte Analyse und ergänzende CT-Serie.

Wann ist sie anwendbar?

Vor allem nach unvollständiger Koloskopie oder wenn diese im begründeten Einzelfall nicht möglich ist; auffällige Befunde erfordern in der Regel eine konventionelle Koloskopie zur Histologie oder Therapie. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Computergestützte Analyse und ergänzende CT-Serie.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5372KernpositionCT im Abdominalbereich
GOÄ-Nr. 5376Bedingt / alternativErgänzende CT-Serie
GOÄ-Nr. 5377KernpositionComputergestützte Analyse einschließlich spezieller 3D-Rekonstruktion
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht. Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten.
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 344Bedingt / alternativIntravenöse Kontrastmitteleinbringung bis zehn Minuten. Nur wenn im konkreten CT-Kolonographie-Protokoll tatsächlich zusätzlich intravenöses Kontrastmittel bis zehn Minuten eingebracht wird.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 5372: CT im Abdominalbereich.

GOÄ-Nummer 5376: Ergänzende CT-Serie.

GOÄ-Nummer 5377: Computergestützte Analyse einschließlich spezieller 3D-Rekonstruktion.

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht; Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten..

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

GOÄ-Nummer 344: Intravenöse Kontrastmitteleinbringung bis zehn Minuten; Nur wenn im konkreten CT-Kolonographie-Protokoll tatsächlich zusätzlich intravenöses Kontrastmittel bis zehn Minuten eingebracht wird..

Darmpräparation/Distension

CT-Serien

3D-Auswertung

Befund

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.